aktuelle Höhe der Rückzahlung Anwärterbezüge
Verfasst: 23. Jan 2013, 12:19
Hallo!
Ich versuche gerade zu berechnen, was ich ca zurückzahlen müsste, wenn ich nach dem Studium im g.D. nicht mehr im öffentlichen Dienst bin.
Ich habe jetzt mal grob die Anwärterbezüge mit 1000€ Brutto für die 3 Jahre berechnet: 36.000€.
Man muss ja nur die Beträge zurückzahlen, die dem Betrag in § 2 Abs. 2 S. 2 Bundeskindergeldgesetz (jeweils aktuelle gültige Fassung) überschreiten.
Grob wären das 8000€ und das dann für 3 Jahre 24.000€
Müsste ich demnach dann
36000
- 24.000
-------------
12.000€
zurückzahlen? Oder muss ich wesentlich mehr zahlen, da ich wichtige Aspekte vergessen habe?
Wie sieht das eigentlich aus, wenn ich ein anderes Studium mache (insb. für den Fall eines duales Studiums bei einem privaten Unternehmen) , nach dem Studium dann
a) direkt wieder in den öffentlichen Dienst gehe --> dann greift doch die KLausel, dass man nicht zurückzahlen muss
b) einige Jahre in der Privatwirtschaft arbeite, aber dann doch wieder in den öffentlichen Dienst gehe, sei es auf Gurndlage der alten Ausbildung oder der neuen.
Ich versuche gerade zu berechnen, was ich ca zurückzahlen müsste, wenn ich nach dem Studium im g.D. nicht mehr im öffentlichen Dienst bin.
Ich habe jetzt mal grob die Anwärterbezüge mit 1000€ Brutto für die 3 Jahre berechnet: 36.000€.
Man muss ja nur die Beträge zurückzahlen, die dem Betrag in § 2 Abs. 2 S. 2 Bundeskindergeldgesetz (jeweils aktuelle gültige Fassung) überschreiten.
Grob wären das 8000€ und das dann für 3 Jahre 24.000€
Müsste ich demnach dann
36000
- 24.000
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12.000€
zurückzahlen? Oder muss ich wesentlich mehr zahlen, da ich wichtige Aspekte vergessen habe?
Wie sieht das eigentlich aus, wenn ich ein anderes Studium mache (insb. für den Fall eines duales Studiums bei einem privaten Unternehmen) , nach dem Studium dann
a) direkt wieder in den öffentlichen Dienst gehe --> dann greift doch die KLausel, dass man nicht zurückzahlen muss
b) einige Jahre in der Privatwirtschaft arbeite, aber dann doch wieder in den öffentlichen Dienst gehe, sei es auf Gurndlage der alten Ausbildung oder der neuen.