aktuelle Höhe der Rückzahlung Anwärterbezüge

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maracuja89

aktuelle Höhe der Rückzahlung Anwärterbezüge

Beitrag von maracuja89 »

Hallo!

Ich versuche gerade zu berechnen, was ich ca zurückzahlen müsste, wenn ich nach dem Studium im g.D. nicht mehr im öffentlichen Dienst bin.

Ich habe jetzt mal grob die Anwärterbezüge mit 1000€ Brutto für die 3 Jahre berechnet: 36.000€.

Man muss ja nur die Beträge zurückzahlen, die dem Betrag in § 2 Abs. 2 S. 2 Bundeskindergeldgesetz (jeweils aktuelle gültige Fassung) überschreiten.
Grob wären das 8000€ und das dann für 3 Jahre 24.000€

Müsste ich demnach dann

36000
- 24.000
-------------
12.000€

zurückzahlen? Oder muss ich wesentlich mehr zahlen, da ich wichtige Aspekte vergessen habe?

Wie sieht das eigentlich aus, wenn ich ein anderes Studium mache (insb. für den Fall eines duales Studiums bei einem privaten Unternehmen) , nach dem Studium dann
a) direkt wieder in den öffentlichen Dienst gehe --> dann greift doch die KLausel, dass man nicht zurückzahlen muss
b) einige Jahre in der Privatwirtschaft arbeite, aber dann doch wieder in den öffentlichen Dienst gehe, sei es auf Gurndlage der alten Ausbildung oder der neuen.
Ahnungsloser
Beiträge: 9
Registriert: 12. Jul 2013, 17:47
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Re: aktuelle Höhe der Rückzahlung Anwärterbezüge

Beitrag von Ahnungsloser »

*push*

Das würde mich auch interessieren.

LG
Ahnungsloser
Mr. Pingel
Beiträge: 69
Registriert: 25. Jun 2013, 15:33
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Re: aktuelle Höhe der Rückzahlung Anwärterbezüge

Beitrag von Mr. Pingel »

Hallo,

zu diesem Thema benötigt man eine Koriphäe im Personal- und beamtenrecht, sprich, es kursieren viele Aussagen und Gerüchte, aber keiner weiß etwas genaueres.

Ich kann zu diesem Thema die nachstehend verlinkte Bachelorarbeit sehr empfehlen:

http://opus.bsz-bw.de/fhlb/volltexte/20 ... Schmid.pdf

Hier ist eigentlich alles wissenswerte aufgeführt, was man zur Rückforderung von Anwärterbezügen wissen muss!
Aufstiegsstudium 2019...von (ehemals) mD zum gD...wird hart, aber ich freu mich :D !
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