Problem Zoll und Finanzamt
Verfasst: 12. Jan 2013, 15:39
Guten Tag,
ich hoffe hier in diesem Forum einige wertvolle Hinweise zu meinem Problem zu erhalten, weil Behörden sich quer stellen und auch keine wirkliche Lösung haben.
Wir ( 2 Mitarbeiter und meine Person ) bearbeiten Reklamations- Garantieansprüche von EU Kunden einer Schweizer Firma, d.h. die EU Kunden schicken die zu reparierenden Geräte zu uns nach Deutschland, wir reparieren diese und schicken sie wieder zurück. Zu betonen ist, das wir nur als Subunternehmer tätig sind und nicht als Zweigstelle dieser Schweizer Firma.
Das Problem an der ganzen Sache sind Ersatzteilieferungen der Schweizer Firma an uns. Die werden mit einer Fiskalverzollung von einem Subunternehmer der DHL über Frankreich verzollt, dazu gehört natürlich eine Wertangabe der Waren. Diese Wertangabe wird mit einer sogenannten Shipping Invoice dem Zoll vorgelegt, was ja bis jetzt alles richtig ist, d.h. die Waren werden beim Eintritt in die EU verzollt.
Da die Ersatzteile NICHT in unseren Besitz übergehen, sondern nach wie vor Eigentum der Schweizer Firma bleiben, kann ich diese Rechnungen nicht in meine Buchhaltung aufnehmen und sie werden auch nicht von mir beglichen, d.h. es gibt keinen Geldtransit für diese Waren.
Bei meiner Umsatzsteuerprüfung ist nach Abruf der Statistik vom Bundesamt für Warenverkehr ein Erwerb der Waren zum Vorschein gekommen in Höhe von ...zig Tausend Euro begründet auf diese Ersatzteillieferungen, da diese Einfuhr natürlich auf meine UST-ID gebucht wurde.
Ich habe dem Finanzbeamten mithilfe von Schreiben der Schweizer Firma nachgewiesen, das es sich bei den Waren NICHT um den "Schwarzerwerb" meinerseits handelt, aber das zählt nicht und wird so auch nicht akzeptiert. Er fordert eine Rückstellung der Buchungen bei der französichen DHL, die sich quer stellt, da sie irgendwie die Einfuhrumsatzsteuer zahlen müßten.( bei diesem Vorgang kenne ich mich aber nicht aus )
Nun ist meine Frage, wer kann mir zu dem speziellen Fall helfen und wie wäre es richtig zu handhaben?
Vielen Dank
ich hoffe hier in diesem Forum einige wertvolle Hinweise zu meinem Problem zu erhalten, weil Behörden sich quer stellen und auch keine wirkliche Lösung haben.
Wir ( 2 Mitarbeiter und meine Person ) bearbeiten Reklamations- Garantieansprüche von EU Kunden einer Schweizer Firma, d.h. die EU Kunden schicken die zu reparierenden Geräte zu uns nach Deutschland, wir reparieren diese und schicken sie wieder zurück. Zu betonen ist, das wir nur als Subunternehmer tätig sind und nicht als Zweigstelle dieser Schweizer Firma.
Das Problem an der ganzen Sache sind Ersatzteilieferungen der Schweizer Firma an uns. Die werden mit einer Fiskalverzollung von einem Subunternehmer der DHL über Frankreich verzollt, dazu gehört natürlich eine Wertangabe der Waren. Diese Wertangabe wird mit einer sogenannten Shipping Invoice dem Zoll vorgelegt, was ja bis jetzt alles richtig ist, d.h. die Waren werden beim Eintritt in die EU verzollt.
Da die Ersatzteile NICHT in unseren Besitz übergehen, sondern nach wie vor Eigentum der Schweizer Firma bleiben, kann ich diese Rechnungen nicht in meine Buchhaltung aufnehmen und sie werden auch nicht von mir beglichen, d.h. es gibt keinen Geldtransit für diese Waren.
Bei meiner Umsatzsteuerprüfung ist nach Abruf der Statistik vom Bundesamt für Warenverkehr ein Erwerb der Waren zum Vorschein gekommen in Höhe von ...zig Tausend Euro begründet auf diese Ersatzteillieferungen, da diese Einfuhr natürlich auf meine UST-ID gebucht wurde.
Ich habe dem Finanzbeamten mithilfe von Schreiben der Schweizer Firma nachgewiesen, das es sich bei den Waren NICHT um den "Schwarzerwerb" meinerseits handelt, aber das zählt nicht und wird so auch nicht akzeptiert. Er fordert eine Rückstellung der Buchungen bei der französichen DHL, die sich quer stellt, da sie irgendwie die Einfuhrumsatzsteuer zahlen müßten.( bei diesem Vorgang kenne ich mich aber nicht aus )
Nun ist meine Frage, wer kann mir zu dem speziellen Fall helfen und wie wäre es richtig zu handhaben?
Vielen Dank