Problem Zoll und Finanzamt

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Tho
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Problem Zoll und Finanzamt

Beitrag von Tho »

Guten Tag,
ich hoffe hier in diesem Forum einige wertvolle Hinweise zu meinem Problem zu erhalten, weil Behörden sich quer stellen und auch keine wirkliche Lösung haben.

Wir ( 2 Mitarbeiter und meine Person ) bearbeiten Reklamations- Garantieansprüche von EU Kunden einer Schweizer Firma, d.h. die EU Kunden schicken die zu reparierenden Geräte zu uns nach Deutschland, wir reparieren diese und schicken sie wieder zurück. Zu betonen ist, das wir nur als Subunternehmer tätig sind und nicht als Zweigstelle dieser Schweizer Firma.
Das Problem an der ganzen Sache sind Ersatzteilieferungen der Schweizer Firma an uns. Die werden mit einer Fiskalverzollung von einem Subunternehmer der DHL über Frankreich verzollt, dazu gehört natürlich eine Wertangabe der Waren. Diese Wertangabe wird mit einer sogenannten Shipping Invoice dem Zoll vorgelegt, was ja bis jetzt alles richtig ist, d.h. die Waren werden beim Eintritt in die EU verzollt.
Da die Ersatzteile NICHT in unseren Besitz übergehen, sondern nach wie vor Eigentum der Schweizer Firma bleiben, kann ich diese Rechnungen nicht in meine Buchhaltung aufnehmen und sie werden auch nicht von mir beglichen, d.h. es gibt keinen Geldtransit für diese Waren.

Bei meiner Umsatzsteuerprüfung ist nach Abruf der Statistik vom Bundesamt für Warenverkehr ein Erwerb der Waren zum Vorschein gekommen in Höhe von ...zig Tausend Euro begründet auf diese Ersatzteillieferungen, da diese Einfuhr natürlich auf meine UST-ID gebucht wurde.

Ich habe dem Finanzbeamten mithilfe von Schreiben der Schweizer Firma nachgewiesen, das es sich bei den Waren NICHT um den "Schwarzerwerb" meinerseits handelt, aber das zählt nicht und wird so auch nicht akzeptiert. Er fordert eine Rückstellung der Buchungen bei der französichen DHL, die sich quer stellt, da sie irgendwie die Einfuhrumsatzsteuer zahlen müßten.( bei diesem Vorgang kenne ich mich aber nicht aus )

Nun ist meine Frage, wer kann mir zu dem speziellen Fall helfen und wie wäre es richtig zu handhaben?

Vielen Dank
Zollkodex-Ritter
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Re: Problem Zoll und Finanzamt

Beitrag von Zollkodex-Ritter »

Ich würde mich anwaltlich vertreten lassen, denn offensichtlich hat DHL unzutreffend angemeldet. Wenn die Waren im Eigentum des schweizer Unternehens stehen, dann hätte nicht auf ihre USt-Id verzollt werden dürfen, es liegen mMn auch nicht die Voraussetzungen für eine Fiskalverzollung vor.
Tho
Beiträge: 2
Registriert: 12. Jan 2013, 14:51
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Re: Problem Zoll und Finanzamt

Beitrag von Tho »

Guten Tag,
vielen Dank für die Antwort.

Das anwaltlich zu regeln bedeutet viel Aufwand, insbesondere finanziellen, vorallem wenn man als Zwerg gegen Riesen kämpfen muß. Habe auch versucht, das über Institutionen, wo ich Beitrag bezahle " IHK " zu regeln, aber die können mir auch keine Auskunft geben und verweisen auf den Zoll. Der Zoll wiederum auf das Finanzamt. Ein ewiger Kreisverkehr ohne Ausfahrt, ich komme einfach nicht weiter.
Das Finanzamt stößt sich daran, das die Sendungen bei der Fiskalverzollung in Frankreich als innergemeinschaftlicher Erwerb gebucht worden sind. Aufgrund einer Rechnung mit Angabe des Warenwertes, einer Lieferadresse und einer dt. UST-ID kann man dem Zoll auch keinen Vorwurf machen, das etwas gebucht wurde.

Ich bin zwar der Empfänger der Ware, aber nicht der Eigentümer, auch nicht beim Eintritt in die EU. Und das Material verbleibt auch in der EU, so das der Tatbestand der Veredelung nicht richtig wäre. Es geht auch nicht darum, irgenwelche Zollgebühren zu sparen.

Wie wäre denn das zolltechnisch zu lösen? Es muß doch irgendwie ein richtiges Verfahren dafür geben

Das einzigste, was ich mir vorstellen könnte, das ich doch der Käufer bin und die Teile regulär erwerbe und der Schweizer Firma wieder in Rechnung stelle. Das wiederum bedeutet einen riesen Aufwand ohne Sinn, im Gegenteil, diese Sache erhöht meinen Umsatz und alles, was damit im Zusammenhang steht. Und rein rechtlich gesehen müßte ich für Teile, die in Deutschland verbleiben noch eine Rechnung über die Umsatzsteuer an das Schweizer Unternehmen schicken.

Wenn das die einzigste Alternative wäre, dann müßte jeder Paketdienst, der auch nur eine Dienstleistung an der Ware ausführt, das Paket vom Kunden kaufen und dem Empfänger in Rechnung stellen, oder sehe ich da etwas falsch?
Ich mache ja genau dasselbe, nehme Ware an und gebe sie wieder ab....

Ich hoffe hier in diesem Forum unter den vielen Beamten vom Zoll vielleicht mal jemanden zu finden, der mir bei meinem Problem etwas weiterhilft.

Vielen Dank
Zollkodex-Ritter
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Re: Problem Zoll und Finanzamt

Beitrag von Zollkodex-Ritter »

Ne. Das anwaltlich regeln zu lassen ist der geringste Aufwand und der meiner Meinung nach einzig gangbare, effektive Weg, wenn sich alle Beteiligten "quer" stellen.

Zolltechnisch lösen lässt sich das, indem sich das schweizer Unternehmen hier in Deutschland umsatzsteuerrechtlich registrieren lässt, es sich bei der Zollanmeldung indirekt vertreten lässt und entsprechend die Umsatzsteuer und ggf. den Zoll abführt. Denn gezahlt werden muss, wer auf die Schnapsidee mit der Fiskalverzollung gekommen ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Das Finanzamt hat auch gar keine andere Wahl, wenn der Paketdienstleister das beim Zoll so mit ihrer USTID angemeldet (auf wessen veranlassung denn? wer hat das so in Auftrag gegeben?) hat, als die Umsatzsteuer zu verlangen, denn bei einer Fiskalverzollung erklärt man ja, dass man die Umsatzsteuer im Bestimmungsland und nicht im Importland bezahlen möchte. Der deutsche Zoll ist sowieso aussen vor, da die Einfuhr ja in Frankreich gemacht wurde.
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