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Bewertung des Arbeitsplatzes

Verfasst: 22. Dez 2012, 19:44
von schnuffi
Weiß jemand, wenn ich schon seit 2 Jahren auf A9 Arbeitsplatz geführt werde, aber A 8 bin ob mir dann eine Ausgleichszahlung zusteht.

Re: Bewertung des Arbeitsplatzes

Verfasst: 23. Dez 2012, 10:34
von DBTB2012
wer Beamter im aktiven Dienst ist und eine höhere Tätigkeit in der gleichen Laufbahn wahrnimmt für den gilt:

§ 46 Bundesbesoldungsgesetz:
Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes

(1) Werden einem Beamten oder Soldaten die Aufgaben eines höherwertigen Amtes vorübergehend vertretungsweise übertragen, erhält er nach 18 Monaten der ununterbrochenen Wahrnehmung dieser Aufgaben eine Zulage, wenn in diesem Zeitpunkt die haushaltsrechtlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung dieses Amtes vorliegen.

(2) Die Zulage wird in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem Grundgehalt seiner Besoldungsgruppe und dem Grundgehalt gewährt, der das höherwertige Amt zugeordnet ist.

Wenn du damit Erfolg hast bitte deine Verfahrensweise bekanntgeben. Danke!

Re: Bewertung des Arbeitsplatzes

Verfasst: 23. Dez 2012, 13:30
von Torquemada
schnuffi hat geschrieben:Weiß jemand, wenn ich schon seit 2 Jahren auf A9 Arbeitsplatz geführt werde, aber A 8 bin ob mir dann eine Ausgleichszahlung zusteht.
Deine Angaben reichen für eine korrekte Antwort leider nicht aus. In welchem Unternehmensteil bist du eingesetzt ? Es gibt keine A9-Arbeitsplätze. Bewertung nach Tarifvertrag ?

Re: Bewertung des Arbeitsplatzes

Verfasst: 25. Dez 2012, 16:14
von Bundesfreiwild
Es muss irgendwas Schriftliches geben, aus dem hervorgeht, dass man entweder einen Dienstposten übertragen bekam oder auf einen Arbeitsposten mit Bewertung xy gesetzt wurde. Sonst ist alles Schall und Rauch.
Als Beamter bekommt man einen Übertragungs"bescheid mit Beamtenbewertung, als Quasi-Angestellter in Beurlaubung eine Versetzung/Umsetzung auf einen Arbeitsposten mit Bewertung Tx.

Bei einem Angestellten wäre es so, dass er nach dem bezahlt würde, was er an Tätigkeiten MACHT und den Arbeitsposten auch zeitnah bekommen (schriftlich). Für lau würde ich eine höherwertige Tätigkeit nicht dauernd ausführen.