Beamten Weiterverwendungs Gesetz Einsatzschaden
Verfasst: 28. Okt 2012, 18:20
Hallo zusammen,
wer es noch nicht kennt.
Falls man im Dienst Einsatzgeschädigt wird, gilt es ab sofort ein am 04.09.2012 im BGBL 46 Teil 1 veröffentliches Gesetz.
Eigentlich wohl eher für Soldaten gedacht ist es aber für alle Beamten, Richter, Angestellte gültig die einen Einsatzschaden
erlitten haben. Darin ist z.B. das Verbot von DDU zu nennen.
Info´s BGBL Online
http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?star ... eiger_BGBl
No 46 vom 08.10.2012
Gruß Burgi
wer es noch nicht kennt.
Falls man im Dienst Einsatzgeschädigt wird, gilt es ab sofort ein am 04.09.2012 im BGBL 46 Teil 1 veröffentliches Gesetz.
Eigentlich wohl eher für Soldaten gedacht ist es aber für alle Beamten, Richter, Angestellte gültig die einen Einsatzschaden
erlitten haben. Darin ist z.B. das Verbot von DDU zu nennen.
Info´s BGBL Online
http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?star ... eiger_BGBl
No 46 vom 08.10.2012
Gruß Burgi