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Beamten Weiterverwendungs Gesetz Einsatzschaden

Verfasst: 28. Okt 2012, 18:20
von burgwächter
Hallo zusammen,
wer es noch nicht kennt.
Falls man im Dienst Einsatzgeschädigt wird, gilt es ab sofort ein am 04.09.2012 im BGBL 46 Teil 1 veröffentliches Gesetz.
Eigentlich wohl eher für Soldaten gedacht ist es aber für alle Beamten, Richter, Angestellte gültig die einen Einsatzschaden
erlitten haben. Darin ist z.B. das Verbot von DDU zu nennen.
Info´s BGBL Online
http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?star ... eiger_BGBl

No 46 vom 08.10.2012

Gruß Burgi

Re: Beamten Weiterverwendungs Gesetz Einsatzschaden

Verfasst: 29. Okt 2012, 09:46
von Thust
Nach erstem Überfliegen ist die Regelung an den Begriff "Einsatzunfall" geknüpft, der wiederum an den Begriff der "Besonderen Auslandsverwendung" gebunden ist. Somit trifft der Sachverhalt nur für Bundesbedienstete und Soldaten im Auslandseinsatz zu. Im übrigen ist die Regelung ausdrücklich nicht nur für Soldaten vorgesehen.