Hallo zusammen,
wer es noch nicht kennt.
Falls man im Dienst Einsatzgeschädigt wird, gilt es ab sofort ein am 04.09.2012 im BGBL 46 Teil 1 veröffentliches Gesetz.
Eigentlich wohl eher für Soldaten gedacht ist es aber für alle Beamten, Richter, Angestellte gültig die einen Einsatzschaden
erlitten haben. Darin ist z.B. das Verbot von DDU zu nennen.
Info´s BGBL Online
http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?star ... eiger_BGBl
No 46 vom 08.10.2012
Gruß Burgi
Beamten Weiterverwendungs Gesetz Einsatzschaden
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Re: Beamten Weiterverwendungs Gesetz Einsatzschaden
Nach erstem Überfliegen ist die Regelung an den Begriff "Einsatzunfall" geknüpft, der wiederum an den Begriff der "Besonderen Auslandsverwendung" gebunden ist. Somit trifft der Sachverhalt nur für Bundesbedienstete und Soldaten im Auslandseinsatz zu. Im übrigen ist die Regelung ausdrücklich nicht nur für Soldaten vorgesehen.