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DU und Schwangerschaft

Verfasst: 29. Sep 2012, 14:26
von Wonderwoman
Hallo Gemeinde,


ich bin seit 2 Jahren wegen DU im frühzeitigen Ruhestand und bin jetzt in der 10. Woche schwanger :)
Ich mache mir natürlich Gedanken, wie es künftig weiter geht , da ich meinen Hinzuverdienst dann nach der Geburt nicht mehr bzw. erst später wieder ausüben werde.

a) erhalte ich nach der Geburt den Familienzuschlag Kind zusätzlich zur Pension ?
b) wie sieht das mit dem Elterngeld aus , habe ich mit rund € 1.100 nette noch Anspruch darauf und wenn ja, wielange ?
c) steht mir Mutterschaftsgeld zu ?
d) wird das Kindergeld zusammen mit der Pension ausgezahlt



Danke !

Re: DU und Schwangerschaft

Verfasst: 29. Sep 2012, 17:13
von Gerda Schwäbel
Herzlichen Glückwunsch!
a) ja, es sei denn der Kindsvater bezieht das Kindergeld und hat deshalb als Beamter, Richter oder Soldat einen vorrangigen Anspruch auf diese Leistung
b) das Mindestelterngeld beträgt 300,- € und wird auch dann gezahlt, wenn gar kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit oder weniger als die 300,- € weggefallen sind.
c) da Sie vermutlich nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind tippe ich auf "nein"
d) grundsätzlich ja, es sei denn Sie bestimmen den Kindsvater zum Berechtigten

Viele Grüße
Gerda Schwäbel

Re: DU und Schwangerschaft

Verfasst: 29. Sep 2012, 18:18
von Wonderwoman
Danke für die Wünsche und die Auskünfte :-)

Da ich von Anfang an alleinerziehend sein werde, werde dann ich den Familienzuschlag + Kindergeld erhalten ( ersteres wahrscheinlich gemindert, da weder mit dem Kindesvater liiert noch verheiratet ) .
Zum Thema Mutterschaftsgeld habe ich folgendes gefunden : http://www.mutterschaftsgeld.de/Merkblatt.htm ( könnte daher hinhauen, aufgrund des wegfallenden Nebenverdienstes ) .

:)

Re: DU und Schwangerschaft

Verfasst: 29. Sep 2012, 20:09
von Gerda Schwäbel
Danke fürs Auffrischen von vor langer Zeit "verschüttetem Wissen"! An die Möglichkeit mit der Nebentätigkeit habe ich überhaupt nicht mehr gedacht.
Ich bin mir aber sicher, dass der Kinderanteil im Familienzuschlag ungekürzt gezahlt wird. Der Verheiratetenzuschlag (wegen der Aufnahme des Kindes in den Haushalt) wird allerdings nur mit dem Prozentsatz berücksichtigt, der sich aufgrund der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit ergibt.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel