ich bin seit 2 Jahren wegen DU im frühzeitigen Ruhestand und bin jetzt in der 10. Woche schwanger

Ich mache mir natürlich Gedanken, wie es künftig weiter geht , da ich meinen Hinzuverdienst dann nach der Geburt nicht mehr bzw. erst später wieder ausüben werde.
a) erhalte ich nach der Geburt den Familienzuschlag Kind zusätzlich zur Pension ?
b) wie sieht das mit dem Elterngeld aus , habe ich mit rund € 1.100 nette noch Anspruch darauf und wenn ja, wielange ?
c) steht mir Mutterschaftsgeld zu ?
d) wird das Kindergeld zusammen mit der Pension ausgezahlt
Danke !