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Zugangsvoraussetzung Beamter im gehobenen nichttechn. Dienst

Verfasst: 3. Nov 2011, 19:50
von newbie82
Hallöle !

Ich habe eine Frage die mich brennend interessiert.
Vor einiger Zeit wurde ja in fast allen Bundesländern "Meistern" bzw. Fachwirten die Hochschulzugangsberechtigung zuerkannt.
In den verschiedensten Laufbahnverordnungen der gehobenen nichttechnischen Dienste ist unter Einstellungsvoraussetzungen folgendes vermerkt: .......die Fachhochschulreife oder eine andere zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder einen hochschulrechtlich als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt..
Bedeutet dies nun dass einer Bewerbung und Einladung zum Vorstellungsgespräch nichts mehr im Wege steht ? Wie ist die Lage bei Bundes- und Länderbehörden?
Ist nicht ganz einfach aber vlt. weiss jemand etwas.

Verfasst: 5. Nov 2011, 07:57
von Blue Ice Ultra
Und in welchen Bundesländern soll das sein?

Verfasst: 6. Nov 2011, 18:10
von newbie82
Zum Beispiel in Bayern, Schleswig - Holstein, Baden - Württemberg, Rheinland - Pfalz, aber ich glaube grundsätzlich in allen Bundesländern.
Siehe auch : Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.03.2009

Verfasst: 7. Nov 2011, 18:50
von Thust
Korrekt, das ist seit einigen Jahren geltende Rechtslage. Ich sehe kein Problem darin - wenn dein Abschluß im jeweiligen Bundesland als Hochschulzugangsberechtigung gilt, dann erfüllst du auch die Eingangsvoraussetzungen für den gD. Ein Stolperstein könnte lediglich sein daß bzw. ob dir dein Meister bzw. Fachwirt die allgemeine (Fach)Hochschulzugangsberechtigung verleiht, oder ob du nur in einer bestimmten Fachrichtung (Technik/Wirtschaft/Soziales) studieren darfst.

Verfasst: 7. Nov 2011, 19:10
von Blue Ice Ultra
Welche Behörde sollte einen Handwerksmeister im g.D. zum Beamten ernennen?
Nach dem ja nun gerichtlich festgestellt wurde, das Lehrer nicht hoheitlich tätig sind (obwohl der dbb etwas anderes behauptet) fehlt mir die Vorstellungskraft, weshalb man das machen sollte.

Verfasst: 8. Nov 2011, 18:25
von Thust
Es werden auch nicht Abiturienten zu Beamten des g.D. ernannt. Die (Fach)Hochschulzugangsberechtigung, ob über Abitur oder inzwischen gleichgestellte Qualifikationen, stellt lediglich eine von mehreren Voraussetzungen für die schlußendliche Übernahme in den g.D. dar.

Verfasst: 10. Nov 2011, 16:36
von newbie82
Hatte zwischenzeitlich mit einem Mitarbeiter aus dem Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Verkehr Kontakt. Aussage war: Maßgeblich für den Besuch der Fachhochschulen des Bundes ist, das Bildungsgesetz des Bundeslandes in dem die jeweilige Fachhochschule liegt.
Bin mal gespannt wie die Einstellungsbehörden reagieren, wenn ich mich mit meinem "Meister / Fachwirt" bei denen bewerbe.