Zugangsvoraussetzung Beamter im gehobenen nichttechn. Dienst
Verfasst: 3. Nov 2011, 19:50
Hallöle !
Ich habe eine Frage die mich brennend interessiert.
Vor einiger Zeit wurde ja in fast allen Bundesländern "Meistern" bzw. Fachwirten die Hochschulzugangsberechtigung zuerkannt.
In den verschiedensten Laufbahnverordnungen der gehobenen nichttechnischen Dienste ist unter Einstellungsvoraussetzungen folgendes vermerkt: .......die Fachhochschulreife oder eine andere zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder einen hochschulrechtlich als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt..
Bedeutet dies nun dass einer Bewerbung und Einladung zum Vorstellungsgespräch nichts mehr im Wege steht ? Wie ist die Lage bei Bundes- und Länderbehörden?
Ist nicht ganz einfach aber vlt. weiss jemand etwas.
Ich habe eine Frage die mich brennend interessiert.
Vor einiger Zeit wurde ja in fast allen Bundesländern "Meistern" bzw. Fachwirten die Hochschulzugangsberechtigung zuerkannt.
In den verschiedensten Laufbahnverordnungen der gehobenen nichttechnischen Dienste ist unter Einstellungsvoraussetzungen folgendes vermerkt: .......die Fachhochschulreife oder eine andere zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder einen hochschulrechtlich als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt..
Bedeutet dies nun dass einer Bewerbung und Einladung zum Vorstellungsgespräch nichts mehr im Wege steht ? Wie ist die Lage bei Bundes- und Länderbehörden?
Ist nicht ganz einfach aber vlt. weiss jemand etwas.