Zugangsvoraussetzung Beamter im gehobenen nichttechn. Dienst

Hier kann man Fragen stellen die nichts mit Beamten & Co. zu tun haben.

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newbie82
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Zugangsvoraussetzung Beamter im gehobenen nichttechn. Dienst

Beitrag von newbie82 »

Hallöle !

Ich habe eine Frage die mich brennend interessiert.
Vor einiger Zeit wurde ja in fast allen Bundesländern "Meistern" bzw. Fachwirten die Hochschulzugangsberechtigung zuerkannt.
In den verschiedensten Laufbahnverordnungen der gehobenen nichttechnischen Dienste ist unter Einstellungsvoraussetzungen folgendes vermerkt: .......die Fachhochschulreife oder eine andere zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder einen hochschulrechtlich als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt..
Bedeutet dies nun dass einer Bewerbung und Einladung zum Vorstellungsgespräch nichts mehr im Wege steht ? Wie ist die Lage bei Bundes- und Länderbehörden?
Ist nicht ganz einfach aber vlt. weiss jemand etwas.
Blue Ice Ultra
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Beitrag von Blue Ice Ultra »

Und in welchen Bundesländern soll das sein?
newbie82
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Beitrag von newbie82 »

Zum Beispiel in Bayern, Schleswig - Holstein, Baden - Württemberg, Rheinland - Pfalz, aber ich glaube grundsätzlich in allen Bundesländern.
Siehe auch : Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.03.2009
Thust
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Beitrag von Thust »

Korrekt, das ist seit einigen Jahren geltende Rechtslage. Ich sehe kein Problem darin - wenn dein Abschluß im jeweiligen Bundesland als Hochschulzugangsberechtigung gilt, dann erfüllst du auch die Eingangsvoraussetzungen für den gD. Ein Stolperstein könnte lediglich sein daß bzw. ob dir dein Meister bzw. Fachwirt die allgemeine (Fach)Hochschulzugangsberechtigung verleiht, oder ob du nur in einer bestimmten Fachrichtung (Technik/Wirtschaft/Soziales) studieren darfst.
Blue Ice Ultra
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Beitrag von Blue Ice Ultra »

Welche Behörde sollte einen Handwerksmeister im g.D. zum Beamten ernennen?
Nach dem ja nun gerichtlich festgestellt wurde, das Lehrer nicht hoheitlich tätig sind (obwohl der dbb etwas anderes behauptet) fehlt mir die Vorstellungskraft, weshalb man das machen sollte.
Thust
Beiträge: 197
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Beitrag von Thust »

Es werden auch nicht Abiturienten zu Beamten des g.D. ernannt. Die (Fach)Hochschulzugangsberechtigung, ob über Abitur oder inzwischen gleichgestellte Qualifikationen, stellt lediglich eine von mehreren Voraussetzungen für die schlußendliche Übernahme in den g.D. dar.
newbie82
Beiträge: 6
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Beitrag von newbie82 »

Hatte zwischenzeitlich mit einem Mitarbeiter aus dem Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Verkehr Kontakt. Aussage war: Maßgeblich für den Besuch der Fachhochschulen des Bundes ist, das Bildungsgesetz des Bundeslandes in dem die jeweilige Fachhochschule liegt.
Bin mal gespannt wie die Einstellungsbehörden reagieren, wenn ich mich mit meinem "Meister / Fachwirt" bei denen bewerbe.
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