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Bitte um Entlassung- und dann?

Verfasst: 12. Jun 2011, 12:31
von Gewitterwolke
Hallo, hab mich extra hier angemeldet, in der Hoffnung dass man mir hier weiterhelfen kann. Und ich vielleicht eine sachliche Antwort auf meine Frage geben kann. (Sachlich statt "ich kann mir nicht vorstellen, dass...")

Ich bin Lehrerin in Niedersachsachen, Beamtin auf Probe, seit etwa einem halben Jahr. Die Probezeit ist also noch lang. Zu lang für mich, um die Zeit einfach irgendwie durchzustehen.
Ich fühle mich dort wo ich jetzt bin so unwohl, dass es mich krank macht.
(Es geht nicht wirklich um Mobbing, denn die Beteiligten scheinen sich nicht bewusst so zu verhalten, wie sie es eben tun. Die Folgen sind aber die gleichen. Ich bin verunsichert, werde immer nervöser...)

Fakt ist: Ich will da weg, um (fast) jeden Preis. Nach allem was ich bisher gelesen habe, ist eine Versetzung absolut nicht drin.

Was hat es für Folgen, wenn man um seine Entlassung bittet? Ich habe was gefunden, dass das zumindest dann ein Option wäre, wenn ich das Bundesland wechseln will. Will ich eiegntlich nicht. Wenn das aber der einzige Weg ist, würde ich das tun.

Aber wie sieht das innerhalb des Bundeslandes aus? Kann man nach der Entlassung zurück in den Schuldienst? (Vielleicht auch "nur" als Angestellte)

Krankmelden, Arbeitszeitverkürzung würde mir beides gar nicht helfen.

Danke schonmal :-)

Verfasst: 12. Jun 2011, 22:26
von registerbeamter
Hallo,

bei allem Verständnis für deine Lage - du bist Lehrerin. Insoweit müsste dir klar was Entlassung bedeutet. Raus unnd thüs - du kündigst dein Arbeitsverhältnis. Danach wird wohl Hartz IV stehen, da du als ehemalige Beamtin keinen Anspruch auf Alg 1 hast.
Wie das in Zukunnft wirkt - du hast einen Lebenslauf somit must du das Ende begründen wenn du in der Branche "Lehrer" bleiben willst.

Entlassung beantragen würde ich nur, wenn du einen anderen Job verbindlich in der Tasche hast. Dann hast du ja eine Absicherung - und die Entlassung wäre die Kündigung.

Sorry, wenn ich etwas unverpackt die Fakten aus meiner Sicht schildere, so sieht es nun mal aus.

Ich würde die Zähne durchbeißen und warten bis du entgültig übernommen bist. Dann kannst du deine Versetzung beantragen etc.
Ist meine Meinung
Grüße

Verfasst: 13. Jun 2011, 07:39
von Gewitterwolke
Das die Folge die Entlassung ist war schon klar, ist ja Sinn der Sache.
Die finanziellen Folgen sind da erstmal nicht das Problem. (Hartz IV würde ich eh nicht bekommen)
Ob ich irgendwo mal erklären muss warum, wieso, weshalb ist auch nicht die Frage. Ich will nicht wissen, wer das warum gut findet oder eben nicht.
Ich möchte einfach wissen, ob es rechtlich möglich ist.

Immer möglich

Verfasst: 23. Jun 2011, 19:41
von kurt47
Kündigung als Beamter/Beamtin ist immer möglich.
Über die Konsequenzen muss man sich allerdings im Klaren sein.
Ich würds erst mal mit Gesprächen mit den Vorgesetzten und mit der Personalvertretung versuchen.