Laufbahnwechsel bei spezieller Dienstunfähigkeit NRW ?
Verfasst: 14. Mai 2011, 07:44
Hallo liebes Forum,
habe mich schon gut eingelesen, konnte jedoch keinen vergleichbaren Fall finden.
Als Polizeibeamter in NRW A9 gD bin ich jetzt seit gut 1,5 Jahre krankgeschrieben.
Ursache sind eine neurologische sowie eine psychische Erkrankung, welche sich höchstwahrscheinlich aus der neurologischen ergibt. Habe 10 Monate stationäre und 5 Monate teilstationäre Therapie hinter mir.
Ich stehe mit dem Beauftragten für Schwerbehinderte (habe selbst noch keine Schwerbehinderung beantragt) meiner Behörde in Kontakt.
Dieser meinte, dass nun so langsam eine amtsärztliche Untersuchung zur Feststellung der Polizeidienstfähigkeit eingeleitet würde. Gleichzeitig sagte er, dass bei festgestellter PDU immer noch ein Laufbahnwechsel in die Verwaltung möglich wäre. Dazu müsste ich lediglich nochmal 2 Jahre die FH besuchen.
Nun wüsste ich gerne, ob dieser Laufbahnwechsel seitens des Dienstherrn erzwungen werden kann, wenn zwar die PDU, jedoch nicht die allgemeine Dienstunfähigkeit festgestellt wird. Ich habe hier im Forum von so einem Laufbahnwechsel noch nichts lesen können.
Mein Problem dabei ist, dass ich gerade zur Zeit sicher nicht in der Lage bin, mir intensiv neues Wissen anzueignen - während ich Routinearbeiten wahrscheinlich gut erledigen könnte.
Außerdem habe ich mit meinem Examen für den Polizeidienst ja auch gleichzeitig den Diplom-Verwaltungfachwirt erworben. Reicht das nicht, um ohne eine erneute Ausbildung als Beamter a.L. in den Verwaltungsdienst zu wechseln ?
Und eine Frage hätte ich noch zur Mindestversorgung:
Gilt die Regelung "65% v. Endstufe A4" auch in NRW ? Ich bin verunsichert, weil auf der Seite des LBV NRW recht exakt das zu erwartende Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit errechnet werden kann und dort bei der Berechnung die Mindestversorgung überhaupt nicht berücksichtigt oder auch nur erwähnt wird.
Ich bedanke mich schon mal im voraus,
Orli
habe mich schon gut eingelesen, konnte jedoch keinen vergleichbaren Fall finden.
Als Polizeibeamter in NRW A9 gD bin ich jetzt seit gut 1,5 Jahre krankgeschrieben.
Ursache sind eine neurologische sowie eine psychische Erkrankung, welche sich höchstwahrscheinlich aus der neurologischen ergibt. Habe 10 Monate stationäre und 5 Monate teilstationäre Therapie hinter mir.
Ich stehe mit dem Beauftragten für Schwerbehinderte (habe selbst noch keine Schwerbehinderung beantragt) meiner Behörde in Kontakt.
Dieser meinte, dass nun so langsam eine amtsärztliche Untersuchung zur Feststellung der Polizeidienstfähigkeit eingeleitet würde. Gleichzeitig sagte er, dass bei festgestellter PDU immer noch ein Laufbahnwechsel in die Verwaltung möglich wäre. Dazu müsste ich lediglich nochmal 2 Jahre die FH besuchen.
Nun wüsste ich gerne, ob dieser Laufbahnwechsel seitens des Dienstherrn erzwungen werden kann, wenn zwar die PDU, jedoch nicht die allgemeine Dienstunfähigkeit festgestellt wird. Ich habe hier im Forum von so einem Laufbahnwechsel noch nichts lesen können.
Mein Problem dabei ist, dass ich gerade zur Zeit sicher nicht in der Lage bin, mir intensiv neues Wissen anzueignen - während ich Routinearbeiten wahrscheinlich gut erledigen könnte.
Außerdem habe ich mit meinem Examen für den Polizeidienst ja auch gleichzeitig den Diplom-Verwaltungfachwirt erworben. Reicht das nicht, um ohne eine erneute Ausbildung als Beamter a.L. in den Verwaltungsdienst zu wechseln ?
Und eine Frage hätte ich noch zur Mindestversorgung:
Gilt die Regelung "65% v. Endstufe A4" auch in NRW ? Ich bin verunsichert, weil auf der Seite des LBV NRW recht exakt das zu erwartende Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit errechnet werden kann und dort bei der Berechnung die Mindestversorgung überhaupt nicht berücksichtigt oder auch nur erwähnt wird.
Ich bedanke mich schon mal im voraus,
Orli