Laufbahnwechsel bei spezieller Dienstunfähigkeit NRW ?

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Orli
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Laufbahnwechsel bei spezieller Dienstunfähigkeit NRW ?

Beitrag von Orli »

Hallo liebes Forum,

habe mich schon gut eingelesen, konnte jedoch keinen vergleichbaren Fall finden.

Als Polizeibeamter in NRW A9 gD bin ich jetzt seit gut 1,5 Jahre krankgeschrieben.
Ursache sind eine neurologische sowie eine psychische Erkrankung, welche sich höchstwahrscheinlich aus der neurologischen ergibt. Habe 10 Monate stationäre und 5 Monate teilstationäre Therapie hinter mir.

Ich stehe mit dem Beauftragten für Schwerbehinderte (habe selbst noch keine Schwerbehinderung beantragt) meiner Behörde in Kontakt.
Dieser meinte, dass nun so langsam eine amtsärztliche Untersuchung zur Feststellung der Polizeidienstfähigkeit eingeleitet würde. Gleichzeitig sagte er, dass bei festgestellter PDU immer noch ein Laufbahnwechsel in die Verwaltung möglich wäre. Dazu müsste ich lediglich nochmal 2 Jahre die FH besuchen.

Nun wüsste ich gerne, ob dieser Laufbahnwechsel seitens des Dienstherrn erzwungen werden kann, wenn zwar die PDU, jedoch nicht die allgemeine Dienstunfähigkeit festgestellt wird. Ich habe hier im Forum von so einem Laufbahnwechsel noch nichts lesen können.

Mein Problem dabei ist, dass ich gerade zur Zeit sicher nicht in der Lage bin, mir intensiv neues Wissen anzueignen - während ich Routinearbeiten wahrscheinlich gut erledigen könnte.
Außerdem habe ich mit meinem Examen für den Polizeidienst ja auch gleichzeitig den Diplom-Verwaltungfachwirt erworben. Reicht das nicht, um ohne eine erneute Ausbildung als Beamter a.L. in den Verwaltungsdienst zu wechseln ?

Und eine Frage hätte ich noch zur Mindestversorgung:

Gilt die Regelung "65% v. Endstufe A4" auch in NRW ? Ich bin verunsichert, weil auf der Seite des LBV NRW recht exakt das zu erwartende Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit errechnet werden kann und dort bei der Berechnung die Mindestversorgung überhaupt nicht berücksichtigt oder auch nur erwähnt wird.

Ich bedanke mich schon mal im voraus,

Orli
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Bundesfreiwild
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Beitrag von Bundesfreiwild »

Mal ganz logisch gedacht:
Wenn die gesundheitliche Situation so schlecht ist, wird man eine 2-jährige Ausbildung für die höhere Laufbahn wohl nicht schaffen. Ich wüsste nicht, dass man jemanden zu einer Laufbahnausbildung für die nächsthöhre Laufbahn zwingen könnte.

Was der Dienstherr nach Beamtenrecht tun kann ist, dem für die derzeitige Tätigkeit nicht mehr geeigneten Beamten mit einer anderen Tätigkeit zu beglücken, die seinen noch vorhandenen Fähigkeiten mehr entspricht, also z.B. eine Tätigkeit im Verwaltungsdienst der gleichen Laufbahnebene.
Wenn das allerdings NUR mit einer 2-jährigen Ausbildung für die Verwaltung geht... also bei Telekoms gehts auch ohne. Da werden auch Techniker für den Verwaltungsdienst oder Vertrieb genommen (bei Eignung).

Die andere Möglichkeit für den Dienstherrn wäre, den Beamten auch UNTERwertig einzusetzen, also z.B. auf einem Posten nach A8, wenn er anderes nicht mehr schaffen kann.

Alles dies sollte und müsste man (nach neuerdings geltendem Gesetz) in eim Gespräch nach BEM (Betriebliches Wiedereingliederungs-Management) besprechen und die Möglichkeiten ausloten.

Normalerweise sollte eine DDU erst NACH dem Austesten dieser Möglichkeiten ausgesprochen werden.

Beschreibung: Eingliederungsmanagement

| Eingliederungs-management |
ZB-Info: Betriebliches Eingliederungsmanagement - NEU

Die neue Präventionsvorschrift des § 84 Abs. 2 SGB IX - in Kraft getreten bereits am 01.05.2004 - verpflichtet alle Arbeitgeber zum Eingliederungsmanagement, sobald ein Arbeitnehmer länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist innerhalb eines Jahres, unabhängig von der Betriebsgröße.

Das betriebliche und behördliche Eingliederungsmanagement, das zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für erkrankte Mitarbeiter gehört, ist nicht nur für behinderte und schwerbehinderte, sondern gleichermaßen auch für nichtbehinderte Menschen, also für sämtliche Beschäftigte einschließlich der Beamten durchzuführen.

Sinn und Zweck dieser Regelung ist, umgehend zu klären,

* wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann und damit Fehlzeiten verringert werden können,
* mit welchen Hilfen und Leistungen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann und
* wie der Arbeitsplatz erhalten, die Fähigkeiten des Arbeitnehmers weiter genutzt und eine erhöhte Einsatzfähigkeit und Produktivität sichergestellt werden können.

etc....
Steht alles im Internet.
Orli
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Beitrag von Orli »

Bundesfreiwild hat geschrieben:Mal ganz logisch gedacht:
Wenn die gesundheitliche Situation so schlecht ist, wird man eine 2-jährige Ausbildung für die höhere Laufbahn wohl nicht schaffen. Ich wüsste nicht, dass man jemanden zu einer Laufbahnausbildung für die nächsthöhre Laufbahn zwingen könnte.
Nein, nein - es geht nicht um eine höhere Laufbahn. Ich würde weiterhin A9 gD sein - eben nur im Verwaltungswesen.

Deine Ausführungen in Bezug auf die Wiedereingliederung sind wohl richtig. Das Problem im Polizeidienst ist jedoch, dass gewisse Grundvoraussetzungen gegeben sein müssen - egal, wieviel Stunden man arbeitet. Ich werde jedoch weder eine Waffe noch ein Dienst-Kfz. führen können. Damit ist sämtliche Polizeiarbeit für mich nicht mehr möglich. Auch ein Polizeibeamter im Innendienst muss weiterhin komplett polizeidiensttauglich sein - so dass auch diese Nische entfällt.

Will ich in der Verwaltung arbeiten, dann geht kein Weg an einem erneuten Besuch der FH vorbei, egal ob ich anschließend bei der Polizei oder irgendwo anders verwaltungsmäßig tätig bin.

Ich könnte mir auch vorstellen, dass ich in ca. 6 Monaten so weit wäre, wieder zu arbeiten, nur Lernen und Prüfungsstress wären im Moment absolutes Gift, da wäre ein Scheitern vorprogrammiert.
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Bundesfreiwild
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Beitrag von Bundesfreiwild »

Hm. Es geht also um eine Laufbahnänderung von "Polizeitdienst" auf "Verwaltungsdienst" in er gleichen Laufbahn (gehobener Dienst).

Tja. Das ist natürlich ein Dilemma, wenn man die dazu erforderliche Quer-Ausbildung aus gesundheitlichen Gründen gerade nicht machen kann.

Evtl. bleibt da nur die Möglichkeit, erstmal in die DDU zu gehen, gesund zu werden und dann in das Rückkehrverfahren zu gehen (was wahrscheinlich dann nur über den Klageweg Erfolg versprechend sein wird).

Vielleicht nimmt man die Herausforderung aber auch an. Immerhin ist man dann aus dem aktiven Polizeidienst heraus, ist zwei Jahre in einer Ausbildung (ich nehme mal an, an einer entsprechenden Hochschuleinrichtung der Behörde), beschäftigt sich mit anderen Inhalten.
Wäre doch einen Versuch wert? Wenn es nicht funktioniert und doch wieder Krankheit eintritt, hat man es wenigstens versucht, wenn es dann doch in die DDU gehen sollte.
kuddel
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Beitrag von kuddel »

Hallo

Vieleicht Hilfreich in der Sache.

http://www.ask-rechtsanwaelte.de/aktuel ... eides.html