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Neutralität der Polizei
Verfasst: 8. Feb 2011, 22:15
von Volker65
Hi Leutchens,
ich hab mal eine Frage vielleicht könnt ihr mir ja dabei helfen.
Wo ist eindeutig und zweifelsfrei geregelt, ab wann ich die Bearbeitung eines Sammelverfahrens ablehnen muss / kann, wenn ich in einem dieser Verfahren selbst zum Teil Geschädigter bin.
Bisher lese ich hierzu im Internet nur Allgemein-Bla-Bla das man sowohl in die eine als auch andere Richtung auslegen kann.
Für Eure Hilfe bin ich Euch vorab sehr dankbar.
Volker[/b]
Verfasst: 9. Feb 2011, 20:16
von dove
Leider kann ich
nicht helfen,
nur soviel,
bei uns ist es so geregelt, das wenn Angehörige und/oder Bekannte betroffen sind (auch man selbst) die Ermittlungen von anderen Beamten übernommen werden müssen. Wg. Befangenheit
Aber stehen, hab ich es noch nirgends sehen
Abgesehen davon würde ich die Bearbeitung ablehnen damit es eben nicht zu Problemen kommt
dove
Neutralität der Polizei
Verfasst: 10. Feb 2011, 08:22
von t-onkel
... dazu fällt mir ein:
§ 65 Bundesbeamtengestz (Befreiung von Amtshandlungen):
(1) Beamtinnen und Beamte sind von Amtshandlungen zu befreien, die sich gegen sie selbst oder Angehörige richten würden, zu deren Gunsten ihnen wegen familienrechtlicher Beziehungen im Strafverfahren das Zeugnisverweigerungsrecht zusteht.
(2) Gesetzliche Vorschriften, nach denen Beamtinnen oder Beamte von einzelnen Amtshandlungen ausgeschlossen sind, bleiben unberührt
Allerdings gilt das nur für Bundesbeamte und das Beamtenstatusgesetz enthält eine derartige Bestimmung nicht. Aber vielleicht gibt das Landes-Beamtenrecht / Polizeirecht entsprechendes oder noch mehr her ...
Außerdem gestattet diese Regelung nicht, die Amtshandlung einfach zu unterlassen, sondern nur, dass man davon vom Vorgetzten zu befreien ist (nachdem man ihn entsprechend informiert hat).
Verfasst: 27. Apr 2011, 21:30
von Sue09
hallo,ich wusste jetzt nicht genau wo ich meine frage am besten stelle ,deswegen schreibe ich einfach mal hier hin......
also,ich bin 16 jahre alt und ich will nach meinem schulabschluss(Abi) unbedingt zur bundespolizei..
leider habe ich
ganz leichtes asthma ,bin sonst aber sehr sporlich und gut belastbahr.....
kann ich es trotzdem mal mit einer bewerbung versuchen?
Verfasst: 27. Apr 2011, 22:09
von dove
Sue09 hat geschrieben:hallo,ich wusste jetzt nicht genau wo ich meine frage am besten stelle ,deswegen schreibe ich einfach mal hier hin ...
--->>> Klick hier
...Befreiung von Amtshandlungen..
Verfasst: 5. Okt 2011, 19:45
von mamajo
Für welches Bundesland ?