Beurteilung trotz Beschäftigungslosigkeit
Verfasst: 14. Jan 2011, 09:56
Hallo,
was kann der Beamte im folgenden Fall tun, um keine Nachteile zu erleiden ?
Der Beamte hatte jahrelang ausgezeichnete Leistungen erbracht, sehr gute Zeugnisse und war für eine Beförderung bei nächster Gelegenheit vorgesehen. Dann wurde die Dienststelle privatisiert, der Beamte ohne Sozialverfahren in die inzwischen neun Jahre dauernde Beschäftigungslosigkeit in ein Beamtensammelbecken gesteckt. Dagegen hat er erfolgreich geklagt, allein geändert hat sich nichts.
Nun hat er von einem nur namentlich bekannten Dienstvorgesetzten (aber nicht des betroffenen Beamten) eine Leistungsbeurteilung erhalten, weil er seinen Anspruch auf Beurteilung geltend gemacht hatte. Die Beurteilung ist unter aller S.. !
Frage: Bei rechtmäßigem Handeln des Dienstherrn wäre der Beamte schon lange mit an Sicherheit grenzender Warscheinlichkeit befördert worden, zumindest hätte er nun eine nochmals erheblich verbesserte Beurteilung erhalten.
Die Kausalität ist aber praktisch unmöglich zu erbringen. Muß der Beamte die Nachteile aus dem (gerichtlich festgestellten) rechtswidrigenden Handeln des Dienstherrn tragen ?
Welche Möglichkeiten hat er dem zu begegnen ?
Gerichte sagen hier häufig: "Der Beamte kann von seinem Dienstherrn nicht rechtlich Unmögliches verlangen ". Soll heißen, der Beamte war nicht im Dienst, also kann er nicht beurteilt werden. Die rechtswidrige Ursache aber bleibt dabei zum Nachteil des Beamten völlig unberücksichtigt.
Es ist aber doch nicht unmöglich, auf Grundlage der letzten Beurteilung eine brauchbare Beurteilung auf Basis von Erfahrungswerten und Durchschnittswerten zu erstellen, die dem warscheinlichen Leistungsbild des Beamten am nächsten kommen würde.
Oder irre ich ?
was kann der Beamte im folgenden Fall tun, um keine Nachteile zu erleiden ?
Der Beamte hatte jahrelang ausgezeichnete Leistungen erbracht, sehr gute Zeugnisse und war für eine Beförderung bei nächster Gelegenheit vorgesehen. Dann wurde die Dienststelle privatisiert, der Beamte ohne Sozialverfahren in die inzwischen neun Jahre dauernde Beschäftigungslosigkeit in ein Beamtensammelbecken gesteckt. Dagegen hat er erfolgreich geklagt, allein geändert hat sich nichts.
Nun hat er von einem nur namentlich bekannten Dienstvorgesetzten (aber nicht des betroffenen Beamten) eine Leistungsbeurteilung erhalten, weil er seinen Anspruch auf Beurteilung geltend gemacht hatte. Die Beurteilung ist unter aller S.. !
Frage: Bei rechtmäßigem Handeln des Dienstherrn wäre der Beamte schon lange mit an Sicherheit grenzender Warscheinlichkeit befördert worden, zumindest hätte er nun eine nochmals erheblich verbesserte Beurteilung erhalten.
Die Kausalität ist aber praktisch unmöglich zu erbringen. Muß der Beamte die Nachteile aus dem (gerichtlich festgestellten) rechtswidrigenden Handeln des Dienstherrn tragen ?
Welche Möglichkeiten hat er dem zu begegnen ?
Gerichte sagen hier häufig: "Der Beamte kann von seinem Dienstherrn nicht rechtlich Unmögliches verlangen ". Soll heißen, der Beamte war nicht im Dienst, also kann er nicht beurteilt werden. Die rechtswidrige Ursache aber bleibt dabei zum Nachteil des Beamten völlig unberücksichtigt.
Es ist aber doch nicht unmöglich, auf Grundlage der letzten Beurteilung eine brauchbare Beurteilung auf Basis von Erfahrungswerten und Durchschnittswerten zu erstellen, die dem warscheinlichen Leistungsbild des Beamten am nächsten kommen würde.
Oder irre ich ?