Hallo,
was kann der Beamte im folgenden Fall tun, um keine Nachteile zu erleiden ?
Der Beamte hatte jahrelang ausgezeichnete Leistungen erbracht, sehr gute Zeugnisse und war für eine Beförderung bei nächster Gelegenheit vorgesehen. Dann wurde die Dienststelle privatisiert, der Beamte ohne Sozialverfahren in die inzwischen neun Jahre dauernde Beschäftigungslosigkeit in ein Beamtensammelbecken gesteckt. Dagegen hat er erfolgreich geklagt, allein geändert hat sich nichts.
Nun hat er von einem nur namentlich bekannten Dienstvorgesetzten (aber nicht des betroffenen Beamten) eine Leistungsbeurteilung erhalten, weil er seinen Anspruch auf Beurteilung geltend gemacht hatte. Die Beurteilung ist unter aller S.. !
Frage: Bei rechtmäßigem Handeln des Dienstherrn wäre der Beamte schon lange mit an Sicherheit grenzender Warscheinlichkeit befördert worden, zumindest hätte er nun eine nochmals erheblich verbesserte Beurteilung erhalten.
Die Kausalität ist aber praktisch unmöglich zu erbringen. Muß der Beamte die Nachteile aus dem (gerichtlich festgestellten) rechtswidrigenden Handeln des Dienstherrn tragen ?
Welche Möglichkeiten hat er dem zu begegnen ?
Gerichte sagen hier häufig: "Der Beamte kann von seinem Dienstherrn nicht rechtlich Unmögliches verlangen ". Soll heißen, der Beamte war nicht im Dienst, also kann er nicht beurteilt werden. Die rechtswidrige Ursache aber bleibt dabei zum Nachteil des Beamten völlig unberücksichtigt.
Es ist aber doch nicht unmöglich, auf Grundlage der letzten Beurteilung eine brauchbare Beurteilung auf Basis von Erfahrungswerten und Durchschnittswerten zu erstellen, die dem warscheinlichen Leistungsbild des Beamten am nächsten kommen würde.
Oder irre ich ?
Beurteilung trotz Beschäftigungslosigkeit
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 92
- Registriert: 14. Jan 2011, 09:40
- Behörde: JVA Moabit
- Tätigkeit: Beamter
Das wird ohne Einschaltung des Verwaltungsgerichts wohl nicht zu klären sein. Und selbst hier könnte ich mir vorstellen dass bei zwei identischen Klagen zwei Richter völlig unterschiedlich entscheiden werden...
Meiner Meinung nach wird die Sache aber nicht zu gunsten des Beamten ausgehen können, da ohne Beschäftigung ja keine Leistungen beurteilt werden können (unabhängig davon, was im früheren Zeitraum geleistet wurde).
Aber ich finde es schon merkwürdig, dass so viele ehemalige Telekom-und Postbeamte keine Beschäftigungsmöglichkeit finden - gerade in der beliebten SGB II-Verwaltung sollte man da doch fündig werden - zumal hier auch viele Stellen extern ausgeschrieben werden...
Da würde ich, bevor ich mir über Beurteilungen Gedanken mache, erst einmal prüfen wie ich den Beschäftigungsanspruch durchsetzen kann...
Meiner Meinung nach wird die Sache aber nicht zu gunsten des Beamten ausgehen können, da ohne Beschäftigung ja keine Leistungen beurteilt werden können (unabhängig davon, was im früheren Zeitraum geleistet wurde).
Aber ich finde es schon merkwürdig, dass so viele ehemalige Telekom-und Postbeamte keine Beschäftigungsmöglichkeit finden - gerade in der beliebten SGB II-Verwaltung sollte man da doch fündig werden - zumal hier auch viele Stellen extern ausgeschrieben werden...
Da würde ich, bevor ich mir über Beurteilungen Gedanken mache, erst einmal prüfen wie ich den Beschäftigungsanspruch durchsetzen kann...
-
- Beiträge: 92
- Registriert: 14. Jan 2011, 09:40
- Behörde: JVA Moabit
- Tätigkeit: Beamter
Danke Silencium für die Antwort.
Man wird auch bei den von Dir angesprochenen Postnachfolgeunternehmen problemlos fündig. Z.B. hat die Deutsche Telekom AG zuletzt viertausend (!) Arbeitskräfte von extern eingestellt und will dieses auch weiterhin tun währedn gleichzeitig die Beamten abgeschoben werden. Es mangelt also nicht an Arbeitsposten bei dieser AG, sondern an deren Willen, die qualifizierten Beamten zu beschäftigen.
Und den Beschäftigungsanspruch kann man dort wie bei den anderen Postnachfolgeunternehmen auch gar nicht durchsetzen, nicht einmal mit Vollstreckungsurteilen. Im Gegenteil, diese sind sogar eine recht nette, weil sehr billige "Lösung" (5.000,- €, die T kann das Lachen im Gerichtssaal kaum unterdrücken), das Problem bzw. den lästigen geltend gemachten Beschäftigungsanspruch auf die lange Bank zu schieben.
Somit wären wir also wieder bei der Eingangsfrage. Ich habe bisher leider noch keine verwertbaren Urteile gefunden. Falls jemand welche kennt, wäre ich für Infos dankbar.
Man wird auch bei den von Dir angesprochenen Postnachfolgeunternehmen problemlos fündig. Z.B. hat die Deutsche Telekom AG zuletzt viertausend (!) Arbeitskräfte von extern eingestellt und will dieses auch weiterhin tun währedn gleichzeitig die Beamten abgeschoben werden. Es mangelt also nicht an Arbeitsposten bei dieser AG, sondern an deren Willen, die qualifizierten Beamten zu beschäftigen.
Und den Beschäftigungsanspruch kann man dort wie bei den anderen Postnachfolgeunternehmen auch gar nicht durchsetzen, nicht einmal mit Vollstreckungsurteilen. Im Gegenteil, diese sind sogar eine recht nette, weil sehr billige "Lösung" (5.000,- €, die T kann das Lachen im Gerichtssaal kaum unterdrücken), das Problem bzw. den lästigen geltend gemachten Beschäftigungsanspruch auf die lange Bank zu schieben.
Somit wären wir also wieder bei der Eingangsfrage. Ich habe bisher leider noch keine verwertbaren Urteile gefunden. Falls jemand welche kennt, wäre ich für Infos dankbar.
Für die Telekom ist das Abschieben der Beamten in externe Beschäftigung, z. Bsp. in ein Jobcenter, durchaus lukrativ. Denn die extern Beschäftigten werden im Rahmen der Zuweisung in die Jobcenter als Sachkosten und nicht als Personalkosten verbucht.
Für die Telekom rechtfertigt dieser Schritt auch die 4000 Neueinstellungen.
Für die Telekom rechtfertigt dieser Schritt auch die 4000 Neueinstellungen.
Viele Grüße
nextsigma
nextsigma
- Bundesfreiwild
- Beiträge: 1946
- Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
- Behörde:
- Tätigkeit: Telekomikerin
- Kontaktdaten:
Mein Vorschlag
Bin in der gleichen Situation. Habe in den vergangenen Jahren jeweils eine Bewerbung bei FH und Uni abgegeben - mit meiner letzten REGULÄREN Beurteilung aus der letzten korrekten Beschäftigung.
Da man sowieso erklären muss, wieso man jahrelang unbeschäftigt war, ist für die Vorstellungsrunde dort völlig klar, dass man mit einer etwas "angegrauten" Beurteilung ankommt.
Ehrlichkeit ist kein Nachteil bei einer Bewerbung im öffentlichen Dienst.
Und - sie hätten mich genommen - wenn der aktuelle Arbeitgeber auf meine Forderungen eingegangen wäre.
Eine Beurteilung durch Vivento wird garantiert schlechter ausfallen als eine ältere. Deshalb fordere ich keine ein und werde auch nicht klagen. Den Klageweg hebe ich mir für rechtlich angreifbarere Auswüchse im Handeln der DTAG auf.
Da man sowieso erklären muss, wieso man jahrelang unbeschäftigt war, ist für die Vorstellungsrunde dort völlig klar, dass man mit einer etwas "angegrauten" Beurteilung ankommt.
Ehrlichkeit ist kein Nachteil bei einer Bewerbung im öffentlichen Dienst.
Und - sie hätten mich genommen - wenn der aktuelle Arbeitgeber auf meine Forderungen eingegangen wäre.
Eine Beurteilung durch Vivento wird garantiert schlechter ausfallen als eine ältere. Deshalb fordere ich keine ein und werde auch nicht klagen. Den Klageweg hebe ich mir für rechtlich angreifbarere Auswüchse im Handeln der DTAG auf.