Seite 1 von 1
Zuweisung Bund-Land/Kommune
Verfasst: 28. Mai 2010, 10:44
von Anni81
Hallo Kollegen,
ich bin Bundesbeamte in einer ArGe. Im Rahmen der Neuorganisation SGB II wird in unserem Landkreis entweder ein Eigenbetrieb o. eine Anstalt öffentlichen Rechts gebildet.
Es ist zwar noch nichts wirklich beschlossen, jedoch existiert bereits ein Referentenentwurf, welcher den Personalübergang von BA an Kommune regelt.
Wir hatten diese Woche eine Mitarbeiterversammlung, bei der uns mitgeteilt wurde, dass wir dann automatisch Landes- oder Kommunalbeamte werden.
Wir unterliegen aber dennoch dem Bundesbeamtengesetzt, oder sehe ich das falsch?
Was ist mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn?
Hat sich schon jemand mit diesem Thema beschäftigt?

Titel:
Verfasst: 28. Mai 2010, 11:50
von Binö
@Anni81
Von der Fürsorgepflicht des Dienstherren hab ich mich seit Einstellung vor 21 Jahren bereits verabschiedet, so konnte ich niemals enttäuscht werden!
Seh es von der Seite, deine Bezüge werden weiterhin pünktlich überwiesen

Mit Überleitung seid ihr Landesbeamte !
Zuweisung Bund-Land?
Verfasst: 28. Mai 2010, 13:11
von Anni81
Hallo Binö
Danke für Deine Antwort, die Bezüge und die Beihilfe sind ja meine größte Sorge.
Was ist dann mit den Besoldungsstufen? Werden die "eingefroren"?
Gibt es dann eine neue Urkunde?
Bist Du auch betroffen?
Verfasst: 28. Mai 2010, 15:29
von Rudolf_2
Hallo Anni81,
eigentlich geht das nicht "automatisch"!
Und solltest Du sogar Bundesbeamtin einer der PNU´s, sprich: Beamtin des "rosa Riesen" sein, so gilt das erst recht nicht für Dich! Deine Abordnung könnte dann höchstens von der BA zurückgezogen und neu auf Land/Kommune geändert werden, aber rechtlich bleibst Du sowohl Bundesbeamtin, als auch weiterhin nicht beförderungsfähig!
Gruß
Rudolf
Verfasst: 28. Mai 2010, 16:43
von Anni81
Hallo Rudolf,
vielen Dank.
Das wäre ja beruhigend
Habe das mit den Besoldungsstufen falsch formuliert, meine die ehem. Lebensaltersstufen, jetzt, glaube Dienstjahre...
Aber ich muss jetzt mal "dumm" fragen:
Was/ Wer sind PNUs??
Bin bei der BA.
Also ist die Zuweisung, die erfolgen soll, nur eine Abordnung zur Kommune??
Gruß Anja
Verfasst: 28. Mai 2010, 19:39
von Rudolf_2
Hallo Anja,
PNU heißt: Post-Nachfolge-Unternehmen. Da in den meisten ArGen auch Leih- und Zeitarbeitskräfte der DTAG arbeiten (als abgeordnete Bundesbeamte), hätte es sein können, dass Du eine davon bist.
Bei den Beamten der BA sieht die ganze Sache natürlich völlig anders aus. (Ich habe ebenfalls schon bei der BA bei Einführung ALGII gearbeitet, bevor unsere Kommune eine der 69 Options-Kommunen wurde - und die Mitarbeiter der BA in alle Winde verstreut wurden). Die BA hat keine Beamte im mittleren Dienst, also wirst Du vermutlich nach A10 oder A11 besoldet.
In Deinem Ursprungs-Text war jedoch keine Rede von "Zuweisung", sondern von Personalübergang (Im Sinne von "Versetzung zu einer anderen Behörde"). Das sind aber zwei verschiedene Paar Schuhe, denn Zuweisung bedeutet nämlich nichts anderes, als dass Dir nur eine TÄTIGKEIT bei einem anderen Dienstherrn oder einer anderen Firma zugewiesen wird. Der Status bleibt dabei erhalten (Bundesbeamter bei der BA) allerdings ohne Beförderungsaussichten, denn bei einer Zuweisung bleibst Du auf Deinem bisherigen (von mir einfach unterstellten) Dienstposten (unterstellt: A10 oder A11) sitzen, da eine zugewiesene Tätigkeit bei jemand "anderem" keine Planstelle bei der BA bedeutet!
Ihr solltet euch also nochmal beim Personalrat/Betriebsrat schlau machen, was denn genau vorgesehen ist, denn ein Übergang zur Kommune, oder zum Land im Sinne einer Versetzung wäre u.U. mit anderen Konsequenzen verbunden (Beihilfe, Pensionslasten, Beförderungsexpektanzen, etc.), die "einfachere" Zuweisung mit den oben geschilderten.
Verfasst: 28. Mai 2010, 22:31
von Anni81
Hallo Rudolf,
vielen, vielen Dank
Du hast mir erstmal sehr weiter geholfen
Danke

Verfasst: 29. Mai 2010, 09:54
von Anni81
Guten Morgen Kollegen,
ich habe jetzt doch noch eine Frage:
Im Bundesbeamtengesetzt regelt der § 29 die Zuweisung, damit wäre auch die Rechtsstellung unberührt
Im aktuellen Enwurf der Regierung zum Gesetzt zur Weiterentwicklung der Grundsicherung ist in § 6c von Personalübergang die Rede. Wortlaut: "Treten Beamte kraft Gesetzes in den Dienst eines anderen Trägers über, wird das Beamtenverhältnis mit dem anderen Träger fortgesetzt"
Dies wird sicher bei uns angewandt...
Welche gesetzliche Regelung hätte denn nun Vorrang?
Hat jemand von Euch eine Ahnung, wie dieser Übergang zu deuten ist?
Wäre es ggf. jetzt schon ratsam, rechtl. Beistand zu suchen?
Gruß