Einkommensgrenze Beihilfefähigkeit Ehepartnerin
Verfasst: 24. Jan 2025, 07:57
Hallo zusammen,
in BW sind Aufwendungen meiner Ehefrau derzeit dann zu 70 Prozent beihilfefähig, wenn ihre beihilferechtlich relevanten Einkünfte (Gesamtbetrag der Einkünfte im Sinne des § 2 Absatz 3 EStG zuzüglich der Einkünfte aus Kapitalvermögen) in mindestens einem der beiden Kalenderjahre vor Stellung des Beihilfeantrags 20.000 Euro nicht übersteigen.
Mit ihrer Rente und Einkünften aus Kapitalvermögen nähert sich meine Frau langsam dieser 20.000 EURO Grenze.
Nun zu meinen beiden Frage:
1. Was alles kann von diesen 20.000 Euro ggf. noch abgezogen werden?
2. Können bei der Berechnung von diesen 20.000 Euro auch ihre eigenen Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden? Sie ist ja zu 30 Prozent privat kranken- und pflegeversichert.
Danke vorab und viele Grüße
Michael
in BW sind Aufwendungen meiner Ehefrau derzeit dann zu 70 Prozent beihilfefähig, wenn ihre beihilferechtlich relevanten Einkünfte (Gesamtbetrag der Einkünfte im Sinne des § 2 Absatz 3 EStG zuzüglich der Einkünfte aus Kapitalvermögen) in mindestens einem der beiden Kalenderjahre vor Stellung des Beihilfeantrags 20.000 Euro nicht übersteigen.
Mit ihrer Rente und Einkünften aus Kapitalvermögen nähert sich meine Frau langsam dieser 20.000 EURO Grenze.
Nun zu meinen beiden Frage:
1. Was alles kann von diesen 20.000 Euro ggf. noch abgezogen werden?
2. Können bei der Berechnung von diesen 20.000 Euro auch ihre eigenen Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden? Sie ist ja zu 30 Prozent privat kranken- und pflegeversichert.
Danke vorab und viele Grüße
Michael