Mindest-Unfallausgleich bei Zurruhesetzung?
Verfasst: 27. Nov 2024, 18:15
Hallo,
eine Frage zum Unfallausgleich bzw. nach Meinungen und Erfahrungen...:
Die Reihenfolge der Ereignisse:
- Anerkannter Dienstunfall (Trauma/ PTBS)
- Dienstunfähigkeit aufgrund von Trauma/ PTBS sagt der Amtsarzt
- Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit aufgrund Trauma/ PTBS sagt die Dienststelle
- Antrag Unfallausgleich
- baldige Untersuchung durch Amtsarzt zwecks Einschätzung MdE/ GdS für einen Unfallausgleich
Amtsärztliche Untersuchung zur Dienstufähigkeit und nun auch zum Unfallausgleich erfolgt bei der selben Person.
Als Laie könnte man denken: 100%
Die Schädigungsfolgen sind auf den erlernten Beruf bezogen 100%. Nicht mehr ausführbar. Meine Erwerbsminderung im gelernten Beruf beträgt 100%.
Auf mein Berufsbild hat mein Dienstherr sozusagen ein Monopol; mein Studium ist relativ wertlos, wenn ich nicht bei ihm arbeite.
Jetzt erfolgt das gleiche, wie bei einer schlechten Berufsunfähigkeitsversicherung: Meine Arbeitskraft wird nicht am erlernten Beruf gemessen, sondern am `allgemeinen` Arbeitsmarkt:
Ich sehe in der attestierten Dienstunfähigkeit einen gewissen Mindestsatz an MdE/ GdS. Insbesondere wenn jetzt der gleiche Amtsarzt, der mich als dienstunfähig begutachtet hat, befragt werden wird. "Ist dienstunfähig, hat aber keine Einschränkungen." würde sich da wohl widersprechen.
Gibt es eurerseits irgendwelche Erfahrungen zu einem Mindest-Unfallausgleich, wenn der Dienstunfall in der Zurruhesetzung mündet?
lieben Gruß
Didi
eine Frage zum Unfallausgleich bzw. nach Meinungen und Erfahrungen...:
Die Reihenfolge der Ereignisse:
- Anerkannter Dienstunfall (Trauma/ PTBS)
- Dienstunfähigkeit aufgrund von Trauma/ PTBS sagt der Amtsarzt
- Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit aufgrund Trauma/ PTBS sagt die Dienststelle
- Antrag Unfallausgleich
- baldige Untersuchung durch Amtsarzt zwecks Einschätzung MdE/ GdS für einen Unfallausgleich
Amtsärztliche Untersuchung zur Dienstufähigkeit und nun auch zum Unfallausgleich erfolgt bei der selben Person.
Als Laie könnte man denken: 100%
Die Schädigungsfolgen sind auf den erlernten Beruf bezogen 100%. Nicht mehr ausführbar. Meine Erwerbsminderung im gelernten Beruf beträgt 100%.
Auf mein Berufsbild hat mein Dienstherr sozusagen ein Monopol; mein Studium ist relativ wertlos, wenn ich nicht bei ihm arbeite.
Jetzt erfolgt das gleiche, wie bei einer schlechten Berufsunfähigkeitsversicherung: Meine Arbeitskraft wird nicht am erlernten Beruf gemessen, sondern am `allgemeinen` Arbeitsmarkt:
In der Glaskugel müsste bereits das klare Bild erscheinen: Dienstunfähig aufgrund von Dienstunfall."Minderung der Erwerbsfähigkeit ist die Herabsetzung der Fähigkeit des Beamten, seine Arbeitskraft auf dem gesamten allgemeinen Arbeitsmarkt wirtschaftlich zu verwerten."
Ich sehe in der attestierten Dienstunfähigkeit einen gewissen Mindestsatz an MdE/ GdS. Insbesondere wenn jetzt der gleiche Amtsarzt, der mich als dienstunfähig begutachtet hat, befragt werden wird. "Ist dienstunfähig, hat aber keine Einschränkungen." würde sich da wohl widersprechen.
Gibt es eurerseits irgendwelche Erfahrungen zu einem Mindest-Unfallausgleich, wenn der Dienstunfall in der Zurruhesetzung mündet?
lieben Gruß
Didi