Mindest-Unfallausgleich bei Zurruhesetzung?

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Diedrich B.
Beiträge: 9
Registriert: 29.10.2024 19:07
Behörde:

Mindest-Unfallausgleich bei Zurruhesetzung?

Beitrag von Diedrich B. »

Hallo,

eine Frage zum Unfallausgleich bzw. nach Meinungen und Erfahrungen...:

Die Reihenfolge der Ereignisse:

- Anerkannter Dienstunfall (Trauma/ PTBS)
- Dienstunfähigkeit aufgrund von Trauma/ PTBS sagt der Amtsarzt
- Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit aufgrund Trauma/ PTBS sagt die Dienststelle
- Antrag Unfallausgleich
- baldige Untersuchung durch Amtsarzt zwecks Einschätzung MdE/ GdS für einen Unfallausgleich

Amtsärztliche Untersuchung zur Dienstufähigkeit und nun auch zum Unfallausgleich erfolgt bei der selben Person.


Als Laie könnte man denken: 100%
Die Schädigungsfolgen sind auf den erlernten Beruf bezogen 100%. Nicht mehr ausführbar. Meine Erwerbsminderung im gelernten Beruf beträgt 100%.
Auf mein Berufsbild hat mein Dienstherr sozusagen ein Monopol; mein Studium ist relativ wertlos, wenn ich nicht bei ihm arbeite.

Jetzt erfolgt das gleiche, wie bei einer schlechten Berufsunfähigkeitsversicherung: Meine Arbeitskraft wird nicht am erlernten Beruf gemessen, sondern am `allgemeinen` Arbeitsmarkt:
"Minderung der Erwerbsfähigkeit ist die Herabsetzung der Fähigkeit des Beamten, seine Arbeitskraft auf dem gesamten allgemeinen Arbeitsmarkt wirtschaftlich zu verwerten."
In der Glaskugel müsste bereits das klare Bild erscheinen: Dienstunfähig aufgrund von Dienstunfall.

Ich sehe in der attestierten Dienstunfähigkeit einen gewissen Mindestsatz an MdE/ GdS. Insbesondere wenn jetzt der gleiche Amtsarzt, der mich als dienstunfähig begutachtet hat, befragt werden wird. "Ist dienstunfähig, hat aber keine Einschränkungen." würde sich da wohl widersprechen.

Gibt es eurerseits irgendwelche Erfahrungen zu einem Mindest-Unfallausgleich, wenn der Dienstunfall in der Zurruhesetzung mündet?

lieben Gruß

Didi
Pipapo
Beiträge: 796
Registriert: 26.03.2020 08:30
Behörde:

Re: Mindest-Unfallausgleich bei Zurruhesetzung?

Beitrag von Pipapo »

Nur am Rande, viele Beamten gehen wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand und haben kein MdE/GdS.
Diedrich B.
Beiträge: 9
Registriert: 29.10.2024 19:07
Behörde:

Re: Mindest-Unfallausgleich bei Zurruhesetzung?

Beitrag von Diedrich B. »

Nur am Rande, viele Beamten gehen wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand und haben kein MdE/GdS.
Mit Dienstunfall? Der Dienstunfall ist bei mir der einzige Grund für die Zurruhesetzung.
Dienstunfall_L
Beiträge: 998
Registriert: 07.03.2015 11:05
Behörde:

Re: Mindest-Unfallausgleich bei Zurruhesetzung?

Beitrag von Dienstunfall_L »

Bei Beamten wird nicht die MdE festgestellt, sondern der GdS.
Der GdS bemisst sich nach den Kriterien der VersMedV. Unterschied zum GdB ist, dass GdS nur die kausal auf den Dienstunfall zurückzuführenden Gesundheitsschäden bemisst.
Mit allgemeinem Arbeitsmarkt (wie bei MdE) hat der GdS nichts zu tun.
Nicht mehr dienstfähig zu sein nach einem Dienstunfall bedeutet nicht, dass der GdS 100 beträgt. Siehe Tabelle in VersMedV.

Nach der Höhe des GdS bemisst sich der Unfallausgleich.
Es gibt keinen Mindestunfallausgleich.
Mir scheint, hier liegt eine Verwechslung mit dem (Mindest)Unfallruhegehalt vor. Das Unfallruhegehalt ist eine ganz andere Sache.
Nicht jeder, der (Mindest)Unfallruhegehalt bezieht, erhält auch einen GdS / einen Unfallausgleich.

@Pipapo Bei Dienstunfähigkeit, die nicht durch einen Dienstunfall und dessen gesundheitlichen Folgen verusacht ist, gibt es keinen GdS/Unfallausgleich.
lavinia21
Beiträge: 92
Registriert: 14.02.2019 08:19
Behörde:
Geschlecht:

Re: Mindest-Unfallausgleich bei Zurruhesetzung?

Beitrag von lavinia21 »

Man mag zwar glauben, dass der GdS bei 100 liegt, sofern man nicht mehr dienstfähig ist, aber dem ist nicht so.

Ich habe ebenfalls eine chronifizierte PTBS aufgrund eines Dienstunfalls mit diversen Begleiterkrankungen wie Angst- und Panikstörung, soziale Phobie, Anpassungsstörung, Major Depression usw.. Mein GdB wurde vom Versorgungsamt auf 30 festgesetzt. Mein GdS/MdE ebenfalls auf 30. Wenn man meine Gutachten liest und auch mein Leben ansieht, würde man mich wohl als "atmend" beschreiben. Viel mehr ist nicht geblieben.

Bei mir wurden alle Untersuchungen und Gutachten von demselben Amtsarzt durchgeführt und erstellt. Macht auch Sinn, dann dieser idR die Situation kennt. Der Unfallausgleich wird auch nicht unbefristet gewährt, sondern immer wieder überprüft, auch während der Pensionierung.

Generell müssen Sie im Verfahren unterschiedliche Dinge unterscheiden. Diese werden auch getrennt voneinander festgestellt und v.a. ggf. auch von unterschiedlichen Behörden (im Nachgang, d.h. nach der Pensionierung an sich) festgestellt:

1. Dienstunfähigkeit
2. Dienstunfähigkeit aufgrund eines Dienstunfalls
3. Zurruhesetzung
4. Unfallruhegehalt (idR wird das erst nach der Pensionierung überhaupt betrachtet und in BW z.B. durch das Finanzministerium entschieden. D.h. es erfolgt die Pensionierung und man weiß eben nicht, ob das Unfallruhegehalt gewährt wird. Bis dahin erhält man die normale Pension.)
5. Unfallausgleich
Diedrich B.
Beiträge: 9
Registriert: 29.10.2024 19:07
Behörde:

Re: Mindest-Unfallausgleich bei Zurruhesetzung?

Beitrag von Diedrich B. »

Danke, ich meine in der Tat den Unfallausgleich. Nicht das Unfallruhegehalt.

https://www.michaelbertling.de/beamtenr ... gleich.htm

Daher auch mein Zitat, dass je nach dem (Bund/ Land/ Länder) die Begriffe MdE oder GdS benutzt werden.

"Mindestunfallausgleich" als Wort gibt es nicht. Aber "Mindest-Unfallausgleich" in der Praxis wird/muss es quasi geben.

Nochmals: Es wird ja nicht funktionieren, dass der Amtsarzt dich einerseits rein aufgrund der Unfallfolgen als dienstunfähig in den Ruhestand schickt und gleichzeitig behauptet, du hättest keinen GdS/ MdE. Das wiederspräche sich! Schließlich hat er dir mit dem Gutachten zur Zurruhesetzung attestiert, dass die Unfallfolgen derart gravierend sind, dass du als Beamter nicht mehr arbeiten kannst...
Nicht jeder, der (Mindest)Unfallruhegehalt bezieht, erhält auch einen GdS / einen Unfallausgleich.
Wow. Bei jedem Fall, wo das so wäre würde ich von einem Skandal sprechen wollen. Wenn jemand ein Unfallruhegehalt bezieht, so hatte er definitiv einen anerkannten Dienstunfall. Geht nicht anders. Und dieser Dienstunfall war derart heftig, dass er DADURCH zur Ruhe gesetzt wurde. Nur so kann er überhaupt ein Unfallruhegehalt beziehen. Ansonsten hätte er eine einfache Pension. Und diese Fälle soll es geben?!? Ich kann es nicht glauben bzw. falle vom Glauben ab. Gibt es da irgendein Urteil?

@lavinia21
Was du schreibst ist nicht gerecht. GdB 30%; ja, vllt. irgendwie noch, auch wenn es hier dein Leben gehörig durcheinandergewirbelt hat. Aber GdS/MdE 30% (beide zielen auf das Erwerbsleben ab!) auch nur 30%... da verliere ich den Glauben an die Gerechtigkeit.
Generell müssen Sie im Verfahren unterschiedliche Dinge unterscheiden. Diese werden auch getrennt voneinander festgestellt und v.a. ggf. auch von unterschiedlichen Behörden (im Nachgang, d.h. nach der Pensionierung an sich) festgestellt:

1. Dienstunfähigkeit
2. Dienstunfähigkeit aufgrund eines Dienstunfalls
3. Zurruhesetzung
4. Unfallruhegehalt (idR wird das erst nach der Pensionierung überhaupt betrachtet und in BW z.B. durch das Finanzministerium entschieden. D.h. es erfolgt die Pensionierung und man weiß eben nicht, ob das Unfallruhegehalt gewährt wird. Bis dahin erhält man die normale Pension.)
5. Unfallausgleich
Wahre Worte.

Bei mir -wie wohl bei allen -sind drei Abteilungen beteiligt: Unfall-, Personalabteilung und Besoldungsstelle.

Keine, und ich wiederhole KEINE Abteilung/ Behörde kommuniziert so wirklich mit der anderen:

--> Du hast einen anerkannten Dienstunfall bei der Unfallbehörde; die Personalbehörde sagt, sie weiß darüber nichts.

--> Du wirst nach Amtsarzttermin von der Personalbehörde in den Ruhestand versetzt. Sie stellt dem Amtsarzt nicht die Frage, ob deine Dienstunfähigkeit irgendetwas mit dem Dienstunfall zu tun hat (die Kausalitätsfrage!). Du wirst allerdings (obwohl sie mittlerweile zig anwaltliche Hinweise auf deinen Dienstunfall haben) darauf hingewiesen, dass du die Beihilfe/priv. Krankenkasse zwecks Kostenübernahme einer Traumatherapie zu kontaktieren hast. Das ist falsch und negiert jeglichen Zusammenhang der Zuruhesetzung mit einem Dienstunfall.
Nach Einspruch bei der Anhörung erklärt man sich jedoch bereit, die Besoldungsstelle zu informieren, dass ein Dienstunfall stattgefunden hat /haben soll....

--> Du informierst die Besoldungsstelle. Die weiß auch sechs Wochen nach deiner Zurruhesetzung von Nichts. Keine Akten vorhanden. Du hast Sie zuvor schriftlich informiert, dass du ausschließlich aufgrund der Folgen eines Dienstunfalles in den Ruhestand versetzt worden bist. Du bittest sie, dass sie den Kausalitätszusammenhang überprüfen sollen. Du möchtest halt ein Unfallruhegehalt und nicht deine Pension.

Insgesamt wirst du also dreimal zum Amtsarzt geschickt: Überprüfung der Dienstfähigkeit, Feststellung von GdS/MdE und für die Kausalitätsfrage und ob deine Dienstunfähigkeit auch wirklich zu 100% auf dem Dienstunfall beruht.

Dreimal...in ein und der selben Sache! Auf deine Kosten. Von alleine läuft da nichts glatt. Ich bin froh, das Forum mit all seinen Tipps gefunden zu haben. Und dass ich mich noch selbst `kümmern` kann und nicht meinen Angehörigen sich einarbeiten müssen.

@lavinia21

Deine Punkte 1-5 können auch variieren. Bei mir war es so:

1. Anerkannter Dienstunfall. Auf persönlichen Wunsch weiterhin dienstfähig.
2. Keinerlei Aufarbeitung des Dienstunfalls durch den Dienstherrn; nach einem Jahr dann dienstunfähig.
3. Überprüfung durch Amtsarzt: Dienstunfähig
4. Zuruhesetzung

--- zwischen 1und 4 liegen 4 Jahre---

5. Volles Gehalt, da keine Akten bei der Besoldungsstelle vorhanden.
6. Feststellung vom Unfallausgleich durch baldigen Termin beim Amtsarzt

--- ab hier werde ich vermuten---

7. Berechnung einer Pension nach dreißig Dienstjahren(43%); "Wird verrechnet" heißt es; d.h. mir wird mehrere Monate kein Geld ausgezahlt werden. Nov. und Dez. habe ich als volle Abrechnung schriftlich.

8. Besoldungsstelle prüft nach meinem Einspruch eine Kausalität.
--------------------------------------------------------------------

Mit viel, viel Glück bekomme ich vllt. ein vorläufiges Unfallruhegehalt ausgezahlt, da ich dies schriftlich erbeten habe. Aber man hat ja keine Akten und kann dazu gar nichts sagen. Nicht einmal ob man mich vorher kontaktiert oder irgendwie informiert, wie es weiter geht bevor man berechnet oder auszahlt.

Ein Fallmanager wäre nicht schlecht. Eine Stunde und alles wäre geregelt. So arbeiten drei Dienststellen völlig autark. Die Informationen, wer was, wann, wo macht findet sich für mein Bundesland nirgends niedergeschrieben. Teilweise sind die Auskünfte der Abteilungen auch sehr widersprüchlich.

Die Besoldungsstelle gab mir die Auskunft, "dass sie den Information auf eine Zuruhesetzung aufgrund eines Dienstunfalls durch die Personalabteilung bekämen. Sie würden dies dann nur kurz überprüfen und ein Unfallruhegehalt gewähren".

Hätte ich nicht die Personalabteilung dazu aufgefordert, hätten sie noch nicht mal die Information über einen stattgefundenen Dienstunfall weitergeleitet. Und: Nach Tipp hier aus dem Forum habe ich die Besoldungsstelle schriftlich gebeten meinen Dienstunfall als alleinigen Grund für eine Zurruhesetzung zu berücksichtigen.

Das ist doch alles subotimal.

liebe Grüße & Dank´

Didi
lavinia21
Beiträge: 92
Registriert: 14.02.2019 08:19
Behörde:
Geschlecht:

Re: Mindest-Unfallausgleich bei Zurruhesetzung?

Beitrag von lavinia21 »

Ich kann nur bei mir sagen, dass ich vom ersten Termin bei meinem Psychiater und Therapeuten alles auf "aufgrund eines Dienstunfalls" haben schreiben lassen. Darauf habe ich wirklich bei jeder Stellungnahmen geachtet und hiervon gab es bis zur Pensionierung sicherlich 20 oder 25...waren ja alleine schon 7 Gutachten vom AA. Auch hier immer die Kausalität mit reinbringen und darauf hinweisen. Das ist mühsam, v.a. weil ich anfangs dieses Prozedere "Dienstunfall" gar nicht kannte...das wurde mir erst nach 4 oder 5 Monaten gesagt, dass ich das doch bitte als Dienstunfall zusätzlich melden soll. Im Arbeitsrecht gibt es alle Infos bei jedem 08/15-Anwalt und im Netz. Im Verwaltungsrecht steht man komplett alleine da.

Die Kausalität wird tatsächlich erst nach der Pensionierung geprüft. Hat man in allen Gutachten diese Kausalität drinstehen, könnte man meinen, es wird einfacher...nein! Man fängt wieder von vorne an. Ich hatte am Ende wegen des Unfallruhegehaltes auch einen sündhaft teuren Anwalt gebraucht, da auf den Anwalt des DGB genau gar nicht reagiert wurde. Der Unfallausgleich wird ja erst ab 30 gezahlt. D.h. wenn einem 10 oder 20 oder 25 bescheinigt werden, bringt es einem monetär nichts. Man hat dann zwar einen MdE/GdS (es ist so egal wie das Ding heißt), aber bekommt kein Geld. Für das Unfallruhegehalt war die 30 tatsächlich wichtig. Da wird dann wohl weniger herumdiskutiert. Allerdings wurde er während der Erkrankung vor DDU auch schon mal auf 20 gesetzt und dann wieder auf 30 nach 6 Monaten erhöht.

Man muss am Ende selbst wissen, ob man Stress schiebt wegen 30/40/50/60 usw...ich bin der Meinung, man sollte irgendwann auch einfach mal froh und dankbar sein so abgesichert zu werden. Natürlich würde ich in Arbeit wesentlich mehr verdienen und für den Dienstunfall konnte ich ja nun wirklich genau gar nichts...aber am Ende ist man doch besser gestellt als in der DRV. Zudem muss man wissen, dass eine psychische Diagnose bei 30 oder 40 eigentlich schon hoch bewertet wird. Das ist die Krux...man ist nicht mehr wirklich lebensfähig, aber man sieht es nicht. Die Psyche wird da einfach anders bewertet. Ich habe ein Mal einen Widerspruch beim Versorgungsamt eingelegt, der abgelehnt wurde. Da fehlt einfach das Verständnis. Mit dem GdB 30 hatte ich dennoch die Gleichstellung bekommen.

Eine Aufarbeitung durch den DH bekommt man nicht. Das war und ist für mich heute noch schwer. Durch die PTBS bekomme ich ja keine zeitliche Distanz zwischen den Unfall und der Gegenwart, d.h. für mich ist alles so als wäre es gestern gewesen...für die anderen bin ich schon gefühlt 100 Jahre a.D.. Das ist dann eine Sache, mit der muss man fertig werden. Genauso mit der Tatsache, dass man doch gesellschaftlich ein wenig "am Rand" lebt - man steht eben nicht mehr im Berufsleben wir zuvor. Ich habe da heute noch dran zu knabbern.
Dienstunfall_L
Beiträge: 998
Registriert: 07.03.2015 11:05
Behörde:

Re: Mindest-Unfallausgleich bei Zurruhesetzung?

Beitrag von Dienstunfall_L »

@Dietrich Es gibt tatsächlich die Fälle, in denen Unfallruhegehalt !) gezahlt wird, aber kein GdS festgestellt und somit kein Unfallausgleich gezahlt wird. Es gibt keinen Automatismus. Zum Beispiel kann es die Konstellation Unfallruhegehalt ohne Unfallausgleich geben, wenn kein Antrag auf Feststellung eines GdS erfolgte oder der GdS zu niedrig für einen Unfallausgleich eingeschätzt wurde.
Insgesamt wirst du also dreimal zum Amtsarzt geschickt: Überprüfung der Dienstfähigkeit, Feststellung von GdS/MdE und für die Kausalitätsfrage und ob deine Dienstunfähigkeit auch wirklich zu 100% auf dem Dienstunfall beruht.

Dreimal...in ein und der selben Sache! Auf deine Kosten.
Welche „Kosten“ sind gemeint? Gesundheitliche Belastung? Kosten in € entstehen den Beamten, die untersucht werden, nicht für die amtsärztliche Untersuchung.

GdS/MdE: Ja, bei Bertling findet man beides, die Seiten sind älteren Datums. In welchem aktuellen BeamtVG findet sich noch“MdE“?

LG
lavinia21
Beiträge: 92
Registriert: 14.02.2019 08:19
Behörde:
Geschlecht:

Re: Mindest-Unfallausgleich bei Zurruhesetzung?

Beitrag von lavinia21 »

In meinen Unterlagen in BW wird durchweg von MdE gesprochen.
Dienstunfall_L
Beiträge: 998
Registriert: 07.03.2015 11:05
Behörde:

Re: Mindest-Unfallausgleich bei Zurruhesetzung?

Beitrag von Dienstunfall_L »

@lavinia21 Das glaube ich dir, trotzdem ist es auch im Landesbeamtengesetz BW mittlerweile geändert worden und heißt inzwischen GdS (§ 50 https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/docu ... VGBWV47IVZ). Der Begriff MdE war früher auch im Beamtenrecht üblich.
Diedrich B.
Beiträge: 9
Registriert: 29.10.2024 19:07
Behörde:

Re: Mindest-Unfallausgleich bei Zurruhesetzung?

Beitrag von Diedrich B. »

Welche „Kosten“ sind gemeint? Gesundheitliche Belastung? Kosten in € entstehen den Beamten, die untersucht werden, nicht für die amtsärztliche Untersuchung.
Es stimmt, dass die amtsärztliche Untersuchung nichts kostet.

Aber drei Mal wird das Gesundheitsamt damit behelligt. Drei Mal neue Schweigepflichtsentbindungen werden angefordert. Drei Mal erscheinst du zum Termin. Es kostet dem Staat/ Land/ Steuerzahler. Bei mir war die personalführende Stelle in der Interpretation des Amtsärztlichen Gutachten recht eigenwillig. Ich saß da mit drei meinen gesetzlichen Vertretern und wir alle vier haben nicht gelesen, was die `gelesen` haben. Sie wollten mich lieber versetzen, als den Angriff auf meine Person zu untersuchen. "Versetzung müsste sein aus der Fürsorgepflicht heraus." Das stand nicht im Gutachten. Sie sagten wohl. Wir forderten ein Ergänzungsgutachten. Dies wurde verweigert mit dem Hinweis "Man müsse aber auf die Kosten achten."
Nachdem wir von der eingereichten Klage berichteten, da Verjährung drohe, erklärte man sich bereit ein Ergänzungsgutachten anzufordern.
Hat man nicht gemacht. Im Protokoll wurde der Punkt unterschlagen. Der Anwalt hat das schriftlich richtiggestellt. Keine Antwort. Man sitzt dort am längeren Hebel. Und benutzt ihn auch gerne. Im Dialog lief bei mir gar nichts.

Ansonsten: "Gesundheitliche Kosten?" Ja, auch. Habe ich nicht dran gedacht, aber das Ganze ist sehr, sehr nervenzehrend, dass man sich seitens des Dienstherrn nicht abstimmt und mit einer Stimme redet. Die linke Hand weiß nicht, was die Rechte macht und umgekehrt.

Aber reale Kosten in Euro: Ich habe ja quasi Glück; der Dienstunfall war anerkannt, BEVOR ich in den Ruhestand versetzt wurde. Bei meiner amtsärztlichen Untersuchung zur Zurruhesetzung ging es auch nur um die Folgen des Dienstunfalls. Nicht auszudenken, welche Verzögerungen sich ergeben würden, wenn sich hier noch `Probleme` ergeben hätten. Solange hier nichts geklärt ist, gibt es halt nur die Pension. Wären bei mir nach 30 Jahren ungefähr 43%.

Aber auch so -mit anerkanntem Dienstunfall - kann mir KEINER sagen, ob ich mit Pension oder Dienstunfallruhegehalt `starte`. Das System ist eine BlackBox. Ich bin jetzt darauf angewiesen, dass irgendeine Stelle sich dazu berufen sieht die Kausalitätsfrage zu klären. DAS sind reale Kosten, die erst mal an mir hängen bleiben. Zum Glück habe ich eine private Dienstunfähigkeitsversicherung, welche mir den finanziellen Verlust halbwegs erträglich macht.
Aber: Die besondere Fürsorgepflicht des Dienstherrn aus dem Beamtenverhältnis heraus erkenne ich hier nicht. Etwas jünger, keine Versicherung und ein Hausfinanzierung würde den finanziellen Ruin bedeuten. Ich habe Glück im Unglück.

So, wohlgemerkt ich rede von einem Dienstunfall, bei welchem es einen klaren Schädiger gibt.

@lavinia21
Mit deinen Gedanken und Erzählungen `holst du mich wirklich ab`. Deine Worte bewegen mich und teilweise denke ich, du erzählst meine Geschichte" in 10 Jahren... ;-)

Aber deine Ansicht hierbei kann ich nun gar nicht teilen:
Man muss am Ende selbst wissen, ob man Stress schiebt wegen 30/40/50/60 usw...ich bin der Meinung, man sollte irgendwann auch einfach mal froh und dankbar sein so abgesichert zu werden. Natürlich würde ich in Arbeit wesentlich mehr verdienen und für den Dienstunfall konnte ich ja nun wirklich genau gar nichts...aber am Ende ist man doch besser gestellt als in der DRV.
"Dankbar für die Absicherung" wäre ich, wenn ich meinen Dienstunfall selbst verursacht hätte. Oder es ein schicksalhafter Vorfall wäre, wo niemand schuld wäre.
Wo es aber einen Verursacher gibt, gehe ich von den Grundsätzen der Schadensregulierung aus:

„Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 823 Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

§ 249 Art und Umfang des Schadensersatzes
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen.

Dazu führe ich einen „Amtshaftungsprozess“ gegen den Dienstherrn, der mittlerweile ein OLG beschäftigt. Sollte der gewonnen werden so würde ich finanziell so gestellt, als könnte ich weiterhin meinem Dienst nachgehen.
Die Anerkennung eines Dienstunfallruhegehalts sehe ich/ erhoffe ich als `Zwischenfinanzierung`. Aber sicherlich nicht als gute Absicherung, mit welchem mein Dienstherr (als rechtlicher Vertretung der Schädiger) mich zufrieden stellen wird.
Für alle normalen Dienstunfälle: Eindeutig ja! Eine gute Absicherung. Wobei ich gerade am eigenen Leib erlebe, wie `nervenaufreibend` dieser Prozess für die Betroffenen sein kann. In der Theorie liest sich das alles recht einfach; die Praxis ist schwer.
Dienstunfall_L
Beiträge: 998
Registriert: 07.03.2015 11:05
Behörde:

Re: Mindest-Unfallausgleich bei Zurruhesetzung?

Beitrag von Dienstunfall_L »

Dietrich B., du zermürbst dich mit der Schuldfrage. Schuld an den sekundären Folgen: ja, aber „schuld“ am ursprünglichen Unfall: nein, der ursprüngliche Dienstunfall war technischer Natur ohne Einstandspflicht einer Haftpflicht. Der ursprüngliche technische Unfall war auch ohne den weiteren Verlauf shocking und hinreichend für deine PtbS, das Verhalten Dritter hat deutlich beigetragen und hat sich auch zuzurechnen, dass dies aktuell deine Gesundung erschwert bis behindert und die PtbS sich so ausgeprägt hat wie sie jetzt ist.
Ich teile deine Einschätzung nicht, dass privatrechtliche Haftungsfragen entstanden sind, aber vielleicht sieht das Gericht es so wie du, ich wünsche dir Erfolg!

Ja, nach einem Dienstunfall kann es zu mehrfachen Untersuchungen durch Amtsarzt und andere Gutachter kommen.
Dem Betreff der Einladungen ist der Zweck der Begutachtung zu entnehmen. Ich halte es für nicht erstaunlich und auch nicht für Verschwendung von Geldern. Eine Zurruhesetzung und auch Unfallruhegehalt sind Kosten und der Dienstherr ist in der Pflicht, die Notwendigkeit dieser (ungeplanten) Kosten zu prüfen. Die Fragen an den Amtsarzt und die Stellungnahmen des Amtsarztes müssen irgendwann eine „rechtssichere“ Situation für den Dienstherrn (und die Sachbearbeiter, deren Arbeit Rechnungsprüfungen bestehen können müssen) schaffen. Mit nur einem Amtsarztbesuch nach einem Dienstunfall ist dies normalerweise nicht gegeben, zumal nicht bei einer PtbS. Dass während dieser Phase das volle Gehalt gezahlt wird, ist ein Beamtenprivileg.

Wenn du jetzt 43% Pensionsanspruch hast und Unfallruhegehalt zugesprochen wird, dann werden 66 2/3 % (Mindestunfallruhegehalt) der Endstufe deiner Besoldungstabelle gezahlt. Ich wünsche dir, dass dies dazu beträgt, dass du etwas zur Ruhe kommen kannst und dann zur Verbesserung der PtbS beiträgt, die Folgen sind gravierend genug und vertragen nervenzehrende Aufgaben nicht.



Die Phase der Unklarheit, ob die Zurruhesetzung unfallkausal anerkannt wird und zu Unfallruhegehalt führt, ist schrecklich durchzustehen, ich drücke dir die Daumen, dass du bald einen Bescheid erhältst. Es spricht alles dafür, dass dir Unfallruhegehalt zugesprochen wird, der Rechtsweg bleibt dir hoffentlich erspart!
Ein Rechtsstreit würde nicht zur Verbesserung des Gesundheitszustands beitragen.

Wie hoch für anerkannte PtbS der GdS sein kann, schrieb glaub ich lavinia schon, sonst kannst du das der Tabelle in der VersMedV entnehmen. Du merkst, wie nervenzehrend ein Rechtsstreit ist. Hast du die Tabelle x GdS = y €? Die hilft zu kalkulieren, um wieviel € du ggf. kämpfst und Nerven aufreibst.

Zur Frage „Versetzung“: Deine Dienstbehörde hat die Frage fallen lassen. Anständig und korrekt im Verwaltungsverfahren ist es nicht, dass dies schriftlich nicht erklärt wurde. Aber die Frage ist vom Tisch, jetzt wegen Zurruhesetzung sowieso.
Lass es sacken und lass es los, lass dich nicht weiterhin durch diese „Arroganz“ belasten.