Zusatzverdienst zum Ruhegehalt!
Verfasst: 15. Sep 2024, 18:04
Hallo,
hat zwar nur indirekt mit Beamten zu tun, aber dafür umso mehr mit dem Ruhegehalt und der Hinzuverdienstgrenze!
Wenn man Kapitalerträge hat, zum Beispiel Aktien oder ähnliches, werden die Gewinne auf das Ruhegehalt gerechnet?
Dadurch ergibt sich nämlich ein Folge-Problem...nämlich:
Angenommen jemand Aktien und macht ein Gewinn von 1000 Euro. Bis zu diesem Betrag ist das für das Finanzamt steuerfrei. ABER....dieser Gewinn würde ja vermutlich auf das Ruhegehalt angerechnet, sobald die Höchstgrenze erreicht worden ist (66,6 % glaube ich oder die 530 Grenze).
Damit würde man ja dann das Einkommen steigern und dementsprechend müßte man mehr Steuernzahlen!
Extrem-Beispiel: Ich mache einen Gewinn von 10000 Euro, dann würden nicht nur die knapp 26 % Abgeltungssteuer abgehen, sondern der Gewinn würde zum Ruhegehalt dazugerechnet. Dann erhöht sich das Einkommen und entsprechend mehr müßte ich an Steuern zahlen, oder?
Mehr noch...bei diesem Betrag von 10000 Euro würde man ja gar kein Ruhegehalt mehr bekommen, da man ja über diese 66 % Grenze kommt. Würde man dann ein paar Mal das Ruhegehalt nicht mehr bekommen oder wie wird das gehandhabt?!
Wenn nämlich Abgeltungssteuer abgezogen werden und dann noch bei der Einkommenssteuer...(und dann vielleicht kein Ruhegehalt)...dann würde sich das ja gar nicht lohnen, weil man knapp 50% Steuern zusammenkommen würde oder gar mehr, wenn das Ruhegehalt gekürzt wird!
Hat da jemand erfahrung oder muss ich gleich KI fragen?
LG
hat zwar nur indirekt mit Beamten zu tun, aber dafür umso mehr mit dem Ruhegehalt und der Hinzuverdienstgrenze!
Wenn man Kapitalerträge hat, zum Beispiel Aktien oder ähnliches, werden die Gewinne auf das Ruhegehalt gerechnet?
Dadurch ergibt sich nämlich ein Folge-Problem...nämlich:
Angenommen jemand Aktien und macht ein Gewinn von 1000 Euro. Bis zu diesem Betrag ist das für das Finanzamt steuerfrei. ABER....dieser Gewinn würde ja vermutlich auf das Ruhegehalt angerechnet, sobald die Höchstgrenze erreicht worden ist (66,6 % glaube ich oder die 530 Grenze).
Damit würde man ja dann das Einkommen steigern und dementsprechend müßte man mehr Steuernzahlen!
Extrem-Beispiel: Ich mache einen Gewinn von 10000 Euro, dann würden nicht nur die knapp 26 % Abgeltungssteuer abgehen, sondern der Gewinn würde zum Ruhegehalt dazugerechnet. Dann erhöht sich das Einkommen und entsprechend mehr müßte ich an Steuern zahlen, oder?
Mehr noch...bei diesem Betrag von 10000 Euro würde man ja gar kein Ruhegehalt mehr bekommen, da man ja über diese 66 % Grenze kommt. Würde man dann ein paar Mal das Ruhegehalt nicht mehr bekommen oder wie wird das gehandhabt?!
Wenn nämlich Abgeltungssteuer abgezogen werden und dann noch bei der Einkommenssteuer...(und dann vielleicht kein Ruhegehalt)...dann würde sich das ja gar nicht lohnen, weil man knapp 50% Steuern zusammenkommen würde oder gar mehr, wenn das Ruhegehalt gekürzt wird!
Hat da jemand erfahrung oder muss ich gleich KI fragen?
LG