"Rentenanpassung" und Versorgungsemfpänger
Verfasst: 27. Apr 2024, 12:57
Hallo zusammen
Ich bin seit 2014 Versorgungsempfänger/Hinterbliebener und bekomme meine Versorgung vom Land Niedersachsen.
Bis vor ein 2-3 Jahren habe ich jährliche Erhöhungen bekommen die in etwa Zeitgleich mit der gesetzlichen Rentenerhöhung stattfanden.
Ich bin immer davon ausgegangen, wenn es Rentenerhöhungen gab auch die Versorgungsempfänger mit berücksichtigt werden. In den letzten Jahren geschah das allerdings nicht.
1. Meine Frage ist nun: wo kann ich in Erfahrung bringen wann eine Erhöhung der Altersbezüge geplant ist bzw. werden Pensionen nicht der gesetzlichen Regelung angepasst?
Seit 2024 wurde ein neuer Tarifvertrag der Länder (TV-L) ausgehandelt. Der wird 1:1 auch für Landesbedienstete incl. der Versorungsempfänger/Hinterbliebene übertragen. Die Auszahlung wurde mit der Aprilabrechnung ausgezahlt.
2. Meine Frage ist nun: wie kann ich kontrollieren ob die Berechnung richtig ist? Nehme ich einfach den Prozentualen Satz der Versorgungsleistung als Berechnungsgrundlage?
Ich hoffe, dass mir einer die Fragen beantworten kann. Bis dahin beste Grüße
Tobi
Ich bin seit 2014 Versorgungsempfänger/Hinterbliebener und bekomme meine Versorgung vom Land Niedersachsen.
Bis vor ein 2-3 Jahren habe ich jährliche Erhöhungen bekommen die in etwa Zeitgleich mit der gesetzlichen Rentenerhöhung stattfanden.
Ich bin immer davon ausgegangen, wenn es Rentenerhöhungen gab auch die Versorgungsempfänger mit berücksichtigt werden. In den letzten Jahren geschah das allerdings nicht.
1. Meine Frage ist nun: wo kann ich in Erfahrung bringen wann eine Erhöhung der Altersbezüge geplant ist bzw. werden Pensionen nicht der gesetzlichen Regelung angepasst?
Seit 2024 wurde ein neuer Tarifvertrag der Länder (TV-L) ausgehandelt. Der wird 1:1 auch für Landesbedienstete incl. der Versorungsempfänger/Hinterbliebene übertragen. Die Auszahlung wurde mit der Aprilabrechnung ausgezahlt.
2. Meine Frage ist nun: wie kann ich kontrollieren ob die Berechnung richtig ist? Nehme ich einfach den Prozentualen Satz der Versorgungsleistung als Berechnungsgrundlage?
Ich hoffe, dass mir einer die Fragen beantworten kann. Bis dahin beste Grüße
Tobi