Seite 1 von 1

Dienstunfähigkeit Bayern

Verfasst: 14. Mär 2024, 13:10
von Tulipa11
Hallo zusammen,

ich hoffe sehr, dass ihr mir weiterhelfen könnt: Ich bin seit Beginn des Schuljahres arbeitsunfähig. Die Amtsärztin meinte, ich werde jetzt erstmal für dienstunfähig erklärt. Im Juli haben ich einen Wiedervorstellungstermin, bei dem entschieden wird, ob und mit wie vielen Stunden ich im neuen Schuljahr wieder einsteige.
Was genau bedeutet das für meine Bezüge? Werden diese jetzt schon gekürzt oder erst nach der Entscheidung im Juli?
Ich wäre für Hilfe wirklich sehr dankbar, damit ich mich finanziell auf das einstellen kann, was auf mich zukommt.

Viele Grüße

Re: Dienstunfähigkeit Bayern

Verfasst: 21. Mär 2024, 20:53
von connigra
@Tulipa 11: Du meinst, du wirst auf Zeit pensioniert und im Juli wieder reaktiviert? Ergibt ehrlich gesagt für mich keinen Sinn.
Irgendwo steht im Beamtenrecht: wenn erichtlich ist, dass man länger als 6 Monate krank ist, kann der Dienstherr dich vorrübergehend in den Ruhestand schicken.
Dieser beginnt aber erst, wenn du die Zurruhesetzungsurkunde erhälst. Der Termin wird dir vorher schriftlich angekündigt.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Dienstherr wegen 4 Monaten so einen Zirkus veranstaltet.

Vermutlich bist du vom Amtsarzt bis Juli dienstunfähig geschrieben und dann will er dich nochmals sehen und entscheiden wie es mit dir weitergehen soll.
So eine Zurruhesetzung ist ein Verwaltungsakt, der sich über mindestens 6 Monate hinzieht. Bis dahin bekommst du volle Bezüge.
Ich sehe das so, im Juli gehst du wieder zum Amtsarzt. Sollte er feststellen, dass du weiterhin dienstunfähig bist, dann läuft die Pensionierung. Frühestens im Januar wirst du vermutlich dann deine Urkunde in den Händen halten - und dein Ruhegehalt.

Grüße

Re: Dienstunfähigkeit Bayern

Verfasst: 22. Mär 2024, 15:53
von Dienstunfall_L
Tulipa, was hast du inzwischen schriftlich? Dein Beitrag lässt Fragen offen. Wenn jetzt keine Zurruhesetzung folgt, dann bekommst du Bezüge wie bisher.

Re: Dienstunfähigkeit Bayern

Verfasst: 25. Mär 2024, 20:18
von Mainstream1
Das wird vielleicht nur die Überprüfung des privat+ärztlichen Attestes gewesen sein.
In der Untersuchungsanordnung muss im Übrigen der Grund angegeben werden, weshalb diese erfolgen soll. Sonst braucht man der nicht Folge zu leisten.
Was steht denn da als Grund?