Welche Vordienstzeiten können angerechnet werden(NRW)?
Verfasst: 12. Mär 2024, 17:31
Hallo,
ich frage für einen Kollegen, der 1 Jahr Wehrdienst hatte und 5 Jahre für eine Einrichtung im Bereich Forschung gearbeitet hat, welches überwiegend vom Bund finanziert wird.
Heute ist er Anwärter und kurz vor seiner Verbeamtung auf Probe als nichttechnischer Verwaltungsbeamter. Dass ihm der Wehrdienst angerechnet wird ist klar, aber können ihm die 5 Jahre auch angerechnet werden nach §30 Abs.1 Nr.4 LBesG NRW. Ich befürchte, dass das nicht geht, da er ja nicht verbeamtet war, sondern Arbeitsverträge hatte, die über 2 Jahre gingen. Damit kann man nicht von Dienst sprechen, oder? Wenn doch, würden alle Jahre angerechnet werden?
ich frage für einen Kollegen, der 1 Jahr Wehrdienst hatte und 5 Jahre für eine Einrichtung im Bereich Forschung gearbeitet hat, welches überwiegend vom Bund finanziert wird.
Heute ist er Anwärter und kurz vor seiner Verbeamtung auf Probe als nichttechnischer Verwaltungsbeamter. Dass ihm der Wehrdienst angerechnet wird ist klar, aber können ihm die 5 Jahre auch angerechnet werden nach §30 Abs.1 Nr.4 LBesG NRW. Ich befürchte, dass das nicht geht, da er ja nicht verbeamtet war, sondern Arbeitsverträge hatte, die über 2 Jahre gingen. Damit kann man nicht von Dienst sprechen, oder? Wenn doch, würden alle Jahre angerechnet werden?