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Re: Anzeigepflicht Erwerbstätigkeit bei Ruhestandsbeamten ggü. letzter Behörde

Verfasst: 23. Jan 2024, 13:39
von Gertrud1927
Hallo.
Deine Gedanken sind schon zu weit gedacht .
Wenn Du DDU bist musst Du doch bis zur Regelaltersgrenze jedes Erwerbseinkommen anzeigen. Auch wenn Du meinst es wäre innerhalb Deiner Höchstgrenze.
Weil ich Deinen Dienstherrn nicht gelesen habe hier mal vom Bund. Ist aber in jedem Versorgungsgesetz der Länder auch.
https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__62.html

Re: Anzeigepflicht Erwerbstätigkeit bei Ruhestandsbeamten ggü. letzter Behörde

Verfasst: 23. Jan 2024, 17:03
von trulla
Ich glaube , da gibt es Unterschiede, ob man das der letzten Dienststelle muss, damit die überprüfen können , ob sich das inhaltlich überschneidet mit den vorherigen Tätigkeiten oder ob man das Einkommen bei der Bezügestelle melden muss.