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Pensionierung auf Antrag

Verfasst: 25. Nov 2023, 21:49
von Egon13
Hallo zusammen,
ich bin Beamter in Bayern und habe im September den Nachweis über die Schwerbehinderung erhalten. Der Bearbeiter vom Landesamt möchte mich aufgrund langer Krankheit ab 1.1.24 in Pension schicken. Im Telefongespräch meinte er noch, dass ich auch auf eigenen Antrag die Pensionierung beantragen kann. Ich werde im Dezember 60 Jahre, ist es möglich den Antrag z.B. zum 1.3.24 oder einen anderen Termin zu stellen oder ist es mit dem vollendete 60 Lj. verbunden? Ist es besser auf Antrag in Pension zu gehen oder geschickt zu werden.

Danke im Voraus

Egon

Re: Pensionierung auf Antrag

Verfasst: 25. Nov 2023, 22:08
von Pipapo
Wenn du im Dezember 60 Geburtstag hast, dann hast du auch im Dezember das 60. Lebensjahr vollendet.

Re: Pensionierung auf Antrag

Verfasst: 25. Nov 2023, 22:14
von Egon13
Ja schon, aber kann ich den Antrag auf Pension zu irgendeinem Datum stellen, wie bereits gefragt, z.B. 1.3. oder 1.5. muss es der 1.1.24 sein?

Re: Pensionierung auf Antrag

Verfasst: 25. Nov 2023, 22:34
von Pipapo
Du kannst den Antrag zu jedem Datum stellen. Aber wenn dein Dienstherr dich zum 01.01.2024 in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit schicken will, macht ein Antrag zum z.B. 01.05.2024 wenig Sinn, oder? Mit den Versorgungsabschlägen in Bayern kenne ich mich nicht aus. Bei Bundesbeamten macht es finanziell keinen Sinn einen eigenen Antrag zu stellen.

Re: Pensionierung auf Antrag

Verfasst: 26. Nov 2023, 02:39
von stuntmanmike
drohen dir nachteile wenn du ehr in pension gehst? gibts abschlaege oder sonstiges? wieso solltest du das selbst beantragen. soll der dienstherr doch mal schoen machen. das verfahren kann etwas dauern und du bekommst weiter volles gehalt.

Re: Pensionierung auf Antrag

Verfasst: 26. Nov 2023, 11:41
von Egon13
Die Pension wird um 10,8 % gekürzt. Ich muss jetzt aufgrund der Ankündigung der Versetzung in den Ruhestand innerhalb eines Monats reagieren. Mach ich nichts, erfolgt die Pensionierung nächstmöglich (zum 1.1.24 ?) Wenn ich den Antrag stelle z.B. zum 1.4. bleibt es scheinbar beim Abzug von 10,8%, aber ich bekomm noch wie stuntmanmike geschrieben hat noch 3 Monate mein volles Gehalt. Spielt da das Landesamt mit?

Re: Pensionierung auf Antrag

Verfasst: 26. Nov 2023, 12:34
von Pipapo
Bist du sicher, dass der Abzug bei Antrag auch nur 10,8 % ist?

Re: Pensionierung auf Antrag

Verfasst: 26. Nov 2023, 16:20
von stuntmanmike
Egon13 hat geschrieben: 26. Nov 2023, 11:41 Die Pension wird um 10,8 % gekürzt. Ich muss jetzt aufgrund der Ankündigung der Versetzung in den Ruhestand innerhalb eines Monats reagieren. Mach ich nichts, erfolgt die Pensionierung nächstmöglich (zum 1.1.24 ?) Wenn ich den Antrag stelle z.B. zum 1.4. bleibt es scheinbar beim Abzug von 10,8%, aber ich bekomm noch wie stuntmanmike geschrieben hat noch 3 Monate mein volles Gehalt. Spielt da das Landesamt mit?
verstehe ich jetzt nicht ganz wieso du soaeter in pension gehen solltest wenn du es selbst beantragst? das verfahren zur versetzung in ruhestand laeuft ja scheinbar schon und danach wirst du wohl vor dem 1.4. in ruhestand kommen?

kannst einen anwalt beauftragen der einwaende gegen die versetzung in ruhestand hat und die sache so evtl rauszoegern. abet muss man wissen ob man das will

Re: Pensionierung auf Antrag

Verfasst: 26. Nov 2023, 17:21
von Mainstream1
Ab Ergebnis der amtsärztlichen Untersuchung dauert es etwa 2 bis 3 Monate bis zur Versetzung in den Ruhestand. Man muss dann alle 1 bis 2 Jahre mit einer Nachuntersuchung zwecks eventueller Reaktivierung rechnen.
Diese Überprüfungen spart man sich, wenn man selbst ein wenig vorher auf Antrag geht. Dann kommt da nichts mehr nach.

Das Verzögern schöpft noch etwas Zeit heraus, da bekommt man halt die volle Besoldung.

Ggf. kann man den Antrag ja so stellen, dass "nur 1 Monat verloren ginge"

Dann hat man aber die Ruhe vollständig zu genesen und kann sich auf den ununterbrochenen Ruhestand einstellen. So würde ich das machen.

Re: Pensionierung auf Antrag

Verfasst: 26. Nov 2023, 19:53
von stuntmanmike
also dass man generell sagen kann, dass eine ueberpruefung nicht mehr stattfindet nur weil man es selber beantragt hat, ist mir nicht bekannt.

im fall hier von 60 jahren wird es generell was anderes sein. ob man da nochmal ueberhaupt ueberprueft ist fraglich.

Re: Pensionierung auf Antrag

Verfasst: 26. Nov 2023, 20:02
von Mainstream1
Über 60 Jahre alt gibt es durchaus noch Überprüfung zur Reaktivierung, da kenne ich mehrere Fälle, auch wenn es letztlich nicht dazu gekommen ist, dass Dienst-- oder Teildienstfähigkeit wieder festgestellt wurde.

Beim Antragsruhestand! Wegen Alters und wegen Alters bei Schwerbehinderung ist man raus und kann weder selbst zurück oder zurück geholt werden (Reaktivierung auf Antrag, bzw. durch den Dienstherrn).

Re: Pensionierung auf Antrag

Verfasst: 26. Nov 2023, 23:40
von Dienstunfall_L
@Egon: Hast du die Schwerbehinderung angegeben? Dann muss dein Dienstherr bei der SchwBVertretung eine Stellungnahme einholen. Je nach Vorgehensweise verzögert sich die Zurruhesetzung dadurch um 1 Monat. Deswegen dort Rücksprache halten.

Ich würde die SchwBV ohnehin kontaktieren und dort die Fragen zur Vorgehensweise besprechen.