Mindestpension oder erdienstes Ruhegehalt
Verfasst: 2. Nov 2023, 10:28
Servus zusammen,
ich hätte gerne eure Hilfe.
Es geht um die Mindestpension oder erdientes Ruhegehalt und welche ausgezahlt würde bei Veränderungen während des Ruhestandes.
Ich bin jetzt seit 1 Jahr im vorzeitigen Ruhestand mit Mindestpension.
Sagen wir zb ich habe zur Zeit ca: €2000,- brutto Mindestpension und ich hätte nach Errechnung der Pensionstelle ein erdienstes Ruhegehalt von ca.€1975,-.
Also:
Mindestpension: ca.€2000,-
Ruhegehalt: ca.€1975,-
Jetzt zur Frage.
Was wäre wenn nach dem neuem Abschluss "TV-L" und Erhöhung erziehlt wird, so dass meine Mindestpension und mein Ruhegehalt jeweils unterschiedlich proportional steigen.
Und nach Erhöhung wären
Mindestpension: ca.€2100,-
Ruhegehalt:ca.€2125,-
Also das Ruhegehalt wäre jetzt höher.
Würde ich dann ab Wirkung das besser gestellte Ruhegehalt erhalten oder bleibt die Mindestpension, da beim Pensionsbeginn diese eingestuft wurde.
Ich hoffe ihr versteht meine Frage und könnt mir helfen.
ich hätte gerne eure Hilfe.
Es geht um die Mindestpension oder erdientes Ruhegehalt und welche ausgezahlt würde bei Veränderungen während des Ruhestandes.
Ich bin jetzt seit 1 Jahr im vorzeitigen Ruhestand mit Mindestpension.
Sagen wir zb ich habe zur Zeit ca: €2000,- brutto Mindestpension und ich hätte nach Errechnung der Pensionstelle ein erdienstes Ruhegehalt von ca.€1975,-.
Also:
Mindestpension: ca.€2000,-
Ruhegehalt: ca.€1975,-
Jetzt zur Frage.
Was wäre wenn nach dem neuem Abschluss "TV-L" und Erhöhung erziehlt wird, so dass meine Mindestpension und mein Ruhegehalt jeweils unterschiedlich proportional steigen.
Und nach Erhöhung wären
Mindestpension: ca.€2100,-
Ruhegehalt:ca.€2125,-
Also das Ruhegehalt wäre jetzt höher.
Würde ich dann ab Wirkung das besser gestellte Ruhegehalt erhalten oder bleibt die Mindestpension, da beim Pensionsbeginn diese eingestuft wurde.
Ich hoffe ihr versteht meine Frage und könnt mir helfen.