Re: Beförderung während Abwesenheit/Urlaub
Verfasst: 8. Sep 2023, 11:50
Bei Beurlaubungen sollte §25 BBG einschlägig sein.
"Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit dürfen sich bei der Einstellung und dem beruflichen Fortkommen nicht nachteilig auswirken. Dies gilt auch für Teilzeit, Telearbeit und familienbedingte Beurlaubung, wenn nicht zwingende sachliche Gründe vorliegen."
Sofern der Urlaub vorher bekannt und geplant ist (wovon ich mal ausgehe), kann die Ernennung davor für die Zukunft erfolgen. Bei kurzfristiger Krankheit kann die Beförderung bei Rückkehr erfolgen. Bei längeren krankheitsbedingten Fehlzeit sollte man prüfen, ob man nur dienstunfähig ist und ggf. für eine Beförderung in die Dienststelle kommen kann. Einen Anspruch auf Beförderung gibt es nicht, daher muss der Dienstherr auch keine entsprechenden Maßnahmen treffen (z.B. Besuch im Krankenhaus o.ä.).
Sofern bereits eine längere Erkrankung vorliegt, hat das BVerfG glaube ich irgendwann mal festgestellt, dass eine Beförderung gegen den Leistungsgrundsatz verstößt, da die gesundheitliche Eignung für das Amt in diesem Moment nicht zweifelsfrei erwiesen ist.
Wenn du etwas konkreter den Fall beschreibst, könnte man vielleicht gezielter nachforschen...?
"Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit dürfen sich bei der Einstellung und dem beruflichen Fortkommen nicht nachteilig auswirken. Dies gilt auch für Teilzeit, Telearbeit und familienbedingte Beurlaubung, wenn nicht zwingende sachliche Gründe vorliegen."
Sofern der Urlaub vorher bekannt und geplant ist (wovon ich mal ausgehe), kann die Ernennung davor für die Zukunft erfolgen. Bei kurzfristiger Krankheit kann die Beförderung bei Rückkehr erfolgen. Bei längeren krankheitsbedingten Fehlzeit sollte man prüfen, ob man nur dienstunfähig ist und ggf. für eine Beförderung in die Dienststelle kommen kann. Einen Anspruch auf Beförderung gibt es nicht, daher muss der Dienstherr auch keine entsprechenden Maßnahmen treffen (z.B. Besuch im Krankenhaus o.ä.).
Sofern bereits eine längere Erkrankung vorliegt, hat das BVerfG glaube ich irgendwann mal festgestellt, dass eine Beförderung gegen den Leistungsgrundsatz verstößt, da die gesundheitliche Eignung für das Amt in diesem Moment nicht zweifelsfrei erwiesen ist.
Wenn du etwas konkreter den Fall beschreibst, könnte man vielleicht gezielter nachforschen...?