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Ab wann zählen die 2 Jahre letztes Amt
Verfasst: 6. Sep 2023, 13:42
von trevo7355
Hallo zusammen,
ab wann zählen die 2 Jahre die man das letzte Beförderungsamt inne haben muss für die Berechnung des Ruhegehalts, ab Übertragung der Planstelle oder gilt das Datum auf der Urkunde ? ..bei mir relevant da dort 3 Monate zwischenliegen ..

Re: Ab wann zählen die 2 Jahre letztes Amt
Verfasst: 6. Sep 2023, 16:45
von Mainstream1
M. E. ab Wirkung der hier rückwirkend erfolgten Einweisung in die Planstelle. § 5 Abs. 3 BVG regelt, dass man die Dienstbezüge (!) aus dem letzten Amt mindestens 2 Jahre erhalten haben muss....
Daher sehe ich das so.
Aber einfach mal bei der Personalstelle oder der Versorgungsregelungsbehörde nachfragen. Das ist deren Job und die wissen das sicher aus dem FF.
Re: Ab wann zählen die 2 Jahre letztes Amt
Verfasst: 6. Sep 2023, 20:02
von Allium
Mainstream1 hat geschrieben: ↑6. Sep 2023, 16:45
M. E. ab Wirkung der hier rückwirkend erfolgten Einweisung in die Planstelle. § 5 Abs. 3 BVG regelt, dass man die Dienstbezüge (!) aus dem letzten Amt mindestens 2 Jahre erhalten haben muss....
Daher sehe ich das so.
Aber einfach mal bei der Personalstelle oder der Versorgungsregelungsbehörde nachfragen. Das ist deren Job und die wissen das sicher aus dem FF.
das kann ich auch so aus eigener Erfahrung bestätigen
Re: Ab wann zählen die 2 Jahre letztes Amt
Verfasst: 14. Sep 2023, 19:46
von connigra
ich auch....