ab wann zählen die 2 Jahre die man das letzte Beförderungsamt inne haben muss für die Berechnung des Ruhegehalts, ab Übertragung der Planstelle oder gilt das Datum auf der Urkunde ? ..bei mir relevant da dort 3 Monate zwischenliegen ..
M. E. ab Wirkung der hier rückwirkend erfolgten Einweisung in die Planstelle. § 5 Abs. 3 BVG regelt, dass man die Dienstbezüge (!) aus dem letzten Amt mindestens 2 Jahre erhalten haben muss....
Daher sehe ich das so.
Aber einfach mal bei der Personalstelle oder der Versorgungsregelungsbehörde nachfragen. Das ist deren Job und die wissen das sicher aus dem FF.
Mainstream1 hat geschrieben: ↑06.09.2023 16:45
M. E. ab Wirkung der hier rückwirkend erfolgten Einweisung in die Planstelle. § 5 Abs. 3 BVG regelt, dass man die Dienstbezüge (!) aus dem letzten Amt mindestens 2 Jahre erhalten haben muss....
Daher sehe ich das so.
Aber einfach mal bei der Personalstelle oder der Versorgungsregelungsbehörde nachfragen. Das ist deren Job und die wissen das sicher aus dem FF.
das kann ich auch so aus eigener Erfahrung bestätigen