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Zwangspensionierung Nebeneinkünfte

Verfasst: 16. Feb 2023, 11:14
von Fränkin
Ich bin seit 09/2018 dienstunfähig pensioniert.
1. Wie lange gilt hier die Anzeigepflicht einer Nebentätigkeit (angestrebt wird ein Kleinunternehmen)?
Entfällt diese gem. Art. 86 Abs. 1 Nr. 2 BayBG nach 5 Jahren?
2. Wie hoch ist die Zuverdienstgrenze? Ich erhalte die Mindespension.

Re: Zwangspensionierung Nebeneinkünfte

Verfasst: 17. Feb 2023, 14:45
von Gertrud1927
Hallo
Wenn das Nebentätigkeit ist wo ist denn Deine Hauptbeschäftigung.
Sehe ich auch so 5 Jahre.
Im BayBeamtVg Art 83.2.3 wird Deine Höchstgrenze ausgerechnet.

Re: Zwangspensionierung Nebeneinkünfte

Verfasst: 19. Feb 2023, 12:33
von Fränkin
Hauptbeschäftigung bleibt ja meine bisherige, jetzt pensionierte Stelle beim Dienstherrn Freistaat Bayern oder?

Re: Zwangspensionierung Nebeneinkünfte

Verfasst: 21. Feb 2023, 09:28
von M240i
Zuverdienstgrenze! Ich verstehe hier manche echt nicht. Einfach anrufen bei der Besoldungsstelle, und fertig. Bis man hier auf eine Antwort wartet, hat man diese in 2 Minuten am Telefon. Wenn man es schriftlich braucht bekommt man es in 5 Tagen mit Post. Ich selbst wollte wissen ob ich 520€ dazuverdienen darf, angerufen und in 2 Minuten wusste ich Bescheid.Mal ein Tipp für alle die ihre Zuverdienstgrenze wissen wollen!