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Erst- und Zweitverwendung

Verfasst: 30. Jun 2022, 20:49
von Brotsalat
Hallo zusammen


kann mir jemand das System der Erst- und Zweitverwendung (Probezeit) nach der Ausbildung erklären?
Wie lange ist jeweils die Erst- und Zweitverwendung oder gibt es keinen zeitlich festen Rahmen?
Bleibt der Beamte auf der Stelle, der Zweitverwendung oder muss er sich im Anschluss erneut bewerben?

Grüße und vielen Dank!

Re: Erst- und Zweitverwendung

Verfasst: 4. Aug 2022, 11:47
von Nick
Die verschiednen Verwendungsberiche dienen zur Beurteilung, ob ein Beschäftigter als Beamter auf Lebenszeit eingestellt werden kann.
Es müssen mindestens zwei Verwendungsbereiche durchlaufen werden,
die zu absolvierende Zeit soll gleich lang sein.
Manche Dienststellen teilen die 3-Jährige Probezeit auf 3x1 Jahr auf, andere auf 2x 1,5 Jahre.
In manchen Fällen wird davon abgewichen(z.B. Personalmangel) und die Zweitverwendung auf die Mindestzeit von 6 Monaten gekürzt.
Bewerben muss man sich für eine Zweitverwendung nicht

Re: Erst- und Zweitverwendung

Verfasst: 4. Mai 2023, 19:46
von Aufsteiger85
In der Regel bleibt man auf der Stelle der Erstverwendung "sitzen". Man geht für einen gewissen Zeitraum (in meinem HZA 6-12 Monate) in einen anderen Bereich, häufig auch in eine andere Dienststelle des HZA und kehrt danach wieder zurück. Wenn sich während der Zweitverwendung herausstellt, dass der Beamte gerne auf dieser Stelle bleiben und der entsprechende Bereich ihn auch halten möchte, ist es natürlich auch möglich, dort zu bleiben. In ganz anderen Fällen folgt sogar noch eine Drittverwendung (bei nicht oder noch-nicht-Bewähren) oder der Beamte wird auf einen ganz anderen Dienstposten gesetzt. Dies ist jedoch nicht die Regel.