Erst- und Zweitverwendung

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Brotsalat
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Erst- und Zweitverwendung

Beitrag von Brotsalat »

Hallo zusammen


kann mir jemand das System der Erst- und Zweitverwendung (Probezeit) nach der Ausbildung erklären?
Wie lange ist jeweils die Erst- und Zweitverwendung oder gibt es keinen zeitlich festen Rahmen?
Bleibt der Beamte auf der Stelle, der Zweitverwendung oder muss er sich im Anschluss erneut bewerben?

Grüße und vielen Dank!
Nick
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Re: Erst- und Zweitverwendung

Beitrag von Nick »

Die verschiednen Verwendungsberiche dienen zur Beurteilung, ob ein Beschäftigter als Beamter auf Lebenszeit eingestellt werden kann.
Es müssen mindestens zwei Verwendungsbereiche durchlaufen werden,
die zu absolvierende Zeit soll gleich lang sein.
Manche Dienststellen teilen die 3-Jährige Probezeit auf 3x1 Jahr auf, andere auf 2x 1,5 Jahre.
In manchen Fällen wird davon abgewichen(z.B. Personalmangel) und die Zweitverwendung auf die Mindestzeit von 6 Monaten gekürzt.
Bewerben muss man sich für eine Zweitverwendung nicht