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Anrechnung von Zeiten der Pflege von Angehörigen

Verfasst: 11. Mär 2009, 13:47
von Raupilein
In der gesetzlichen Rentenversicherung ist es so, daß die Pflegekasse auf Antrag für Zeiten der Pflege von Angehörigen Beiträge an die Rentenversicherung abführt, wenn der Pflegende weniger als 30 Stunden/Woche arbeitet und mindestens 14 Stunden/Woche (Pflegestufe 1) pflegt. SGB 11 § 44

Gibt es eine solche Regelung auch für uns Bundesbeamte?