In der gesetzlichen Rentenversicherung ist es so, daß die Pflegekasse auf Antrag für Zeiten der Pflege von Angehörigen Beiträge an die Rentenversicherung abführt, wenn der Pflegende weniger als 30 Stunden/Woche arbeitet und mindestens 14 Stunden/Woche (Pflegestufe 1) pflegt. SGB 11 § 44
Gibt es eine solche Regelung auch für uns Bundesbeamte?
Anrechnung von Zeiten der Pflege von Angehörigen
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