Bitte an den Mod:
Die Beiträge mit Thematik Mindestversorgung bitte in einen eigenen Thread verschieben (z.B. mit dem Titel „Mindestversorgung ist keine Berufsunfähigkeitsversicherung“).
Danke!
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AndyO hat geschrieben: 10. Jan 2021, 10:26
Dienstunfall_L hat geschrieben: 9. Jan 2021, 05:20
Die nach 5 Jahren greifende Mindestversorgung ist keine Berufsunfähigkeitsversicherung!
Die Mindestversorgung sichert 1500 Euro/Monat ab (Differenz Krankenkasse bereits abgezogen). Dafür muss ein Angestellter je nach Beruf 100-200 Euro monatlich Beitrag zur BUV (Netto) aufwenden. Die Mindestversorgung wird eher gewährt als das eine BUV zahlt. Eine BUV wird eher gewährt, als das eine Erwerbsunfähigkeitsrente ausgezahlt wird. Was dagegen einzuwenden?
„Krankenkasse bereits abgezogen“? In welcher Höhe? Es zahlen nicht alle Beamten den gleichen Beitrag. Die individuelle Beitragshöhe zur KV spielt bei der Berechnung der Mindestversorgung keine Rolle, die amtsunabhängige Mindestversorgung bemisst sich an der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4.
(apropos: Berücksichtigst du auch Beitragshöhen von freiwillig gesetzlich versicherten Beamten?)
Eine BUV oder für Beamte die DUV sichert einen Einkommensverlust einer bestimmten Höhe (je nach Vertrag) ab.
Es handelt sich um einen Privatvertrag, es gilt das Zivilrecht.
Die Mindestversorgung ist vertraglicher Bestandteil im Beamtenrecht.
Sie bemisst sich nicht am vorherigen Einkommen bzw. sie gleicht keinen in der Höhe definierten Einkommensverlust aus.
Beamte werden staatlich alimentiert, die Mindestversorgung „ersetzt“ sozusagen damit Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Sozialgesetzbuch XII (SGB XII).
https://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-S ... ng.html#a2
Die Mindestversorgung wird besteuert und Beiträge zur KV sind abzuführen.
In welchen Fällen die Mindestversorgung übrigens
nicht garantiert wird, kannst du hier nachlesen: http://www.beamtenversorgungsrecht.de/mindestversorgung_beamtenversorgungsrecht