Freut mich, Sie mit den Realitäten des Lebens angemessen zu unterhalten. Mögen Sie nie in eine solche Situation kommen!
Mindestversorgung ist keine Berufsunfähigkeitsversicherung
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Re: Jung Dienstunfähig
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Re: Jung Dienstunfähig
Das die TE richtig Glück hat und andere dies und jenes beziehen wissen wir ja jetzt endlich.
Zu ihrer Frage und dem Gesuch ähnlicher Schicksale, hat das Ganze aber Null beigetragen...
drücke ihr jedenfalls für die Zukunft die Daumen und weiterhin gerne austausch über PN
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Re: Jung Dienstunfähig
Die angestellten Vergleiche und die sich anschließende Diskussion helfen der TE nicht weiter.
Dies möchte ich trotzdem nicht so stehen lassen:
Dies möchte ich trotzdem nicht so stehen lassen:
Die nach 5 Jahren greifende Mindestversorgung ist keine Berufsunfähigkeitsversicherung!
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Re: Jung Dienstunfähig
Die Mindestversorgung sichert 1500 Euro/Monat ab (Differenz Krankenkasse bereits abgezogen). Dafür muss ein Angestellter je nach Beruf 100-200 Euro monatlich Beitrag zur BUV (Netto) aufwenden. Die Mindestversorgung wird eher gewährt als das eine BUV zahlt. Eine BUV wird eher gewährt, als das eine Erwerbsunfähigkeitsrente ausgezahlt wird. Was dagegen einzuwenden?Dienstunfall_L hat geschrieben: ↑09.01.2021 05:20 Die nach 5 Jahren greifende Mindestversorgung ist keine Berufsunfähigkeitsversicherung!
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Re: Jung Dienstunfähig
Bitte an den Mod:
Die Beiträge mit Thematik Mindestversorgung bitte in einen eigenen Thread verschieben (z.B. mit dem Titel „Mindestversorgung ist keine Berufsunfähigkeitsversicherung“).
Danke!
+++++++++++
(apropos: Berücksichtigst du auch Beitragshöhen von freiwillig gesetzlich versicherten Beamten?)
Eine BUV oder für Beamte die DUV sichert einen Einkommensverlust einer bestimmten Höhe (je nach Vertrag) ab.
Es handelt sich um einen Privatvertrag, es gilt das Zivilrecht.
Die Mindestversorgung ist vertraglicher Bestandteil im Beamtenrecht.
Sie bemisst sich nicht am vorherigen Einkommen bzw. sie gleicht keinen in der Höhe definierten Einkommensverlust aus.
Beamte werden staatlich alimentiert, die Mindestversorgung „ersetzt“ sozusagen damit Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Sozialgesetzbuch XII (SGB XII). https://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-S ... ng.html#a2
Die Mindestversorgung wird besteuert und Beiträge zur KV sind abzuführen.
In welchen Fällen die Mindestversorgung übrigens nicht garantiert wird, kannst du hier nachlesen: http://www.beamtenversorgungsrecht.de/mindestversorgung_beamtenversorgungsrecht
Die Beiträge mit Thematik Mindestversorgung bitte in einen eigenen Thread verschieben (z.B. mit dem Titel „Mindestversorgung ist keine Berufsunfähigkeitsversicherung“).
Danke!
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„Krankenkasse bereits abgezogen“? In welcher Höhe? Es zahlen nicht alle Beamten den gleichen Beitrag. Die individuelle Beitragshöhe zur KV spielt bei der Berechnung der Mindestversorgung keine Rolle, die amtsunabhängige Mindestversorgung bemisst sich an der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4.AndyO hat geschrieben: ↑10.01.2021 10:26Die Mindestversorgung sichert 1500 Euro/Monat ab (Differenz Krankenkasse bereits abgezogen). Dafür muss ein Angestellter je nach Beruf 100-200 Euro monatlich Beitrag zur BUV (Netto) aufwenden. Die Mindestversorgung wird eher gewährt als das eine BUV zahlt. Eine BUV wird eher gewährt, als das eine Erwerbsunfähigkeitsrente ausgezahlt wird. Was dagegen einzuwenden?Dienstunfall_L hat geschrieben: ↑09.01.2021 05:20 Die nach 5 Jahren greifende Mindestversorgung ist keine Berufsunfähigkeitsversicherung!
(apropos: Berücksichtigst du auch Beitragshöhen von freiwillig gesetzlich versicherten Beamten?)
Eine BUV oder für Beamte die DUV sichert einen Einkommensverlust einer bestimmten Höhe (je nach Vertrag) ab.
Es handelt sich um einen Privatvertrag, es gilt das Zivilrecht.
Die Mindestversorgung ist vertraglicher Bestandteil im Beamtenrecht.
Sie bemisst sich nicht am vorherigen Einkommen bzw. sie gleicht keinen in der Höhe definierten Einkommensverlust aus.
Beamte werden staatlich alimentiert, die Mindestversorgung „ersetzt“ sozusagen damit Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Sozialgesetzbuch XII (SGB XII). https://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-S ... ng.html#a2
Die Mindestversorgung wird besteuert und Beiträge zur KV sind abzuführen.
In welchen Fällen die Mindestversorgung übrigens nicht garantiert wird, kannst du hier nachlesen: http://www.beamtenversorgungsrecht.de/mindestversorgung_beamtenversorgungsrecht
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Re: Jung Dienstunfähig
Was haben Sie für ein Problem, das nicht hören zu wollen?Dienstunfall_L hat geschrieben: ↑10.01.2021 15:32 Bitte an den Mod:
Die Beiträge mit Thematik Mindestversorgung bitte in einen eigenen Thread verschieben (z.B. mit dem Titel „Mindestversorgung ist keine Berufsunfähigkeitsversicherung“).
Danke!
Ich erstelle hier keine Cent-Rechnung aber zwischen dem Mindestbeitrag in die gesetzliche Krankenkasse von ~ 80 Euro und der günstigsten privaten Krankenversicherung mit ~200 Euro bleibt ein Unterschied. Der kann natürlich auch größer ausfallen.Dienstunfall_L hat geschrieben: ↑10.01.2021 15:32 „Krankenkasse bereits abgezogen“? In welcher Höhe? Es zahlen nicht alle Beamten den gleichen Beitrag. Die individuelle Beitragshöhe zur KV spielt bei der Berechnung der Mindestversorgung keine Rolle, die amtsunabhängige Mindestversorgung bemisst sich an der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4.
(apropos: Berücksichtigst du auch Beitragshöhen von freiwillig gesetzlich versicherten Beamten?)
Mich interessiert was dauerhaft gesichert monatlich überwiesen wird, damit mein Kamin raucht. Sonst nichts. Und die Auszahlung einer BUV endet bekanntlich mit spätestens 67.Dienstunfall_L hat geschrieben: ↑10.01.2021 15:32 Eine BUV oder für Beamte die DUV sichert einen Einkommensverlust einer bestimmten Höhe (je nach Vertrag) ab.
Es handelt sich um einen Privatvertrag, es gilt das Zivilrecht.
Die Mindestversorgung ist ein konstant zu berechnender Betrag für Alle, die bis zum Eintritt der Dienstunfähigkeit keinen höheren Pensionsanspruch erworben haben. Dort können noch familienabhängige Zulagen dazu kommen.Dienstunfall_L hat geschrieben: ↑10.01.2021 15:32 Die Mindestversorgung ist vertraglicher Bestandteil im Beamtenrecht.
Sie bemisst sich nicht am vorherigen Einkommen bzw. sie gleicht keinen in der Höhe definierten Einkommensverlust aus.
Bei dem Beamten wird als Vergleich nicht der fiktive Parkplatzwächter mit 3,5h vor der Haustür angesetzt. Eine halbe Erwerbsunfähigkeitsrente kennt die Mindestversorgung nicht. Das vorherige Brutto spielt ebenso keine Rolle.Dienstunfall_L hat geschrieben: ↑10.01.2021 15:32Beamte werden staatlich alimentiert, die Mindestversorgung „ersetzt“ sozusagen damit Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Sozialgesetzbuch XII (SGB XII). https://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-S ... ng.html#a2
Über dem Steuerfreibetrages von derzeit ~11.000 Euro/Anno liegt man mit Mindestvorsorgung nach Abzug der Sozialabgaben ggf. knapp drüber. Und für den Betrag knapp drüber werden 11% Einkommenssteuer fällig. Somit irrelevant.Dienstunfall_L hat geschrieben: ↑10.01.2021 15:32 Die Mindestversorgung wird besteuert und Beiträge zur KV sind abzuführen.
Da fragt man sich, was ihre Posting hier sollen? Sie sind es, der mit aller Macht den Unterschied zwischen Äpfel und Birnen wegreden/totschweigen will. Mindestversorgung ist eine faire Sache zumal man dort nicht wie bei ALG II kalt enteignet oder der Alimentierung des Lebenspartners überlassen wird. Nur haben Arbeiter/Angestellte diese staatliche Absicherung eben nicht. Würde dort auch nicht funktionieren, weil das Netto nur knapp unter dem Mindestlohns liegt. Und damit würden sich dann Millionen von Arbeitsverhältnissen vergleichen.