Re: Vorstellung zum Amtsarzt
Verfasst: 25. Apr 2022, 11:24
du kannst dich immer von einem Anwalt für Beamtenrecht beraten lassen und mit ihm alle Schritte besprechen, wenn es dir so dermaßen schlecht geht, dass du alleine den Schriftverkehr mit deinem DH oder anderweitig nicht schaffst, kann der Anwalt auch unterstützen.
Ich wäre aber vorsichtig mit einer zu schnellen und unnötigen Konfrontation des DH mit deinem Anwalt-, du bist ja erstmal verpflichtet, für deine Dienstfähigkeit auch etwas zu tun, welche Therapiemaßnahmen machst du, steht eine Reha an ect. all das sind völlig berechtigte Fragen deines DH bzw. des Amtsarztes, die du momentan selber beantworten kannst oder?
Du bekommst ja deine Besoldung auch weiter...daher versuche, auch Richtung Wiederherstellung deiner DF zu denken. Gehe zu dem Termin, wenn du zum AA eingeladen wirst und er wird dich evt. auch auf eine mögliche DDU ansprechen sowie Maßnahmen empfehlen, die eine DDU noch abwenden könnten, deine Mitwirkungspflicht ist von enormer Bedeutung.
Reha, BEM, bzw. Laufbahnwechsel ect., sind ja bei dir noch gar nicht versucht worden...eigentlich laufen solche Dinge vor einer DDU oder werden zumindest vom DH und AA mit dir thematisiert.
Ich würde in deinem Fall also erst offiziell einen Anwalt gegen den DH einschalten, wenn man dich gegen deinen Willen versetzen oder ohne die Chance auf eine Reha bzw. BEM in den DDU schicken will und du dich dagegen explizit wehren willst.
Ich wäre aber vorsichtig mit einer zu schnellen und unnötigen Konfrontation des DH mit deinem Anwalt-, du bist ja erstmal verpflichtet, für deine Dienstfähigkeit auch etwas zu tun, welche Therapiemaßnahmen machst du, steht eine Reha an ect. all das sind völlig berechtigte Fragen deines DH bzw. des Amtsarztes, die du momentan selber beantworten kannst oder?
Du bekommst ja deine Besoldung auch weiter...daher versuche, auch Richtung Wiederherstellung deiner DF zu denken. Gehe zu dem Termin, wenn du zum AA eingeladen wirst und er wird dich evt. auch auf eine mögliche DDU ansprechen sowie Maßnahmen empfehlen, die eine DDU noch abwenden könnten, deine Mitwirkungspflicht ist von enormer Bedeutung.
Reha, BEM, bzw. Laufbahnwechsel ect., sind ja bei dir noch gar nicht versucht worden...eigentlich laufen solche Dinge vor einer DDU oder werden zumindest vom DH und AA mit dir thematisiert.
Ich würde in deinem Fall also erst offiziell einen Anwalt gegen den DH einschalten, wenn man dich gegen deinen Willen versetzen oder ohne die Chance auf eine Reha bzw. BEM in den DDU schicken will und du dich dagegen explizit wehren willst.