Vorstellung zum Amtsarzt

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Chevo
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Vorstellung zum Amtsarzt

Beitrag von Chevo »

Hallo Liebe Community,

ich befinde mich nun schon seit ca. 3 Monaten "im Krank" um habe jetzt die Mitteilung der Anstalt erhalten, dass ich mich in kürze einer Untersuchung beim Amtsarzt unterziehen muss.
Zu meiner Person, ich bin Niemand der regelmäßig oder häufig krank ist, eigentlich ist das meine erste Phase in der ich krank bin und ich bin auch Niemand der sich vor dem Dienst drücken möchte - im Gegenteil, komischerweise freue ich mich wieder auf den Dienst.

Dennoch wollte ich mich mal Informieren, auf was ich achten muss/soll. Würde mich über ein paar Erfahrungsberichte freuen und ist es normal, dass man bereits nach 3 Monaten zum Amtsarzt geschickt wird?

Vielen Dank und bleibt gesund.
Pipapo
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Re: Vorstellung zum Amtsarzt

Beitrag von Pipapo »

Die Erfahrungsberichte findest du hier im Forum schon zu Dutzenden. Einfach mal suchen.
Dienstunfall_L
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Re: Vorstellung zum Amtsarzt

Beitrag von Dienstunfall_L »

Der Dienstherr kann nach 3 Monaten AU die Untersuchung einleiten, ob er es nach 3 oder 6 Monaten macht, ist unterschiedlich, rechtlich ists nach 3 Monaten möglich.
Hole Berichte / Befunde der behandelnden Ärzte (ggf. auch Therapeuten) ein und reiche sie ein.
Deine eigene Sichtweise, wie du die Wiedererlangung der DF siehst, wird gehört, also optimistisch auftreten (wenn angebracht).
Yanna77
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Re: Vorstellung zum Amtsarzt

Beitrag von Yanna77 »

Hallo Chevo!

Wenn Du wieder zurück in den Job möchtest, muss im Gutachten stehen, dass Du innerhalb der nächsten 6 Monate voraussichtlich wieder voll dienstfähig bist. Anderenfalls kann der Dienstherr die Pensionierung einleiten, wenn er Dich z.B. loswerden will (so war's bei mir).

Besorge Dir eine Kopie des Gutachtens und leg Widerspruch ein, wenn die gesundheitliche Prognose nicht deutlich genug drin steht. Es muss Dir jedoch auch tatsächlich möglich sein, wieder einsatzfähig zu werden.

Gruß, Yanna
Klaus1717
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Re: Vorstellung zum Amtsarzt

Beitrag von Klaus1717 »

Hallo C. Wenn du wieder zurück in den Dienst möchtest, sag das auf jedenfall dem Amtsarzt.
Nehme evtl. Unterlagen deines behandelnden Arztes mit, die dem Aa. besscheinigen, dass deine Krankheit nicht von ewiger Dauer ,bzw. bescheinigen, dass du irgendwann wieder dienstfähig bist.
Auch psychische Krankheiten sind heilbar und kein Grund einen los zu werden.
Ich weiß natürlich nicht, was du für ein Leiden hast. Aber manchmal ist es angebracht zu seinem Hausarzt noch den Facharzt, sprich Psychater, Orthopäde, Chirug ...etc mit ins Boot zu holen.
Normal schlägt Facharzt immer Amtsarzt , der sich ja dann auch nur auf das fachärztliche berufen kann.
Kenn keinen Kollegen mit meiner jahrzentelangen Erfahrung der mir nichts dir nichts eben so raus geworfen wurde nur weil er krank ist.
Und wenn du dir ganz unsicher bist,und man droht dir bzw setzt dich unter Druck, nehme zur Not noch einen Anwalt dazu. Meistens wird dann sehr schnell zurück gerudert.
Gruss und alles Gute...
Amtskappel
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Re: Vorstellung zum Amtsarzt

Beitrag von Amtskappel »

Hallo zusammen.

Da das Thema ganz gut passt, würde ich mich hier einfach nur einklinken.
Bin seit etwa 5 Monaten psychisch erkrankt, nehme seit dem Medikation und suche 1/Monat meinen behandelnden Neurologen auf. Da die Medikation alleine nicht wirklich hilft und ich mir bislang nicht eingestehen konnte, dass eine Therapie Abhilfe schaffen könnte, habe ich mich nun in Absprache mit meinem Neurologen dazu entschieden mich um eine ambulante Therapie zu kümmern. Leider gestaltet sich dies recht schwierig, da man oft mit langen Wartezeiten konfrontiert ist. wie dem auch sein.
In kürze habe ich meinen Termin beim AA. Was mich betrifft, würde ich gerne irgendwann wieder in den Dienst zurück. Jedoch sehe ich mich derzeit dazu noch nicht in der Lage. Meine Bedenken sind, dass der AA das Gutachten so schreibt, dass die Anstalt versuchen wird mich in den Ruhestand versetzen zu wollen(habe da diesbezüglich schon was in der Richtung gehört), was ich Stand heute keinesfalls möchte. Da ich bislang nicht weiß wann ich eine Therapie beginnen kann, dürften u.U. wieder ein paar Monate ins Land gehen. Ich hatte irgendwo im Netz mal gelesen, dass man einem mindestens 2 Jahre Zeit zur Widerherstellung der Dienstfähigkeit geben muss.
Ich denke ich werde es ganau so machen, wie Ihr es hier empfohlen habt. Werde den AA darauf hinweisen, dass ich in Zukunft wieder zurück möchte, jedoch mich derzeit dazu nicht in der Lage fühle. Mein Neurologe hat mir für diesen Termin eine Attest mitgegeben in dem Steht, dass die Erkrankung mit der Arbeitssituation zu tun hat, bislang keine Besserung eingetreten ist und eine Therapie geplant ist.

Viele Grüße
Torquemada
Moderator
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Re: Vorstellung zum Amtsarzt

Beitrag von Torquemada »

Amtskappel hat geschrieben: 20.04.2022 12:39 Ich hatte irgendwo im Netz mal gelesen, dass man einem mindestens 2 Jahre Zeit zur Widerherstellung der Dienstfähigkeit geben muss.
I
Nicht richtig...
Amtskappel
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Re: Vorstellung zum Amtsarzt

Beitrag von Amtskappel »

Ok.Dann muss ich etwas missverstanden haben
Amtskappel
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Re: Vorstellung zum Amtsarzt

Beitrag von Amtskappel »

Wie detailiert darf er im Gutachten, was die Anstalt erhält, auf die Erkrankung etc. eingehen? Denn grundsätzlich fallen sämtliche Diagnosen und Einzelheiten einer Erkrankung unter die ärztliche Schweigepflicht, die entsprechend auch für ihn in einem gewissen Maße gilt.
Allium
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Re: Vorstellung zum Amtsarzt

Beitrag von Allium »

Du bist ja noch nicht so lange krankgeschrieben, aber gerade bei deiner Erkrankung möchte der AA nach meiner Erfahrung sehen, was du zur Besserung deines Zustandes unternimmst, um wieder dienstfähig zu werden. Er braucht ja auch Informationen, um dich einschätzen zu können. Das Problem ist, dass du dir nicht zuviel Druck machen solltest, da auch das wieder zum Hindernis werden könnte.

Die Suche nach einem Therapeuten ist schwer, mir hat die Private KV innerhalb von 14 Tagen eine sehr kompetente Therapeutin gesucht, über den Therapeutenverbund, welcher mit einigen privaten KV zusammenarbeitet. Ich alleine hatte keine Chance jemanden zu finden.

Du kannst auch zunächst in eine Psychosomatische Akut-Klinik gehen, aber für die Wiederherstellung der DF ist eine Reha meist erforderlich, was der AA auch empfehlen kann.

In das Gutachten schrieb er bei mir keine genauen Diagnosen, aber z.B. dass Erkrankungen der Psyche, des Immunsystems und des Bewegungsapparates ect vorhanden sind, das kann er dem DH mitteilen. Der DH kann sich dann auch besser eine ungefähre Vorstellung davon machen, wie schwerwiegend der Beamte erkrankt ist und wie lange eine mögliche Regeneration dauern könnte....

Grundsätzlich muss der DH keine 2 Jahre zur Genesung gewähren, es wird sich aber ungefähr an die Richtlinie von 18 Monaten orientiert, denn so ähnlich ist es auch bei den AN...

Nach 6 Wochen Krankheit wäre auch ein BEM -Angebot angemessen. Normalerweise wird man nach 6 Wochen Erkrankung vom DH bezüglich eines BEM abgeschrieben.

Alles Gute für deine Gesundheit!
Pipapo
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Re: Vorstellung zum Amtsarzt

Beitrag von Pipapo »

Allium hat geschrieben: 24.04.2022 12:59 ….
Grundsätzlich muss der DH keine 2 Jahre zur Genesung gewähren, es wird sich aber ungefähr an die Richtlinie von 18 Monaten orientiert, denn so ähnlich ist es auch bei den AN...

….!
Auch falsch. Wenn im Gutachten des AA steht, dass mit einer Wiederherstellung der Dienstfähigkeit in den nächsten 6 Monaten nicht zu rechnen ist, dann wird der Dienstherr dich in den Ruhestand schicken.
Allium
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Re: Vorstellung zum Amtsarzt

Beitrag von Allium »

Pipapo hat geschrieben: 24.04.2022 13:27
Allium hat geschrieben: 24.04.2022 12:59 ….
Grundsätzlich muss der DH keine 2 Jahre zur Genesung gewähren, es wird sich aber ungefähr an die Richtlinie von 18 Monaten orientiert, denn so ähnlich ist es auch bei den AN...

….!
Auch falsch. Wenn im Gutachten des AA steht, dass mit einer Wiederherstellung der Dienstfähigkeit in den nächsten 6 Monaten nicht zu rechnen ist, dann wird der Dienstherr dich in den Ruhestand schicken.
ich habe von meiner Erfahrung mit solchen Fällen berichtet. Eine Rechtanwältin für Beamtenrecht sagte mir, es sei wirklich sehr unterschiedlich wie vom DH aus verfahren wird und es ist eben medizinisch auch vom Verlauf der Krankheit abhängig und von der Prognose, die der AA stellt. Aber rein gesetzlich kann natürlich der Hammer schnell fallen und man ist dann DDU...und manchmal ist es vielleicht auch besser wenn eine Entscheidung getroffen wird und auch während DDU kann ja noch eine Reha gemacht werden zur Wiederherstellung.
Amtskappel
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Re: Vorstellung zum Amtsarzt

Beitrag von Amtskappel »

Pipapo hat geschrieben: 24.04.2022 13:27 Auch falsch. Wenn im Gutachten des AA steht, dass mit einer Wiederherstellung der Dienstfähigkeit in den nächsten 6 Monaten nicht zu rechnen ist, dann wird der Dienstherr dich in den Ruhestand schicken.
D.h. spätestens da müsste ich einen Anwalt bemühen?
Pipapo
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Re: Vorstellung zum Amtsarzt

Beitrag von Pipapo »

Amtskappel hat geschrieben: 24.04.2022 21:34
Pipapo hat geschrieben: 24.04.2022 13:27 Auch falsch. Wenn im Gutachten des AA steht, dass mit einer Wiederherstellung der Dienstfähigkeit in den nächsten 6 Monaten nicht zu rechnen ist, dann wird der Dienstherr dich in den Ruhestand schicken.
D.h. spätestens da müsste ich einen Anwalt bemühen?
Ich frage mich, was der machen soll, wenn du doch selber davon ausgehst, dass noch länger erkrnlt bist?
Amtskappel
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Re: Vorstellung zum Amtsarzt

Beitrag von Amtskappel »

Pipapo hat geschrieben: 24.04.2022 21:44 Ich frage mich, was der machen soll, wenn du doch selber davon ausgehst, dass noch länger erkrnlt bist?
Yanna77 hat geschrieben: 10.02.2021 15:32
Wenn Du wieder zurück in den Job möchtest, muss im Gutachten stehen, dass Du innerhalb der nächsten 6 Monate voraussichtlich wieder voll dienstfähig bist. Anderenfalls kann der Dienstherr die Pensionierung einleiten, wenn er Dich z.B. loswerden will (so war's bei mir).

Besorge Dir eine Kopie des Gutachtens und leg Widerspruch ein, wenn die gesundheitliche Prognose nicht deutlich genug drin steht. Es muss Dir jedoch auch tatsächlich möglich sein, wieder einsatzfähig zu werden.

Gruß, Yanna
Ich habe keine Ahnung wie lange es noch dauern könnte. Ich befürchte aber, dass Sie mich loswerden wollen.