Seite 1 von 1

Hilfsmittel der PKV nur nach Begutachtung?

Verfasst: 5. Mär 2020, 18:05
von a.hutzmann
Hallo,

aktuell benötige ich dringend für eine Angehörige einen Dusch/Toilettenstuhl. Pflegegrad 3 besteht.

Also Kostenvoranschlag vom Sanitätshaus geholt, Verordnung vom Hausarzt, bei der PKV eingereicht.

Nun schreiben die:

"Eine Kostenübernahme können wir erst dann aussprechen, wenn uns die Befürwortung durch den Gutachter des Medizinischen Dienstes vorliegt, da es sich um ein Pflegehilfsmittel handelt."

Auch telefonisch nichts zu machen.

Man redet sich raus "das ein Gutachter kommen muss ist Gesetz".

Welches Gesetz soll das sein?

Re: Hilfsmittel der PKV nur nach Begutachtung?

Verfasst: 5. Mär 2020, 18:36
von Ruheständler
...Pflegehilfmittel und deren Verordnung bzw.Kosten sind alle im Sozialgesetzbuch XI §40 geregelt.
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/40.html

Re: Hilfsmittel der PKV nur nach Begutachtung?

Verfasst: 5. Mär 2020, 19:49
von a.hutzmann
Danke, habe es gefunden:

"Die Pflegekasse überprüft die Notwendigkeit der Versorgung mit den beantragten Pflegehilfsmitteln unter Beteiligung einer Pflegefachkraft oder des Medizinischen Dienstes."

Also nicht "zwingend" med. Dienst....