Verwaltungsrecht
Verfasst: 8. Feb 2020, 23:26
Moin miteinander,
ich brauche mal einen rechtlichen Rat von einem Verwaltungsbeamten. Ich selber bin Feuerwehrbeamter, also verwaltungsrechtlich aufgrund des Aufgabenfeldes eher ausreichend ausgebildet. Mein Dienstherr verpflichtet mich zu einer Aufgabe, für die ich ausgebildet worden bin. Leider lassen die Rahmenbedingungen es nicht zu, diese Aufgabe zu der Zufriedenheit meines Dienstherrn und insbesondere meines eigenen Anspruchs auszuführen. Ich habe schriftlich um Entbindung von diesen Aufgaben gebeten und einen Termin gesetzt. Keine Antwort. Wie sieht es verwaltungsrechtlich aus? Setze ich nochmals eine Frist und kann dass nach verstreichen dieser in meine Personalakte aufnehmen lassen, um mich aus der Verantwortung zu nehmen. Habe den Vorgesetzten mehrfach auf Missstände schriftlich hingewiesen.
ich brauche mal einen rechtlichen Rat von einem Verwaltungsbeamten. Ich selber bin Feuerwehrbeamter, also verwaltungsrechtlich aufgrund des Aufgabenfeldes eher ausreichend ausgebildet. Mein Dienstherr verpflichtet mich zu einer Aufgabe, für die ich ausgebildet worden bin. Leider lassen die Rahmenbedingungen es nicht zu, diese Aufgabe zu der Zufriedenheit meines Dienstherrn und insbesondere meines eigenen Anspruchs auszuführen. Ich habe schriftlich um Entbindung von diesen Aufgaben gebeten und einen Termin gesetzt. Keine Antwort. Wie sieht es verwaltungsrechtlich aus? Setze ich nochmals eine Frist und kann dass nach verstreichen dieser in meine Personalakte aufnehmen lassen, um mich aus der Verantwortung zu nehmen. Habe den Vorgesetzten mehrfach auf Missstände schriftlich hingewiesen.