Beihilfe zu Fahrkosten von Landesbeamten in BW
Verfasst: 11. Dez 2019, 11:09
In der Beihilfeverordnung für die Landesbeamten in Baden-Württemberg ist geregelt, dass es für Arztbesuche Fahrkosten unter bestimmten Voraussetzungen (mehr als 30 km Entfernung und nächstgelegene Behandlungsmöglichkeit) gibt.
Diese Fahrkosten werden bei Vorliegen der Vorraussetzungen mit 25 Ct pro Kilometer und mit dem jeweiligen Beihilfebemessungssatz (meist 50 oder 70 %) gewährt.
Wenn jemand nun einen Beihilfebemessungssatz von 70 % hat, bekommt er also auch nur 70 % der 25 Ct pro Kilometer.
Theoretisch würde der Rest der Fahrkosten von 30 % also von der Privatversicherung zu tragen sein - wie es bei den Krankheitskosten üblich ist.
Da aber die Privatversicherungen keine Fahrkosten zahlen, stellt sich die Frage, ob es möglich ist, dass der Beamte bei den Fahrkosten Anspruch auf 100 % hat?
Wie ich darauf komme, werden sich jetzt manche fragen. Das hat folgenden Hintergrund:
Ich frage das, weil ich vor Jahren wegen der Beihilfe für Fahrkosten vor Gericht war und die Richterin mich fragte, ob mein Antrag nun bei den Fahrkosten auf 70 % abziele oder auf 100 %. Ich war auf diese Frage nicht vorbereitet und antwortete automatisch, dass ich 70 % der Fahrkosten beantrage. Denn ich glaubte damals, dass mir nur 70 % zustünden und ich, bei einem Antrag auf 100 % nur den Streitwert hochschrauben würde und dies bei der Frage der Kostenerstattung für die Klagekosten sich nachteilig auswirkt.
Vielleicht aber stehen den Beamten doch -unter bestimmten Voraussetzungen- 100 % der Fahrkosten zu?
Denn nur so würde die Frage der Richterin Sinn machen.
Auch die Darstellung in den Beihilfebescheiden ist etwas merkwürdig.
In diesen Beihilfebescheiden gibt es eine Rubrik mit der Bezeichnung:
Kostenerstattung
Hier werden bei einem Bemessungssatz von 70 % die 30 % die die Privatversicherung bezahlt, ausgewiesen, was bei Krankheitskosten auch so in Ordnung ist.
Aber auch bei der Beihilfe auf Fahrkosten werden hier 30 % als Kostenerstattung ausgewiesen, obwohl bekannt ist, dass eine solche "Kostenerstattung" von der Privatversicherung nie erfolgt.
Gibt es hier Landesbeamte aus BW, die sich mit der Materie schon in eigener Sache auseinander gesetzt haben?
Diese Fahrkosten werden bei Vorliegen der Vorraussetzungen mit 25 Ct pro Kilometer und mit dem jeweiligen Beihilfebemessungssatz (meist 50 oder 70 %) gewährt.
Wenn jemand nun einen Beihilfebemessungssatz von 70 % hat, bekommt er also auch nur 70 % der 25 Ct pro Kilometer.
Theoretisch würde der Rest der Fahrkosten von 30 % also von der Privatversicherung zu tragen sein - wie es bei den Krankheitskosten üblich ist.
Da aber die Privatversicherungen keine Fahrkosten zahlen, stellt sich die Frage, ob es möglich ist, dass der Beamte bei den Fahrkosten Anspruch auf 100 % hat?
Wie ich darauf komme, werden sich jetzt manche fragen. Das hat folgenden Hintergrund:
Ich frage das, weil ich vor Jahren wegen der Beihilfe für Fahrkosten vor Gericht war und die Richterin mich fragte, ob mein Antrag nun bei den Fahrkosten auf 70 % abziele oder auf 100 %. Ich war auf diese Frage nicht vorbereitet und antwortete automatisch, dass ich 70 % der Fahrkosten beantrage. Denn ich glaubte damals, dass mir nur 70 % zustünden und ich, bei einem Antrag auf 100 % nur den Streitwert hochschrauben würde und dies bei der Frage der Kostenerstattung für die Klagekosten sich nachteilig auswirkt.
Vielleicht aber stehen den Beamten doch -unter bestimmten Voraussetzungen- 100 % der Fahrkosten zu?
Denn nur so würde die Frage der Richterin Sinn machen.
Auch die Darstellung in den Beihilfebescheiden ist etwas merkwürdig.
In diesen Beihilfebescheiden gibt es eine Rubrik mit der Bezeichnung:
Kostenerstattung
Hier werden bei einem Bemessungssatz von 70 % die 30 % die die Privatversicherung bezahlt, ausgewiesen, was bei Krankheitskosten auch so in Ordnung ist.
Aber auch bei der Beihilfe auf Fahrkosten werden hier 30 % als Kostenerstattung ausgewiesen, obwohl bekannt ist, dass eine solche "Kostenerstattung" von der Privatversicherung nie erfolgt.
Gibt es hier Landesbeamte aus BW, die sich mit der Materie schon in eigener Sache auseinander gesetzt haben?