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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Verfasst: 17. Jan 2013, 10:07
von Torquemada
http://www.spiegel.de/wirtschaft/untern ... 78058.html

Nur dass diese Typen natürlich nicht zu VCS dürfen .....oder doch ???

Spaß. Es sind nicht die gut abgefederten Gestalten aus der Zentrale sondern die Fuzzis von der Telekom Deutschland GmbH. Vivento bekommt Arbeit für die Knochenmühle.

Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Verfasst: 17. Jan 2013, 11:20
von Kater-Mikesch
Hallo,
ich war auch selber lange Führungskraft und habe u. a. nach dem Motto (versucht) zu führen:
Füge keinem anderen etwas zu, was dir nicht zugefügt werden soll"

Weiterhin habe ich jeden Mitarbeiter als Individium gesehen und versucht, für ein Problem eine Regelung
zu finden, die nicht erst durch ein Gericht erstritten werden muss.
Faires und soziales Miteinader - das war einer meiner Grundsätze...ohne Wenn und Aber...

Und was erleben wir heute, Klagen über Klagen - ich frage mich, was die Telekom für ein Know-How der Mitarbeiter verschwendet und vor allen Dingen
wie viel (Mann oder Frau)-Power in der Personalabteilung und Rechtsbereich einsetzt, um lästige und aufsässige Mitarbeiter loszuwerden...hat das mal
jemend berechnet - bevor mal wieder 1000 MA geopfert werden müssen, um Einsparungen zu erzielen, muss mal Nachhaltig gedacht werden...

Wer immer nur bei den Personalkosten sparen will und kann, ist es nicht würdig, eine Führungsposition zu bekleiden...es gibt genug Beispiele...
Z. B. Mehdorn bei Air Berlin und Bahn - das war und ist ein Paradebeispiel für sinnfreies führen - in Berlin hatte Mehdorn die S-Bahn kaputt gespart und
so die Gesundheit und das Lebens von Nutzer und Personal fahrlässig gefährdet - aber wie soll das auf die Telekom umgelegt werden...

Ich werde auf jeden Fall zum nächsten Zeitpunkt meinen Festnetz- und Handyanschluss kündigen und so ein Zeichen setzten....man kann auch z. b. mit
dem MA-Anschluss Call-by-Call nutzen, geht jetzt merkwürdigerweise wieder...man muss ja sparen wo man kann...wie unser guter Arbeitgeber !!!

Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Verfasst: 17. Jan 2013, 11:27
von Torquemada
"Soweit der Antragsteller bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel auf eine einfache Mindestfahrzeit zwischen seinem Wohnort und dem neuen Dienstort von ca. 90 Minuten hinweist, so dass er täglich insgesamt drei Stunden unterwegs sei, macht allein dieser zeitliche Aufwand die zugewiesene Tätigkeit für ihn noch nicht unzumutbar. Für seine Burnout-Erkrankung, wegen der ein dreistündiges tägliches Pendeln ihn gesundheitlich überfordern würde, hat er ein entsprechendes ärztliches Attest oder Schreiben - trotz dahingehenden Hinweises der Antragsgegnerin bereits im Rahmen des Widerspruchsverfahrens - bisher nicht vorgelegt. Einen dienstlichen Einsatz außerhalb seines Wohnortes muss der Antragsteller hinnehmen"

Verhöhnung pur !

"Besondere Umstände, welche die angefochtene Zuweisung mit Blick auf die Fürsorgepflicht des Dienstherrn ausnahmsweise unverhältnismäßig machten, hat der Antragsteller mit dem Hinweis auf seine drei minderjährigen Kinder im Alter von 14, 12 und 4 Jahren, die umfassend - nicht nur im schulischen Bereich, sondern auch bei alltäglichen Verrichtungen - betreut bzw. auch zu psycho- und physiotherapeutischen Behandlungsterminen gefahren werden müssten, nicht dargetan. Dass seine Frau durch die Anstrengungen bei der Betreuung der Kinder mittlerweile ebenfalls gesundheitlich beeinträchtigt wäre, hat der Antragsteller ebenfalls nicht weiter belegt. Auch lässt allein der Umstand, dass die umstrittene Zuweisung Schichtdienst nicht ausschließt, den der Antragsteller - wie er geltend macht - aus gesundheitlichen und familiären Gründen nicht leisten könne, sondern in den Bereich des betrieblichen Direktionsrechts nach § 4 Abs. 4 Satz 8 PostPersRG verweist, die Zuweisung nicht fürsorgepflichtwidrig und damit unzumutbar oder sonst ermessenfehlerhaft erscheinen. Dass eine vergleichbare Beschäftigung auch in Wohnortnähe hätte zugewiesen werden können, hat sich im Eilverfahren nicht ergeben. Im Übrigen ist auch im vorliegenden Zusammenhang in den Blick zu nehmen, dass die streitgegenständliche Personalmaßnahme wesentlich das Ziel (mit) verfolgt, dem Antragsteller als einem seit längerer Zeit beschäftigungslosen Beamten - wie verfassungsrechtlich geboten - eine (Dauer-)Beschäftigung zuzuweisen."

Und hier eine Steigerung des Wahnsinns.

Sitzt der Kollege dann erstmal bei VCS und seine Frau springt von der Brücke bzw. kommt in die Klappse.......ja dann kann er einen erfolglosen Antrag bei der Telekom auf Versetzung (wohin eigentlich) stellen, der natürlich abgelehnt werden wird.

So bringt man jeden in die Dienstunfähigkeit.

Ein Hoch auf die Richter des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim.

Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Verfasst: 17. Jan 2013, 11:59
von Bundesfreiwild
Tja. Die Gerichte wackeln überall. Da muss man vielleicht entsprechende Lobbyarbeit der Telekom im Hintergrund vermuten. (Wobei ich da nix mehr nur vermute).

Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Verfasst: 17. Jan 2013, 21:46
von Rechtlerin
Nochmals zum Fall Andrea,

da Andreas bei der PBM NL ist, ist der BR des SBR zuständig. Dort ist eine Frau Heumüller und ein Herr Knickaul für die Zuweisungen zuständig.
Ich habe schon Begründungen von den beiden gesehen, da meinst du, du musst gleich brechen...Grundrechte werden verweht - Gutachten verhöhnt
und so lange gedreht, dass Gutachten die sonst die VCS und Fahrtzeiten ausgeschlossen haben, auf einmal eine Legitimation und Freibrief für die
VCS sind.

- Hat schon jemand mal mit den beiden versucht in persönlichen Kontakt zu kommen - ich denke nicht, die sind nämlich immer auf der Flucht.
- Hat schon jemand versucht, die Teilnehmer der Einigungsstellen-Sitzung heraus zu bekommen - ich denke nicht...eine Beteiligung der Betroffenen
ist nicht erwünscht - warum auch. ist ja nicht nötig.
- Hat schon jemand mal versucht, den Namen des Einigungsstellen-Richters herauszubekommen bzw. wurde einem der Name genannt - ich denke nicht.
denn anscheinend wünscht der Herr Richter nicht die Nennung seines Namens.

Wo leben wir denn überhaupt - der Richter will seinen Namen nicht nennen...?

In der PBM NL ist der BR vom SBR das Letzte - aber eines Tages werden diese zwei Figuren mal an uns denken - denn wenn genau das gleiche mit denen
passiert - ich verstehe es ja immer noch nicht, dass kein eigenständiger BR bei der PBM NL durchgesetzt werden kann...das wäre das Größte und eine
Niederlage für die Telekom, die richtig weh tut - dann könnten wir auch mal gaaaaaaanz gemein sein.

Wer hat denn bisher ähnliche Erfahrungen mit den beiden Betriebsratsmitglieder gemacht???

Ich habe diesen Knickaul mal kennen gelernt, er wird sich an mich nur nicht mehr erinnern können, da war er aber noch kein BR - das sich so einer mal
als Arbeitnehmer- und Beamtenvertreter für einen zuständigt ist, ist eigentlich die Krönung und sagt schon alles über die Telekom...

Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Verfasst: 18. Jan 2013, 10:12
von burgwächter
Die Nennung von Namen in einem öffentlichen Forum ist m.E. nicht förderlich.

Namen könnte auch Pseudonyme sein. War schon in der TOS so, um nicht angegriffen zu werden.
Der BR der SBR nennt sich nun CSH.
Die Namem der BR sind unter http://www.telekom.com/ehemalige stw. aktive zugewiesene Beamte eingestellt.
Ich habe mich bereits mehrfach mit beiden auseinandergesetzt und insofern kann ich nur sagen, dass zugegeben wird
sie haben vorher im Team unter dem obersten Beamten Cheffe gearbeitet.
Der V Mann Schwerbehinderung Herr H. ist nach längerer Krankheit wieder aktiv.
Da es einen neues Erlaß aus dem BMF geben soll und nun die T keinen Überhang mehr hat, wird man sehen wie die Sache weitergeht.
Gude B.

Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Verfasst: 18. Jan 2013, 10:16
von Bundesfreiwild
WO ist dieser Erlass nachzulesen - falls es ihn gibt!

Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Verfasst: 18. Jan 2013, 17:07
von Kater-Mikesch
Die zwei Figuren können dir zu 100 % nicht weiterhelfen - wenn du ein Problem mit dem AG hast, dann hast du auch ein Problem mit den zwei BRM

Da werden Zuweisungen abgenickt und reihenweise wieder von den Gerichten einkassiert - es gab auch schon erst Kritik von den Richtern...nicht nur
an die Telekom sondern auch an die Betriebsräte, die ja auch durch Überwachung der Gesetze in der Pflicht sind...

Wenn man sich auf die zwei verlassen muss, dann gute Nacht zusammen...

Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Verfasst: 19. Jan 2013, 00:41
von Torquemada
Bundesfreiwild hat geschrieben:WO ist dieser Erlass nachzulesen - falls es ihn gibt!
Ich vermute, dass man den Erlass sieht, wenn man LSD oder so Zeug nimmt.

Mal im ERNST ........die Telekom ist doch jetzt schon personell völlig fertig. Wenn da noch die Eliteeinheiten einschweben und sich in den Büros breitmachen. Unglaubliche Vorstellung.

Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Verfasst: 19. Jan 2013, 07:34
von Kater-Mikesch
diesmal habe ich Pseudonyme benutzt - ändert aber auch nichts der Ungerechtheit, sich von diesen beiden "Kollegen" vertreten zu lassen...

Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Verfasst: 19. Jan 2013, 20:07
von Bundesfreiwild
Übrigens!
Vivento ist jetzt - zumindest in einem mir bekannten Falle - auf einen neuen Trichter gekommen und hat einen durch den Einigungsstellenrichter abgelehnten Zuweisungsversuch zur Stellungnahme an das BMF gesandt, allerdings ohne die amtsärztlichen Untersuchungsergebnisse abzuwarten, die sie beauftragt hatten.
Der Einigungsstellenrichterspruch (also dass die Zuweisung nicht zu erfolgen hat), wurde von irgendeinem Heini des BMF -auf Grund einer unvollständigen Aktenlage- so beurteilt, dass die Zuweisung trotzdem stattfinden kann, alle angebrachten und attestierten Einwände sind dort wohl völlig wurscht.
Wer weiss, was unsere Personalfuzzis von Vivento dem BMF an sonstigen Infos vorenthalten hat und welche Halbwahrheiten dorthin kommuniziert wurden.

Seit wann kann ein Ministeriumsknecht sich ein gesundheitlichen Eignungsbild bei einem Schwerbehinderten machen, wenn noch nicht mal das amtsärztliche Gutachten vorliegt über Dienstfähigkeit, Fahrzeitbefähigung oder Umzugsfähigkeit?

Na, da sind wir aber mal gespannt, wann die Zuweisung also gegen den Einigungsstellenrichterspruch an den Beamten verschickt wird.
Hier bieten sich dann aufgrund des ansich fehlerhaften Vorgehens einige Möglichkeiten vor dem Verwaltungsgericht.

Wir können also damit rechnen, dass - wenn der Einigungsstellenrichter eine Zuweisung abbiegt, der Fall ans BMF zur Stellungnahme geht und dort -natürlich- in Personalunion als Aktionär, Dividendenbezieher und Dienstherr, eine völlig ignorante Entscheidung getroffen wird.

Aber - eigentlich ist es ja egal. Am Ende landen alle diese Fälle vor den Verwaltungsgerichten und dann gucken wir mal, was unsere Richterschaft dazu zu sagen hat.

Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Verfasst: 20. Jan 2013, 14:58
von Andrea5
Bundesfreiwild hat geschrieben:Hallo, Andrea!
Normaaaalerweise ist die Teilzeit ansich schon ein Ausschlusskriterium für längere Fahrzeit/Umzugsfähigkeit, weil man die Teilzeit ja meist aufgrund von Familienpflichten überhaupt beantragt hat, um für Betreuung, Erziehung und Hausaufgaben zu Hause zu sein.
Ein Kind unter 12 ist im Ermessensprozess eigentlich auch ein absolutes Ausschlusskriterium.
Wären schon 2.
Ist das Kind auch noch behindert oder pflegebedürftig, dann müsste ein BR oder ein Einigungsstellenrichter sofort mit den Kopf schütteln und dem AGeber einen Piepmatz zeigen.

Was jetzt weiterhelfen wird, ist ein Pflegetagebuch. Schreibe über 24 Std auf, wann du wie lange für deinen Sohn tätig werden musst. Dabei sollte heraus kommen, dass du die Pflege und Betreuung nur leisten kannst, wenn du nach deiner Arbeitszeit auch schnellstmöglich (maximal 1/2 - 3/4 Std) wieder zu Hause bist. Also schreibe wirklich jedes "Hopser" auf, den du für dein Kind machen must, auch wenn es nur die einfachste und für dich selbstverständliche Verrichtung ist.
Vor allem, wenn dein Nachtschlaf durch die Pflege gestört ist, ist das auch ein gutes Argument, nicht allzu weit fahren zu müssen - wer schläft schon gerne am Steuer ein?
Selbst eine Pflegekraft vom Pflegedienst oder der Caritas macht das ja nicht 24Std-Vollzeit, also musst du zu Hause sein, damit dein Kind zumindest mal beaufsichtigt wird.
Sei großzügig mit den Zeitansätzen, es geht hier eh nur ums Prinzip und man denkt immer, man bescheisst, obwohl man vieles gar nicht notiert.

Und sei dir sicher: WENN der Einigungsstellenrichter dich trotzdem "schickt", wird mit deiner Konstellation ein Verwaltungsgericht ganz bestimmt den Sofortvollzug abwenden, wenn du widersprichst und klagst. Also cool bleiben (hört sich einfach an :roll: ) und immer dran denken, du schreibst und argumentierst für einen Richter vom Verwaltungsgericht und eigentlich gar nicht für den Zirkus von BR und Einigungsstelle(nrichter).
Hallo Bundesfreiwild und alle Anderen,

meinen Anwalt könnte ich jetzt mit dem Pflegetagebuch meines behinderten Sohnes zumindestens auszugsweise versorgen für eine noch
deutlichere Argumentation für die aufschiebende bzw.vielleicht sogar Abweisung der Zuweisung zur VCS. Das Pflegetagebuch ist ja von
2012 und über knapp zwei Monate geführt. Das hatte ich damals gemacht, um es den MDK (medizinischer Dienst Krankenkasse) vorzu-
legen wegen der Begutachtung der Pflegestufe. Manchmal wollen sie es und dann eben auch nicht.

LG
Andrea

Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Verfasst: 20. Jan 2013, 15:39
von Bundesfreiwild
Prima. Dann abwarten und Tee trinken. Immer schön weiter berichten, damit auch allen klar wird (evtl. für einen ähnlich gelagerten Fall), wie die T strategisch handelt und wie man dagegen halten kann.

Ich denke mal - das ist aber meine ganz persönliche Meinung - das Entscheidungsjahr für die Transferkräfte-Abteilung von Vivento. Es sind ja jetzt fast nur noch die Härtefälle in der Sonderbehandlung, die man in die 55-er schicken will (wobei man die garantiert nur noch als zeitliches Problem wertet) und noch schätzungsweise 250 Schwerbehinderte und noch einige Kollegen mit besonderen Einschränkungen anderer Art, wie z.B. zu pflegende Angehörige.
Ich würde mal behaupten, dass das vielleicht noch höchstens 800 Leute zusammengenommen sind.

Ich glaube - und man sieht schon jetzt im Januar, dass es so abgeht - dass nochmal alle dienstrechtlichen Mittel wie Anfrage BMF, Untersuchungen beim Amtsarzt, Zuweisungen auch ohne die "Erlaubnis" vom Betriebsrat und Einigungsstellenrichter - mit Druck ausgeübt werden.
Ich habe auch vom ersten Fall gehört, dass ein Kläger auf Amt tatsächlich wohnortnähest auf einen regulären Posten versetzt werden soll. Vielleicht kommt es ja doch so, dass jetzt am Ende, wenn alle anderen Möglichkeiten des Druckes ausgeschöpft sind, ein paar der Kläger ihr Klageziel auch erreichen.
Die 55-er wird einige Fälle aus der Statistik hauen im Laufe des Jahres. Und wenn man am Ende des Jahres nochmal wirklich ALLES versucht hat, wird immer noch ein Teil der ehemals rechtswidrig zu Vivento versetzten in der Statistik der Unbeschäftigten stehen. Was dann mit den paar 100 anfangen?
Nochmal den ganzen Vivento- und Rechtsstreitsapparat auf hohem Kostenniveau laufen lassen? Oder vielleicht doch mal zu einer "artgerechten" und von wirklichem Erfolg für beide Seiten geprägten, individuellen Vermittlung - wohnortnah auch wieder IN den Konzern zurück - übergehen? Denn die Wohnortnähe ist bei den meisten das eigentliche Problem.
Wenn ich überlege, was der Vivento-Apparat in einem Jahr kostet (nachzulesen etwas versteckt im Geschäftsbericht so ca. 400 Mio), dann würde ich mir als T-Aktionär überlegen, ob sich das Beamten-Loswerden nicht auch billiger erreichen lässt.
Wie immer spekuliert man zum Beginn des Jahres... und am Ende sieht man dann, was draus geworden ist.

Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Verfasst: 20. Jan 2013, 19:44
von Roadster
Hallo Andrea,

wieso gehst du nicht in die DDU? Dann hast du genug Zeit für deine Kinder ?

Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Verfasst: 20. Jan 2013, 20:34
von Kater-Mikesch
Die Telekom verschleudert so viel Geld, um die Beamten loszuwerden - das ist so was von unsinnig und wirtschaftlich nicht tragbar...

Wenn man den ganzen Apparat des ehemaligen SBR nimmt und einmal zusammenrechnet, wie viel die für Widersprüche, Klagen und sonstige sinnfreie und geistlose Kunst ausgeben, dann kommst du mit den 400 Mio. nicht hin - das sind nämlich nur die Kosten, die wirklich bilanziell nachweisbar sind...

Wenn man die wirklichen nicht darstellbaren Kosten nimmt, die verdeckten Kosten wie z. B. Reisekosten, verlorene Man/Frau-Power, dann sind es weit über 1,0 Mrd. Euro - aber macht ja nix, die Telekom hat es ja...

Hat jemand schon mal ausgerechnet, wie viele Telekom-Mitarbeiter einen Telefonanschluss bei der Konkurrenz haben, wie viele MA Produkte der Konkurrenz kaufen und wie viele MA die Produkte im Verwandten- und Freundeskreis nicht empfehlen - das ist schon nicht mehr messbar - und alle diese unzufriedenen MA bekommt dieTelekom sowieso nicht mehr eingefangen - aber vielleicht versucht dass ja auch noch einer, also die unzufriedenen MA einzufangen - das kostet nämlich bis zu 7-mal mehr Aufwand, als einen zufriedenen MA zu halten...