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Re: Vorruhestand wegen DDU - brutto und netto

Verfasst: 9. Jul 2013, 14:28
von Kater-Mikesch
Hallo Gerda,

der Versorgungsrechner NRW wird nicht viel bringen, da hier doch Bundesrecht angewandt wird...
Außerdem kommt mit den DDR-Zeiten was ganz spezifisches zum Tragen, dass sollte in diesem Rechner nicht darstellbar sein...

Wenn du in DUU musst, dann muss dir die Versorgungsstelle bzw. die Personalabteilung eine Berechnung durchführen - also schriftlich kontaktieren und abwarten...

Re: Vorruhestand wegen DDU - brutto und netto

Verfasst: 9. Jul 2013, 20:53
von Gerda
Hi Kater-Mikesch,

ja es gilt Bundesrecht. Ich selbst bin auch Bundesbeamtin und habe den Rechner genutzt, es funktioniert sehr gut. Auch DDR-Recht spielt bei mir mit rein. Dennoch gab es eine, meinen durch die Versorgungsstelle errechneten Pensionsbezüge, vergleichbare Größe. Man hat eine gute Orientierung.

Fakt ist, dass nur die Versorgungsstelle das richtige Ergebnis bringen kann das stimmt.

LG Gerda

Re: Vorruhestand wegen DDU - brutto und netto

Verfasst: 10. Jul 2013, 08:05
von Kater-Mikesch
ich habe von Kollegen gehört, dass bei einer bevorstehenden DUU die Berechnung von der Pers.-Stelle in jedem Fall durchgeführt wird...

Also ich kann nur empfehlen, die Personalstelle anzuschreiben mit der Bitte, diese Berechnung auf Grund der DUU zum XY-Datum durchzuführen...
Individuell sind natürlich noch Steuern (LSt, KSt, Soli) und KK-Beiträge zu bezahlen - die Steuer sollte aber nicht so hoch sein...

Re: Vorruhestand wegen DDU - brutto und netto

Verfasst: 10. Jul 2013, 09:02
von sommerkind
Der Abgabenrechner vom Bundesfinanzministerium ist der Beste, finde ich:

http://www.bmf-steuerrechner.de

Bei mir stimmte die Berechnung auf den Euro genau :wink:

Also erst an Versorgungsstelle (Personalstelle) schreiben, dann bekommst du deine Bruttoversorgung mitgeteilt und anschl. kannst du über den Steuerrechner deine Abgaben ausrechnen lassen.
Alles Gute Dir.

Re: Vorruhestand wegen DDU - brutto und netto

Verfasst: 28. Aug 2013, 10:59
von Herm
sommerkind hat geschrieben: Ermäßigter Beitrag gemäß § 26 Absatz 4 ab 01.01.2013
Zum Beispiel:
Mitglieder der Gruppe A und Gruppe B 1 :
bei einer Mindestversorgungsbezug ohne Familienzuschlag von 1.100,50 EUR bis 1.467,32 EUR

beträgt der ermäßigter Monatsbeitrag 153,59 EUR
-------------------------------------------------------------------------------------
Aber es muss beantragt werden!!!
Frage an PBeaKK:
Genügt es, wenn ich meine Daten bei meiner Personalstelle melde?
Antwort der PBeaKK:

Änderungen in den persönlichen Daten werden von den Unternehmen nicht an die PBeaKK weiter gemeldet und müssen uns deshalb vom Versicherten selbst mitgeteilt werden.
LG
sommerkind
Ab 01.09.13 bin ich Versorgungsempfänger (DDU)...die Beihilfe steigt dann ja auf 70 %.
Welchen Nachweiss verlangt die PBeaKK bzw reicht eine formlose Mitteilung ?

<ermäßigter Monatsbeitrag 153,59 EUR
Ich bin ledig und in der A-Gruppe..der Beitrag ist dann ja höher wie jetzt.
Ändert sich etwas bei der Pflegeversicherung ?
Bei der Festsetzung der Versorgungsbezüge wird ein Abzug für Pflegeleistungen § 50
vorgenommen ?
Bekommt das Altersheim mit 80 mehr Geld :mrgreen:

Re: Vorruhestand wegen DDU - brutto und netto

Verfasst: 28. Aug 2013, 11:20
von Vierminus
Apropos Versorgungsstelle: Ich hab neulich nen Brief bekommen, mit nem Vordruck "Erklärung zum Familienzuschlag, Einkünfte und Rente".
Da gibts u.a.nen Punkt "Ich beziehe eigene Rente ja/ nein". Was ist denn eine "eigene Rente"?
Irgendwas, was man z.B.als Selbstständiger "errentet" hat, oder fallen da z.B.auch private Dienstunfähigkeitsversicherungen drunter?

Re: Vorruhestand wegen DDU - brutto und netto

Verfasst: 28. Aug 2013, 17:01
von Kater-Mikesch
Hallo Vierminus,
Leistungen aus einer privat finanzierten DU-/BU-Versicherung gelten nicht als Einkommen und sind nicht anrechnungsfähig...
Wenn du Leistungen aus einer Rente bekommst, musst du diese dort angeben...z. B. wenn du vorher Rentenvesicherungspflichtig gearbeitet hast...

Hier mal ein Link - bitte auch den weitergehenden Link anklicken - dort ist beschrieben, was alles zum Einkommen zählt:
http://www.wegweiser-berufsunfaehigkeit ... hread/2690

Wenn in dem Schreiben der Versorgungsstelle nur nach einer Rente gefragt wird, musst du die Leistungen aus der (privaten) DU/BU nicht angeben...
Natürlich darft du auch keine Rente z. B. aus der gesetzlichen beziehen...


Wenn in dem Schreiben nach sonstigen Einkünfte gefragt wird, kannst du in einem separetem Anschreiben noch erwähnen, dass keine weiteren Einkünfte aus den beamtenrrechtlichen Vorschriften für anrechenbare Einkommen vorhanden sind...
Es interessiert den Dienstherrn nämlich rein garnichts, ob du privat selber für dich vorgesorgt hast...!

Re: Vorruhestand wegen DDU - brutto und netto

Verfasst: 29. Aug 2013, 09:54
von Andrea55
Hallo Herm,

ich bin auch ab dem 01.09.13 in Ruhestand wegen DDU, die PbeaKK wollte von mir eine Kopie der Zurruhesetzungsurkunde. Diese habe ich dann einem Erstattungsantrag beigefügt.

Gruß
Andrea

Re: Vorruhestand wegen DDU - brutto und netto

Verfasst: 29. Aug 2013, 15:38
von Kater-Mikesch
Die PBeaKK bekommt den Nachweis, dass man in Vorruhestand ist - das kann die Urkunde oder auch eine andere Mitteilung des Dienstherrn sein...

Wenn man der KK mitteilt, dass man ab xx-Datum im Vorruhe stand ist, wird diese sowiese auf einen zukommen...

Re: Vorruhestand wegen DDU - brutto und netto

Verfasst: 30. Aug 2013, 00:16
von Sie nannten ihn Hombre
@Vierminus: Den Dienstherren gehts nen feuchten Kehricht an, was du privat vorgesorgt hast.
ABER: Bitte nicht vergessen, das bei der Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt zu erwähnen :idea:

Re: Vorruhestand wegen DDU - brutto und netto

Verfasst: 30. Aug 2013, 07:49
von Kater-Mikesch
Hallo,

der Dienstherr bekommt nur die Daten genannt, die das anrechenbare Einkommen beziehen - also keine Leistungen aus der privaten DU-/BU-Versicherung !
Schau dir mal die Angaben aus meinem Link an, dort ist alles gut erklärt...

Das Finanzamt bekommt die Zahlen natürlich gemeldet - wenn du die Steuer alleine machst, einfach mal googeln...
Bei dem Ansatz der DU-Versicherung gibt es bestimmte Vorgaben...z. B. wenn diese nur begrenzt ist...oder nur mit einem bestimmten Prozentsatz...

Re: Vorruhestand wegen DDU - brutto und netto

Verfasst: 4. Okt 2013, 11:54
von Herm
Ich bin seit dem 01.09.13 Versorgungsempfänger ( DDU )
..nun hab ich die Bezügemitteilung für Okt. 13 erhalten.
Im September wurden noch die vollen Bezüge gezahlt , das wurde
nachberechnet und logischerweise gekürzt.

Ausserdem wurde eine Nachberechnung für August 2013 (?)
durchgeführt
Sonderzuwendung/-zahlung 4xx,xx Euro
Festbetrag Sonderzahlung 125,00 Euro

Ist das anteiliges Weihnachtsgeld ? Wurde das nicht in den
Bezügen "eingebaut" ?

Re: Vorruhestand wegen DDU - brutto und netto

Verfasst: 4. Okt 2013, 14:24
von Steinbock
Vierminus hat geschrieben:Apropos Versorgungsstelle: Ich hab neulich nen Brief bekommen, mit nem Vordruck "Erklärung zum Familienzuschlag, Einkünfte und Rente".
Da gibts u.a.nen Punkt "Ich beziehe eigene Rente ja/ nein". Was ist denn eine "eigene Rente"?
Irgendwas, was man z.B.als Selbstständiger "errentet" hat, oder fallen da z.B.auch private Dienstunfähigkeitsversicherungen drunter?
Ich wundere mich ein wenig über die bisherigen Antworten.
Auf das naheliegende kommt man nicht.

Es handelt sich um Renten der Deutschen Rentenversicherung als Angestellter oder als selbständiger Handwerker.
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... _node.html
Diese musst Du angeben.

Privat abgeschlossene Renten oder Berufsunfähigkeits- bzw. Dienstunfähigkeits- Absicherungen müssen nicht angezeigt werden.

Gruß vom Steinbock

Re: Vorruhestand wegen DDU - brutto und netto

Verfasst: 11. Okt 2013, 15:35
von Ötte
Wenn man den Antrag auf Voruhestand(55iger Regelung) unterschrieben hat, soll man lt.Aussage meines Vermittles ihn jederzeit, selbst ein paar Tage vor dem Datum der Zurruhesetzung, noch ohne Angabe von Gründen zurückziehen können. Ist diese Aussage richtig?

Re: Vorruhestand wegen DDU - brutto und netto

Verfasst: 13. Okt 2013, 12:06
von Bundesfreiwild
Wenn du ihn zurückziehen willst, mache es doch einfach - und schau was passiert. Aber wenn der Berater das so sagt... muss man es doch glauben können, oder? :lol:
Ich habe mal die Infos zur 55er durchgelesen, die auf dem Prot-in-Server gesammelt wurden.

Zu einer Antragszurückziehung gibt es keine Informationen. Aber: Da der Antrag der beidseitigen Zustimmung bedarf, dürfte es tatsächlich so sein, dass eine Antragsrückziehung solange möglich ist, wie die 55-er noch nicht eingetreten ist.

Wenn - dann schriftlich und möglichst auch per Einschreiben an Vivento-Berater. Kopie evtl. per e-Mail an hbs@telekom.de

Übrigens: Die Hinzuverdienstregelungen während des 55-er Ruhestandes bis zur Regelaltersgrenze sind die gleichen wie bei Ruhestand durch DDU:
Auszugs aus der 55-er-Regelung der DTAG:

5.2 Hinzuverdienstgrenze
Für Hinzuverdienst nach der Zurruhesetzung sieht die gesetzliche Vorruhestandsregelung
eine Anrechnung wie bei Dienstunfähigkeit vor. Vereinfacht
bedeutet das, dass die Versorgungsbezüge nicht gekürzt werden,
so lange diese zusammen mit dem Hinzuverdienst den Versorgungsbetrag
bei Anwendung des Höchstruhegehaltsatzes zuzüglich 325 € nicht
übersteigen.