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Re: Pensionsberechnung zur 55er-Regelung
Verfasst: 12. Mär 2020, 01:10
von Tryffa
Wenn ich so was schon lese...
Du musste nur deine Anwartschaften in volle Besoldungsmonate umrechnen. Da ist Wehrdienst auch nix anderes.
Nö, das ist was ganz anderes, §50a BeamtVG
Also dann zähle 75,08 Euro pro Kind dazu.
Quatsch, aktuell wären es 102,24€
Da kam eben nix von Dir zu Kindererziehungsergänzungszuschlägen (§50b BeamtVG)
Ich weiß, dass das hier gelöscht wird, aber findest Du nicht auch, dass Deine Antworten auf meine Beiträge a) ziemlich falsch waren und b) ziemlich arrogant rüberkommen?
Re: Pensionsberechnung zur 55er-Regelung
Verfasst: 12. Mär 2020, 09:05
von AndyO
Tryffa hat geschrieben: ↑12. Mär 2020, 01:10
Ich weiß, dass das hier gelöscht wird, aber findest Du nicht auch, dass Deine Antworten auf meine Beiträge a) ziemlich falsch waren und b) ziemlich arrogant rüberkommen?
Wenn man was weiß, fügt man das einer Diskussion sachlich zu. Nicht bei Ihnen. Sie behalten die Information lieber für sich, und stellen sich noch dumm, einen Fixbetrag zu summieren und mit der Maximalpension zu vergleichen. Frage Sie sich lieber mal, wie Sie rüber kommen...
Re: Pensionsberechnung zur 55er-Regelung
Verfasst: 12. Mär 2020, 16:41
von Torquemada
AndyO hat geschrieben: ↑12. Mär 2020, 09:05
Tryffa hat geschrieben: ↑12. Mär 2020, 01:10
Ich weiß, dass das hier gelöscht wird, aber findest Du nicht auch, dass Deine Antworten auf meine Beiträge a) ziemlich falsch waren und b) ziemlich arrogant rüberkommen?
Wenn man was weiß, fügt man das einer Diskussion sachlich zu. Nicht bei Ihnen. Sie behalten die Information lieber für sich, und stellen sich noch dumm, einen Fixbetrag zu summieren und mit der Maximalpension zu vergleichen. Frage Sie sich lieber mal, wie Sie rüber kommen...
Der Stil des Tryffa ist nicht schön....
Siehe hier:
viewtopic.php?f=22&t=10653&p=71141#p71141
Eigentlich wünsche ich mir einen hilfsbereiten und freundlichen Stil hier ---mod
Re: Pensionsberechnung zur 55er-Regelung
Verfasst: 24. Jul 2020, 10:14
von AndyO
Hab jetzt noch §55 BeamtVG, pensionsunschädlicher Rentenanspruch, eingearbeitet. Hier haben wir dann auch noch eine Altersdiskriminierung drin, da nur die Rentenmonate ab dem 18 Lebensjahr zur Berechnung herangezogen werden. Darf nach dem EU-Urteil zur Anerkennung von Pensionszeiten vor dem 18 Lebensjahr unisono nicht sein.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Re: Pensionsberechnung zur 55er-Regelung
Verfasst: 24. Jul 2020, 10:59
von Torquemada
Start 01.01.1992 ist fest hinterlegt ???
Achtung: der Zuschlag für Kinder nicht gekürzt.
Re: Pensionsberechnung zur 55er-Regelung
Verfasst: 24. Jul 2020, 13:40
von AndyO
Torquemada hat geschrieben: ↑24. Jul 2020, 10:59
Start 01.01.1992 ist fest hinterlegt ???
Achtung: der Zuschlag für Kinder nicht gekürzt.
Grüne Felder sind von Hand auszufüllen.
Re: Pensionsberechnung zur 55er-Regelung
Verfasst: 24. Jul 2020, 19:16
von OPEDELER
Hallo Andy,
vielen Dank für Deine Bemühungen, die Tabelle ist sehr aufschlussreich für meine Entscheidungsfindung
Re: Pensionsberechnung zur 55er-Regelung
Verfasst: 13. Sep 2020, 14:33
von AndyO
Ich hab noch ein paar Grenzbedingungen abgefangen und auf dem Tabellenblatt Reihung für die Ausgleichzahlungs-Regelung im nächsten Jahr die Beträge faktorisiert und gereiht. Dann werden wir sehen, bis zu welchem Ranking die Kollegen nächstes Jahr bedient werden oder bedient sind...
Alle Angaben ohne Gewähr.
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Re: Pensionsberechnung zur 55er-Regelung
Verfasst: 13. Okt 2020, 16:13
von paul123
Aufgefallen ist mir, das die Berechnung des Ruhegehaltes von der Besoldungstabelle des Bundes gemacht wird.
Als aktiver Postbeamter werden die Bundesbezüge mit dem Faktor 0,9524 multipliziert und das sind die Bruttobezüge die man bekommt. Beim Ruhegeld wird dieser Abzug von fast 5 % auch nach Deiner Tabelle nicht mehr vorgenommen.
Nimmt man an das diese Differenz nur 100 Euro wären und man 50 % Ruhegehaltssatz hat, dann sind das 50 Euro im Monat mehr Ruhegehalt.
Das muss man beachten bei seinen eigenen Berechnungen. Nicht die letzten Postbezüge als Multiplikator nehmen, sondern die Bundestabelle.
Re: Pensionsberechnung zur 55er-Regelung
Verfasst: 13. Okt 2020, 23:16
von Torquemada
paul123 hat geschrieben: ↑13. Okt 2020, 16:13
Aufgefallen ist mir, das die Berechnung des Ruhegehaltes von der Besoldungstabelle des Bundes gemacht wird.
Natürlich ist die Bundestabelle die Basis.
Re: Pensionsberechnung zur 55er-Regelung
Verfasst: 14. Okt 2020, 18:23
von paul123
MIR war das so nicht bekannt. Ich bin immer von meiner aktuellen Bezügehöhe ausgegangen und habe die mit dem errechneten Ruhegehaltssatz multipliziert. Das werden viele so machen denke ich. Steht ja auch überall so: x % vom letzten Einkommen.
Jetzt war ich positiv überrascht, das die Bezugsgröße bei mir tatsächlich um ca. 200 Euro höher wäre und so auch die mögliche Pension entsprechend dem Faktor höher ausfällt als gedacht. Da kann man sich als Pensionär ja jeden Tag einen Kuchen mehr leisten!
Re: Pensionsberechnung zur 55er-Regelung
Verfasst: 4. Aug 2021, 21:07
von AndyO
Habe an meinem Rechner noch etwas gefeilt. Zur Rundung weiß ich nun, dass nach BeamtVG auf die zweite Stelle hinter dem Komma gerundet wird. Beim SGB sind es 4. Ich lasse Excel mit voller Genauigkeit rechnen, was Fehler im Cent-Bereich nach sich zieht. Der Rechner passt zu meinem aktuellen Bescheid der BAnstPT. Größte Auffälligkeit war der Anstieg des Faktors für die Pflegeleistungen von 1,275% auf 1,525%. Die Sheets Faktoren/Reihung sind experimental und kamen 2021 nicht zur Anwendung. Da konnte jeder gehen, den man vorher genehmigt hatte.
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