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Verfasst: 1. Jul 2008, 16:04
von zolltrottel
"Uns das Urlaubsgeld wegzunehmen, war darmals nie ein technisches Problem.
Hat man was zu kriegen, versagt
grundsätzlich die Technik. Es ist einfach lächerlich, was man
mit uns abzieht."


WIR SIND HALT NUR EIN KARNEVALSVEREIN !

Verfasst: 1. Jul 2008, 19:21
von Ossikind
Selbst bei der Bundeswehr hat es mit der Nachzahlung im Juli geklappt.
Das kann doch echt nicht wahr sein, , nur der ZOLL bekommt es nicht im Monat Juli.
Unglaublich dieser Verein. :(

Titel:

Verfasst: 1. Jul 2008, 19:56
von Binö
@Ossikind

Obs daran liegen könnte, daß der Anfangsbuchstabe ein Z ist, welcher ja bekanntlich der letzte Buchstabe im Alphabet ist :idea: :wink:

Verfasst: 1. Jul 2008, 20:05
von Mr. Green
Die Bundesbank hat's auch zum 01. Juli geschafft :P

Verfasst: 1. Jul 2008, 20:14
von leonsucher
Mr. Green hat geschrieben:Die Bundesbank hat's auch zum 01. Juli geschafft :P
Logisch, wenn man an der Quelle sitzt............. 8)

Verfasst: 1. Jul 2008, 21:00
von zolltrottel
... und das als größte Finanzverwaltung Deutschlands. Es macht schon lange keinen Spaß mehr ! :evil:

Verfasst: 2. Jul 2008, 14:29
von Herr Löhlein
Was hilft das Lamentieren. Das der Zoll (BZV) das letzte ist, weißt nun doch mittlerweile jeder.

Aber nächsten Monat kriegt auch der Letzte sein Fett ab.

Also durchhalten, die Kohle kommt bestimmt :D

Re: Titel:

Verfasst: 3. Jul 2008, 08:01
von Ossikind
Binö hat geschrieben:@Ossikind

Obs daran liegen könnte, daß der Anfangsbuchstabe ein Z ist, welcher ja bekanntlich der letzte Buchstabe im Alphabet ist :idea: :wink:
Das ist zwar richtig mit dem Buchstaben an letzter Stelle. Ich kenne Zoll aber immer noch unter:

Z - ZUCHT
O - ORDNUNG
LL- DOPPELTE LEISTUNG

oder gildet das nicht mehr..... :cry:

Titel:

Verfasst: 3. Jul 2008, 14:33
von Binö
@ossikind
So kenn ich es auch noch, Zucht Ordnung und doppelte Leistung!
Aber...Kosten Leistungs Rechnungen sind ja wichtiger, als die Zufriedenheit der Bediensteten! :evil:

Verfasst: 4. Jul 2008, 17:34
von Zollwolf1960
Liebe Binö,

erst durch KLR finden die Kollegen zu ihrem Glück. Mit welch einer Kreativität die KLR erstellt worden ist, einfach genial. Ich glaube an die Zollverwaltung und weiß, dass sie nur das Beste will. Wenn es technische Probleme gibt, sollten wir bereit sein, bis zum Jahresende auf die Gehaltserhöhung zu warten. Bis dahin schnallen wir eben den Gürtel enger. Oh, ich muss einen neuen Gürtel kaufen, mein jetziger ist schon verschlissen vom vielen Engerschnallen. Kein Problem, die paar Wochen bis August hält er wohl noch.

LG

Verfasst: 4. Jul 2008, 19:18
von EDA
Wann dann wohl erst das anteilige Weihnachtsgeld kommt?

Verfasst: 7. Jul 2008, 22:36
von Michel
Mmmhhh, hat jemand schon in Erwägung gezogen Zinsen für die verspätete Auszahlung einzufordern?
Ich meine, wenn das BADV es nicht auf die Reihe kriegt zeitnah die Abschlagszahlungen auszuzahlen, dann sollte das nicht unser aller Problem sein.
Zumal es eine Benachteiligung ggüber andere Beamte ist, die die Nachzahlung schon mit den Juli-Bezügen erhalten haben.

Der Gedanke auf Zinseinforderung (für den Monat Juli) kam uns die Tage im Kollegenkreis, allerdings sind wir uns da uneinig ob dies Aussicht auf Erfolg hätte.
Was meint Ihr?

Gruß
Michel
Vollstrecker hat geschrieben:Für den Großteil der vom Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen betreuten Bezügeempfängerinnen und Bezügeempfänger können die angepassten Beträge – verbunden mit einer Nachzahlung für die Monate ab Januar 2008 – voraussichtlich erstmals mit den Bezügen für den Monat August 2008 ausgezahlt werden.

Für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung kann die Umstellung bereits mit der Auszahlung für den Monat Juli 2008 erfolgen; die Auszahlung für Versorgungsempfänger, dies betrifft die Nachzahlung ebenso wie die angepassten Versorgungsbezüge, kann jedoch auch hier erst mit den Bezügen für den Monat August 2008 erfolgen.


Verfasst: 10. Jul 2008, 14:01
von Gerda Schwäbel
Und womit sollte der behauptete Anspruch begründet werden? Damit, dass das BesAnpG noch gar nicht veröffentlicht ist, die höheren Zahlungen also noch gar nicht "Recht" sind und deshalb noch gar keine Fälligkeit eingetreten ist? Oder lieber mit § 3 Abs. 6 BBesG (-> kein Anspruch auf Verzugszingszinsen bei Zahlung nach Fälligkeit)?

Das Stichwort "Benachteiligung" soll ja hoffentlich kein Hinweis auf Art 3 Abs. 3 Grundgesetz " Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. ..."

Ich mein' ja nur!

Gruß
Gerda

Verfasst: 10. Jul 2008, 17:27
von Optimist
Hallo Gerda,

...
Gerda Schwäbel hat geschrieben:Und womit sollte der behauptete Anspruch begründet werden? Damit, dass das BesAnpG noch gar nicht veröffentlicht ist, die höheren Zahlungen also noch gar nicht "Recht" sind und deshalb noch gar keine Fälligkeit eingetreten ist? Oder lieber mit § 3 Abs. 6 BBesG (-> kein Anspruch auf Verzugszingszinsen bei Zahlung nach Fälligkeit)?

Das Stichwort "Benachteiligung" soll ja hoffentlich kein Hinweis auf Art 3 Abs. 3 Grundgesetz " Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. ..."

Ich mein' ja nur!

Gruß
Gerda
... für das erste Posting ... Respekt.
Freu mich schon auf später.

Verfasst: 15. Jul 2008, 21:11
von Zollkodex-Ritter
Gerda Schwäbel hat geschrieben:Und womit sollte der behauptete Anspruch begründet werden? Damit, dass das BesAnpG noch gar nicht veröffentlicht ist, die höheren Zahlungen also noch gar nicht "Recht" sind und deshalb noch gar keine Fälligkeit eingetreten ist? Oder lieber mit § 3 Abs. 6 BBesG (-> kein Anspruch auf Verzugszingszinsen bei Zahlung nach Fälligkeit)?
Dafür sollte die Tarifunion bei den Tarifverhandlungen sorgen. Soweit ich mich erinnern kann, war der Nachzahlungszeitraum von 7 Monaten (davon 3 Monate nach Tarifabschluss) noch nie so groß...
Das Stichwort "Benachteiligung" soll ja hoffentlich kein Hinweis auf Art 3 Abs. 3 Grundgesetz " Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. ..."
Benachteiligung = Ungleichbehandlung. Da sollte man doch alle Bundesbeamte gleich behandeln und nicht einzelne Dienstherren bevorzugen und andere benachteiligen.