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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Verfasst: 9. Feb 2013, 15:14
von Rudolf_2
"Rechtlerin" schrieb:
Hier mal ein Auszug wegen einer möglichen Befangenheit eines Einigungsstellen-Vorsitzenden:
Der Vorsitzende einer Einigungsstelle kann zu jedem Zeitpunkt des Einigungsstellenverfahrens wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden. Im Zusammenhang mit der Ablehnung eines Einigungsstellenvorsitzenden finden die Vorschriften über die Ablehnung eines Schiedsrichters der §§ 1036 ff. ZPO entsprechende Anwendung, soweit dem nicht zwingende Grundsätze des Einigungsstellenverfahrens nach § 76 BetrVG entgegenstehen.
Wenn Du hierzu noch die Quelle nennen könntest, und die dann passend ist, wäre das genial, denn:
DAS wäre dann genau der Ansetzpunkt, um den Namen des Einigungsstellen-Richters in Erfahrung zu bringen!
Wenn ich den Mann nicht kenne, wenn ich nicht weiß, wer dort den Vorsitz - und damit bei einem Patt den Ausschlag geben soll, dann kann ich ihn auch nicht, Zitat: "zu jedem Zeitpunkt des Einigungsstellenverfahrens wegen Besorgnis der Befangenheit", ablehnen!
Das würde im Umkehrschluss aber eigentlich nichts anderes bedeuten, dass ich, um meine Rechte überhaupt wahren zu können, schon VORHER wissen MUSS, mit wem ich es hier zu tun habe , oder zu tun bekomme!
Diskutiert das doch einfach ´mal aus!

Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Verfasst: 9. Feb 2013, 15:42
von Kater-Mikesch
Hallo Rudulf,

das ganz Problem dabei ist, dass das Fussvolk (also die Betroffenen) kein Recht auf diesen Antrag hätten - das haben nur die Beteiligten...

Ich sage dir aber was. Ich werde in nächsten Zeit (mal wieder) eine Klage durchführen, und dann wird natürlich Akteneinsicht verlangt. Dann MUSS die Telekom die komplette Akte vorlegen...und wenn Sie meint, dies dadurch vermeiden zu können, in dem sie die Ansprüche anerkennt, dann werde ich ich trotzdem ein Gerichtsurteil erwirken, weil ich der Telekom nicht mehr glaube...

Und wenn ich die Akten habe bzw. mein Anwalt, dann müssen auch die Entscheidungen der Einigungsstelle dokumentiert sein - wenn nicht, werden diese angefordert - und dann werde ich den Namen hier in diesem Forum mitteilen - und auch jedem, der danach fragt - egal ob Kollegen oder sonstige Interessenten...

Ich glaube dieser Richter hat entweder ein großes Problem oder es ist einfach nur peinlich, wenn er immer wieder für die Telekom entscheidet - dieser Mensch tut mir im Grund nur leid, und ich hoffe er hat gute Gründe für seine Entscheidungen...
Denn wenn ein rechtswidriges Verhalten vorliegt (und die Telekom kann sich dann sehr gut auch ohne Schaden zu nehmen, aus der Affäre ziehen) und das diesem Einigungsstellen-Vorsitzenden nachgewiesen werden kann, dann kann er sich schon mal warm anziehen - das verspreche ich im persönlich...

Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Verfasst: 9. Feb 2013, 15:48
von Kater-Mikesch
Hallo Ilo,

meinst du jetzt Bundesfreiwild oder Andrea?
Andreas ist in dem anderen Beitrag... :wink:

Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Verfasst: 9. Feb 2013, 17:22
von Bundesfreiwild
Rudolf. Die Einigungsstelle Vivento hat im letzen und vorletzten Jahr wg. Befangenheitserklärung neue Richter bekommen.
Es ist also schon geschehen. Die Gerichtspräsidentin war nicht amused.
Es gab viel Wirbel.
Allerdings müssten dies die BR-Vertreter in der Einigungsstelle machen - und die, die da sitzen, werden es ja kaum tun.

Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Verfasst: 9. Feb 2013, 17:36
von Bundesfreiwild
Und zurück zu meinem Fall.
Vivento hat sich meiner SchwBV gegenüber ja eigentlich so geäußert (sie hat das Gespräch protokolliert), dass der Sofortvollzug zurückgenommen würde.
Da hat sich aber wohl einer ein bisschen "verflogen" mit dieser Zusage. Jedenfalls wurde jetzt vehement zurück gerudert.
Und man kam "mit voller Rückendeckung seitens des Personalleiters" zu dem Schluss, Sofortvollzug und Zuweisung weiter laufen zu lassen.

Mein Anwalt hat gestern noch die Vollmacht bekommen, vor Gericht loszulegen.
Der Einlantrag auf einstweiligen Rechtsschutz und Aussetzung des Sofortvollzuges wird am Montag auf den Weg gehen; Eiltrag mit dem Hauptgrund: massive gesundheitliche Gefährdung, Versuch der Körperverletzung. Widerspruch wird ebenfalls an den Rechtsservice der T abgesendet werden.
Falls die Rechtsabteilung Vivento nicht ausbremst, weil offensichtlich ist, dass man ein Verfahren wohl nicht gewinnen könnte, wirds halt eben vor dem Verwaltungsgericht abgehen. Wenn man bedenkt, dass so ein Klageverfahren in der Regel kaum vor knapp unter einem Jahr einen Verhandlungstermin bekommt...

Meine lieben Telekomiker - ihr seht, Vivento schreitet jetzt zur maximalen Attacke und bläst zum Angriff. Maximale Missachtung fachärztlicher Atteste, maximale Missachtung von mehreren BAD- und dem Amtsarztgutachten, maximale Missachtung der Ermessenskaskade im T-eigenen Zuweisungsleitfaden beschrieben, maximale Missachtung der Fürsorgepflicht im Sinne von Gesundheit, Soziales und Familie. Man missachtet die besonderen Schutzrechte von Schwerbehinderten, missachtet Ablehnung von Betriebsrat und Einigungsstelle.

Es wird hier SOWAS von offensichtlich, dass man die letzten Transferbeamten, die man bislang wegen ihrer attestierten Einschränkungen nicht in die ortsferne Kinderlandverschickung drangsalieren konnte, jetzt so massiv anpackt, dass am Ende nur noch ein Verwaltungsgericht Abhilfe schaffen kann.

Himmel... ich würde gerne wissen, mit welchem Reinigungsmittel diese Personalabbau-Prämien-Empfänger abends ihr Gehirn spülen. Sowas von Gewissenlosigkeit würde doch jeden normalen Menschen nachts nicht schlafen lassen.
Ich hoffe, ihr Tun holt die im Laufe ihres Lebens noch ein.

Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Verfasst: 9. Feb 2013, 18:05
von Torquemada
Bundesfreiwild hat geschrieben: Ich hoffe, ihr Tun holt die im Laufe ihres Lebens noch ein.
Nun......die Hölle ist angewärmt für diese Menschen. Und es gibt diese Hölle, ewiglich...

Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Verfasst: 10. Feb 2013, 12:06
von Kater-Mikesch
Hallo Bundesfreiwild,

wenn der Verantwortliche der Vivento die SBV informiert hat und diese SBV vom Recht der Anhörung gebrauch gemacht hat, dann sind erst einmal die formellen Voraussetzungen erfüllt.

Wenn der Verantwortlich der Vivento die Zusage gemacht hat, dass die Zuweisung zurückgenommen wird und deine SBV hat das auch noch protokolliert, dann wäre das eine rechtsverbindlich Auskunft, auf die sich ein Betroffener verlassen kann...

Meiner Meinung nach, muss die Zuweisung ggf. neu ausgesprochen werden, da hier ein neuer Verwaltungsakt ergehen muss...Wenn dem nicht so wäre, kann das Verfahren ja vor Gericht fortgesetzt werden...

Sollte sich herausstellen, dass die Zuweisung mit Verwaltungsakt VOR der Unterrichtung durchgeführt wurde, dann wäre diese rechtswidrig...
Dann kann auch hier ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden - nach § 156 SGB IX - sag das mal deinen Anwalt...die Maßnahme an sich wäre zwar wegen des Verstoßes nicht unwirksam und bliebe somit wirksam - Rechtsfolgen sind naürlich mit Klage möglich..., da diese Maßnahme aber regelmäßig rechtswidrig ist, kann sie natürlich in einem Prozess wieder aufgehoben werden...

Ich würde mir da nicht so viele Gedanken machen, da die Telekom nach deinen Schildungen zu Folge, hier mal wieder alles falsch gemacht hat, was man nur falsch machen kann...die bekanntliche Brechstange entpuppt sich als Gummistange...
Ich gehe mal davon aus, dass du einen guten Anwalt hast - dieser wird die Zuweisung vor Gericht auseinandernehmen...

Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Verfasst: 10. Feb 2013, 12:18
von Torquemada
Kater-Mikesch hat geschrieben:Ich gehe mal davon aus, dass du einen guten Anwalt hast - dieser wird die Zuweisung vor Gericht auseinandernehmen...

Sicherlich.

Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Verfasst: 10. Feb 2013, 16:16
von Kater-Mikesch
Ich wundere mich nur bei Bundesfreiwild, dass der AG mit einem BRM so umgeht - und vor allen Dingen wurdere ich mich, dass der BR hier nicht mit allen (rechtlichen) Mitteln hier den AG in die Schranken verweist...

Wenn der BR nicht unterrichtet bzw. gehört wird, dann MUSS der aufnehmende BR der Zuweisung widersprechen - und dann entscheidet halt ein Gericht über eine Zuweisung - das ist doch kein Problem - oder???

Eine schöne Karnevalszeit - denkt nicht so viel an die sch**** Telekom und freut euch, dass das die Besoldung zu 100 % gezahlt wird - ein dreifaches Alaaf Alaaf Alaaf auf die Telekom und den BR

Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Verfasst: 10. Feb 2013, 16:34
von Bundesfreiwild
Die nächste BR-Sitzung ist diese Woche. Ich gehe davon aus, dass der BR tätig wird.

Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Verfasst: 11. Feb 2013, 11:01
von Rechtlerin
Hallo Bundesfreiwild,

was will der BR denn diese Woche entscheiden - deiner Zuweisung konnte vorher widersprochen werden, weil sie gegen ein Gesetz verstößt...

Wenn der BR widersprochen hat und der Vorgang in der Einigungsstelle gegen dich entschieden wurde und der Verwaltungsakt ist rausgegangen (das ist er ja, du musst ja heute in Bonn antreten), dann kannst du doch von BR-Seite nichts mehr machen - oder?

Du kannst jetzt Widerspruch und Klage dagegen erheben, aber der BR ist jetzt aussen vor - hat denn der aufnehmende BR eigentlich zugestimmt und ist die SBV der aufnehmenden Einheit unterrichtet worden?

Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Verfasst: 12. Feb 2013, 11:38
von Bundesfreiwild
Ne, der BR ist noch nicht außen vor.
In der Einigungsstelle wurde die Zuweisung ja erstmal gestoppt per richterlichem Beschluss. Es wurde das amtsärztliche Begutachtungsverfahren dort vereinbart.
Man kann ja davon ausgehen, dass die Zuweisung NACH Eingang des von der T angeforderten Gutachtens dann nochmal in der Einigungsstelle besprochen wird und der Richter dann zu einem endgültigen Beschluss kommen sollte. Demnach ist das Einigungsstellenverfahren meiner Meinung nach überhaupt noch nicht beendet.
Da wär schon mal das Erste, wogegen der BR einschreiten könnte.

Dann wird durch die Zuweisung ja auch mein BR-Mandat zwangweise entzogen. Da kann der BR auch mit vor Gericht gehen. §103 BVG.
Meinem Anwalt habe ich schon mal meine BR-Einsatztermine seit 2008 zugeschickt. Der BR kann sie auch selbst nachvollziehen.
Man könnte also hier vom BR aus einen 103-er-Widerspruch ansetzen.

OB der Betriebsrat das machen wird, muss man sehen. Heute und morgen ist Sitzung, da wird das Thema mit SICHERHEIT auf die Tagesordnung kommen.
Ich bin selbst gespannt.

Der Widerspruch ist auch an den Rechtsbereich der T raus. Wenn die nicht ganz neben sich stehen, dann müssten die Vivento dahingehend beraten, dass die die Zuweisung zurückziehen, weil aber auch gegen so ziemlich alles verstossen wird, wogegen man als AG verstossen kann. Das wird vor Gericht nie und nimmer für die Telekom ausgehen.

Und --- ich muss nach Bonn? Ich muss nur sterben. Und um das möglichst weit hinauszuzögern, wacht mein behandelnder Arzt über meine Gesundheit.
Der ganze Stress und Ärger hat Auswirkungen auf meinen Gesundheitszustand. Jedenfalls fahre ich zunächst mal bis incl. 01.03. nicht nach Bonn.

Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Verfasst: 12. Feb 2013, 19:46
von Kater-Mikesch
Hallo Bundesfreiwild,

hat denn das Gericht jetzt schon entschieden oder nicht bzw. wurde der Spruch in der Einigungsstelle durch das Gericht ersetzt?

Wenn nicht, dann wäre eine Zuweisung sowieso unwirksam - oder sehe ich das falsch...vor allen Dingen müssen doch noch Gutachten
berücksichtigt werden - wenn muss das Gericht doch bei einer Entscheidung diese Gutachten mit einbeziehen...

Wie ist denn jetzt eigentlich der genaue Stand bis heute - hast du den Verwaltungsakt erhalten?

Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Verfasst: 12. Feb 2013, 22:39
von Torquemada
Kater-Mikesch hat geschrieben: Wie ist denn jetzt eigentlich der genaue Stand bis heute - hast du den Verwaltungsakt erhalten?
Irgendwie scheinen die Leutchen hier nicht zu lesen.

Bundesfreiwild hat natürlich einen Zuweisungsbescheid erhalten gegen den es jetzt ganz korrekt vorgeht: Widersprich, einstweiliger Rechtsschutz.

Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Verfasst: 14. Feb 2013, 12:03
von Bundesfreiwild
Na klar, hab ich doch geschrieben:
Am 28.01. ausgestellt (vor dem Amsarzttermin), erhalten am 29.01. Sofortvollzug zum 11.02.
Eilantrag gegen Sofortvollzug ist unterwegs, Widerspruch auch und die Dienstaufsichtsbeschwerde.
Gestern hat mir noch der BR des aufnehmenden Betriebes zugemailt, dass er bislang nicht beteiligt wurde. (Suupiiii - alles Lug und Trug seitens Vivento, macht sich prima in der Dienstaufsichtsbeschwerde).
Der Ministerailbeamte, der von der T zur Stellungnahme in meinem Fall aufgefordert worden war, ist von mir jetzt mal auf Atteste- und Gutachtenstand gebracht worden; der hat die DTAG nun seinerseits zu einer Stellungnahme aufgefordert. Ich hoffe, der ist angemessen angepi**t, dass ihm die ganzen fundamentalen Infos gar nicht zugeleitet worden waren und seine Stellungnahme (vor allem ohne das Amtsarztgutachten) somit für den A**** war.

Derzeit bin ich krank geschrieben -meine Haselnusspollenallergie bringt mich grad wieder halb um- bis 01.03. erstmal.

Dann sehen wir weiter, ob schon eines der auf den Weg gebrachten Dinge Wirkung zeigt.
Ey... ich finde das so geil, dass im Zuweisungsbescheid sogar drin steht, alle Betriebsräte wurden ordnungsgemäss beteiligt...
Nicht der einzige Ansatzpunkt, der einem gewissen Herrn vielleicht mal den Hals bricht.