Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

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Bundesfreiwild
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Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Ich (be)schreibe jetzt mal, wie sie es bei mir grad machen im Überblick:

02.11.12 Einigungsstelle – der EST-Richter lehnt die Zuweisung nach Bonn wg. Fahrzeitunzumutbarkeit ab und beschliesst zusammen mit der Arbeitgeberseite, mich amtsärztlich untersuchen zu lassen auf Dienstfähigkeit und Umzugsfähigkeit.

Die Beauftragung für den Amtsarzttermin geht auch SOFORT raus und ein AA-Termin wird zum 13.11. bestellt.
GLEICHZEITIG schickt Vivento einen Antrag zur Stellungnahme ans Bundesministerium für Finanzen (oberster Dienstherr), der soll anhand der (wohl unvollständigen) Aktenlage entscheiden, ob die Zuweisung ausgesprochen werden kann oder nicht. Man beachte: Dort KANN das angeleierte amtsärztliche Gutachten noch gar nicht vorliegen und deshalb auch in die mögliche Entscheidung gegen eine Umzugsfähigkeit nicht mit einbezogen werden. Man provoziert hier eine Stellungnahme, Ersetzung der Ermessensentscheidung der Einigungsstelle, OHNE dass ein amtsärztliches Gutachten vorliegt. Ich gehe jede Wette, dass man die FÜNF BAD-Gutachten aus den letzten 6 Jahren, die einen örtlichen Einsatz befürworten, auch NICHT mitgeschickt hat.

Am 13.11. geht’s also zum Amtsarzt. Der will ein weiteres Gutachten, für das ich aber erst am 15.12. einen Termin bekomme.
Es gehen also paar Tage dahin. Nach genau 4 Wochen – also am 13.12. schickt mir Vivento ein Einschreiben mit Rückschein (die spinnen doch), dass ich zur Mitwirkung bei der amtsärztlichen Begutachtung verpflichtet sei und das angeforderte weitere Gutachten nicht vorgelegt hätte. Androhung disziplinarischer Maßnahmen.

Ich maile umgehend zurück, dass ich von dieser Art der Kommunikation überhaupt nicht begeistert bin und man ja einfach mal hätte nachfragen können und weise darauf hin, dass das zusätzliche Gutachten erst 2 Tage später erstellt wird und der nächste Amtsarzttermin wohl erst im Januar stattfinden wird (wegen der 2 Feiertagwochen). Den Termin mache ich dann auch und teile Vivento mit, dass dieser AA-Entscheidungstermin am 29.01.2013 ist und das amtsärztliche Gutachten bis zum Monatende vorliegen wird.

Derweil trifft beim Arbeitgeber Anfang Januar die Stellungnahme vom Ministerium ein. Der Mensch da entscheidet natürlich auf Basis der unvollständigen Aktenlage und der einseitigen „Lageberichtserstattung der Vivento“, dass man die Zuweisung nach Bonn aussprechen könne. Wohlgemerkt: Das amtsärztliche Gutachten ist noch im Prozess.

Heute, am 29.01. war ich wieder beim Amtsarzt. Das Gutachten wird geschrieben und wird spätestens in 2-3 Tagen bei Vivento eintreffen. Ich komme nach Hause und finde im Briefkasten: Einwurfeinschreiben mit der Zuweisung nach Bonn zum 11.02. mit Sofortvollzug, datiert und abgeschickt am 28.01. also gestern. Das in dem WISSEN seitens Vivento, dass ich am 29.01. beim Amtsarzt bin und das Gutachten kommen wird.

Was muss ich daraus schlussfolgern? Anscheinend will man einen rechtskräftigen Verwaltungsakt schaffen, BEVOR man eventuell aufgrund des amtsärztlichen Gutachtens die Zuweisung überhaupt nicht mehr ermessensfehlerfrei absenden kann.

Was mache ICH also jetzt? Man hat mir das Aktenzeichen und den Ansprechpartner vom Ministerium genannt, der die Stellungnahme vorgenommen hat. DEN habe ich jetzt angemailt und ihm zur Kenntnis gegeben, dass man ihn wohl absichtlich verschwiegen hat, dass noch ein Begutachtungsprozess durch den Amtsarzt läuft, das Gutachten HEUTE erstellt wird und man hier wohl bei Vivento SEHR darauf aus sei, vorzeitig Fakten zu schaffen, BEVOR das amtsärztliche Gutachten die Zuweisung verhindert und die NUR wieder mit einem Gerichtsverfahren auszubremsen sind.

Ich habe dort um kurzfristige Reaktion und Rücknahme, bzw. Neuerstellung der Stellungnahme gebeten, wenn das Gutachten des Amtsarztes in ein paar Tagen vorliegt und ihn gebeten, seine Stellungnahme umgehend Richtung T/Vivento solange auszusetzen, bis er aufgrund dem neuen und von Vivento ja selbst angeforderten amtsärztlichen Prüfungsrgebnis mit den dann vorliegenden Fakten eine korrekte und ermessensfehlerfreie Entscheidung treffen kann.

Das ging parallel auch an meinen Anwalt. Falls die nicht bis morgen reagieren, werde ich natürlich den Sofortvollzug abwenden, Widerspruch und Klage erheben müssen.
Außerdem werde ich dann eine Dienstaufsichtsbeschwerde anwerfen, weil hier offensichtlich entgegen jeder Vernunft und ohne den Begutachtungsprozesses abzuwarten, mit Absicht eine nicht zumutbare Zuweisung ausgesprochen wird. Das wäre dann Bossing.

Ich warte jetzt mal ab, ob sich seitens BMF oder Vivento morgen etwas tut; sonst ist mein Anwalt am Zug.
Torquemada
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Beitrag von Torquemada »

wirtschaft_frei hat geschrieben:Wenn du in dem Ton kommunizierst wie du hier Schreiber, wundert mich nichts.

Hast du nicht ein paar Kleinigkeiten vergessen zu erwähnen - insbesondere Terminabsprachen gegenüber Vivento? Es wäre doch ein leichtes für dich ohne große Probleme entsprechende Schriftstücke vorzulegen, die dokumentieren wann du Vivento davon in Kenntnis gesetzt hast. Ich glaube eher, dass hier wieder auf Zeit deinerseits gespielt wird.

Meiner Meinung nach.

Liebes wirtschafts-frei !!! Spare dir doch als Unwissender, Beamtenkritisierer und forumsbekannter XXXX einfach deine sinnlosen Kommentare. Wenn man von den Zuständen bei Vivento oder PBM nicht den Funken Ahnung hat, hält man es mit Wittgenstein:

" Wovon man nicht sprechen kann, darüber muss man schweigen"
bahnbiajotta
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Beitrag von bahnbiajotta »

Hallo Bundesfreiwild,

Du machst es genau richtig. Lass Dich nicht unterkriegen und gehe deinen Weg weiter.
Das BEV versucht bei mir auch alles aus zu sitzen und mit Nichtstun die Sachen aus der Welt zu schaffen.

Bei Dir in dem der Dienstherr versucht Tatsachen zu schaffen.
Aber ich denke dein Anwalt weiß schon was er wie schnell machen muss.
Torquemada
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Beitrag von Torquemada »

http://peer-steinbrueck.de/Wohnzimmer/8 ... aeche.html

Das wäre doch was !!! Der ehemalige oberste Aufseher über die Telekom bei gebossten Beamten.

Schickt ihm doch mal Einladungen, dem Peer , der alles so gut kann.
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Bundesfreiwild
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Beitrag von Bundesfreiwild »

wirtschaft-frei - meine Vermutung verstärkt sich, dass du wohl ein echter "undercover-agent" der T sein könntest.

Natürlich wurde Vivento von mir über die Amtsarzttermine FRÜHZEITIG informiert. Die letzte e-Mail ging vor Wochen an die entsprechende Stelle, dass der AA-Termin erst im Neuen Jahr stattfinden kann und am 07.01. die Nachricht, dass der Termin konkret am 29.01. stattfindet.

Außerdem kennt man ja die Strategien von Vivento mittlerweile ganz gut. Ich habe Kollegen gegenüber schon vor 2 Wochen geäußert, dass ich Haus, Hof, Geld, Gut, samt Restgesundheit darauf verwette, dass V die Zuweisung raus schickt, BEVOR das amtsärztliche Gutachten dort eingehen KANN. Habe ich mal wieder Recht gehabt.
Die Vs sind SO in ihrer eigenen Strategie gefangen und so mit Scheuklappen bedacht, dass die gar nicht merken, wie durchschaubar ihre Taktik mittlerweile ist.

Ich zitiere jetzt mal jemand aus dem HR-Bereich, mit dem ich über das akute Thema gesprochen habe, der/die meinte "da hat sich Vivento offensichtlich grad selbst überholt".
Das fodert eine Dienstaufsichtsbeschwerde geradezu heraus. Falls die heute die Zuweisung nicht zurückziehen und erstmal das Gutachten abwarten, dann hagelts im Karton.
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Bundesfreiwild
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Ich HABE alles schwarz auf weiss!
Kater-Mikesch
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Bundesfreiwild,

also bei mir ist es ähnlich verlaufen, eigentlich aber noch viel schlimmer und hinterhältiger - auch in Bezug auf die Nichteinhaltung von Unterrichtungs- und Anhörungspflichten wegen einer Schwerbehinderung:
- unzählige und unsinnige DU-Untersuchungen
- Verweigerung eins mir zustehenden BEM
- permanente Rechtsverletzungen der Beteiligungs- und Unterrichtungspflichten nach dem SGB IX
- keine Beachtung von Gutachten bei den Zuweisungen

Ich kann dir (gerne über PN) noch sehr viel mehr berichten. Dann kommt noch ein Betriebsrat hinzu, der nur im Sinne des AG agiert - gleiches gilt oftmals auch für die Schwerbehinderten-Vertretung.

Und ich sage es nochmals (auch auf die Gefahr dass ich mich wiederhole), ohne eine starke Vertretung und ohne BR bei der PBM NL Berlin, macht die Telekom so lange weiter, wie es ihr auch Spaß macht.
Und wenn dem Marionetten-BR nicht langsam mal das Handwerk gelegt wird, bleibt auch alles wie gehabt...

Noch eins:
Ignoriere doch bitte zukünftig bei neuen Beiträgen diesen Schwachmanen wirtschaft_frei - das sollte auch für alle gelten, die konstruktive Beiträge erwarten und nicht ein niveauloses Schreiben - ich kann mir auch vorstellen, dass dieser User von der Telekom ist...er schreibt zwar nur Schwachsinn, aber mit Hintergrundwissen...
Das würe aber das Niveau der Telekom zeigen -
Rechtlerin
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Beitrag von Rechtlerin »

Hallo Zusammen,

folgendes habe ich in den letzten beiden Jahren erlebt:
- 6 Dienstunfähigkeitsuntersuchungen
- arbeitsmedizinische Untersuchungen
Nach einem Gutachten vom Sept. 2011 bin ich wieder mit Einschränkungen einsetzbar - lt. BAD-Gutachten. Die Telekom teilt mir im Sept 2011 mit, dass ich wieder dienstfähig bin.
- nach dieser Mitteilung werde ich noch dreimal zur DU-Untersuchungen geschickt - warum? Ja, die Telekom will halt alles aus der fürsorgepflicht machen. ach so !
Bei allen Zuweisungen wird gegen die Unterrichtungs- und Anhörungspflicht verstoßen
- es wird kein BEM durchgeführt. Dies wird mir bis heute verweigert - nicht nur vom AG sondern auch vom Pseydo-BR und SBV :evil:
- Bei zwei DU-Untersuchungen erfahre ich erst beim BAD-Arzt und Amtsarzt, dass es sich um eine DU-Untersuchung handelt - im Anschreiben von der Telekom ist davon nichts aufgeführt.

Die Telekom (und der BR mit SBV) verstoßen offensichtlich und mit System gegen Gesetze. Der BR und die SBV verletzen Ihre Überwachungspflicht - ist das wirklich allen egal?
Wann wachen wir endlich auf und wehren uns gegen dies System - wann stehen wir auf und setzen uns endlich zur Wehr???
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Bundesfreiwild
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Ich habe gestern länger mit meinem Anwalt telefoniert.
Seine erste Bemerkung war: Wie... wenn die die Zuweisung lostreten, geht das nur, wenn die T sich den Richterspruch der Einigungsstelle durch ein Ersetzungsverfahren beim Verwaltungsgericht ändern lassen - falls sie es schaffen. Nicht gemacht.
Also erster Rechtsverstoss.

Das Gutachten wir morgen ankommen. In dem Wissen, DASS es am 29.01. beim Amtsarzt ausgestellt wird und aller Wahrscheinlichkeit FÜR MICH ausgeht (was es auch tut), schickt man die Zuweisung los, ohne das Ergebnis abzuwarten, das man ja genau wegen dieser Zuweisung einholen wollte.
Ist meiner Meinung nach auch rechtswidrig, denn es war ja zu klären, OB ich überhaupt nach Bonn umziehen kann und muss. Verstoss gegen die Fürsorgepflicht, wegen der ja der Amtsarzttermin anberaumt wurde.

Mit der SchwBV vom TT habe ich gestern auch noch telefoniert, die war ganz perplex, dass man mich immer noch auf diesen Posten zuweisen will, der im Mai 2012 in der Jobbörse war und seit Juli 12 auch schon besetzt ! ist. Es war ein langes Gespräch. Meine konkrete Frage war, ob der Betriebsrat TT eigentlich informiert ist und zugestimmt hat, dass man mich in den Betrieb zuweist. Ich gehe mal jede Wette, dass da nix von bekannt ist und diese Zuweisung von Vivento nur eine Windhosenaktion ist, weil die genau wissen, dass sie mit der Zuweisung entweder so oder so baden gehen werden.

Nächste Woche kann ich euch berichten, was aus der Aktion geworden ist und wie Vivento auf das dann vorliegende Gutachten des Amtsarztes reagiert.
Kater-Mikesch
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Bundesfreiwild,

ich bin der Meinung, dass die SBV (Schwerbehinderten-Vertretung) in deinem -und auch in vielen anderen Fällen- Fall nicht so viel macht. Lt. SGB IX § 95 Abs. 2, muss der AG unverzüglich die SBV unterrichten UND anhören. Daraus ergibt sich im Umkehrschluss, dass deine SBV folgendes unternehmen muss:
1. Wenn der AG die SBV VOR einer Maßnahme unterrichtet, darf diese z. B. per Zuweisungsschreibung oder Einladung DUU an den Mitarbeiter ergangen sein. Denn vor einer Maßnahme heißt halt vorher - und folgend muss die SBV sich dazu äußern können - egal ob der AG 100 mal im Recht ist...
Es muss immer eine Anhörungsmöglichkeit vorhanden sein - dass ist aber in den meisten Fällen so, denn der AG unterrichtet bei Zuweisungen die SBV entweder überhaupt nicht oder zu spät.

2. Wird eine Maßnahme bei einem Schwerbehinderten ohne vorherige Anhörung der SBV durchgeführt, kann dies eine Ordnungswidrigkeit nach § 156 Abs. 1 Nr. 9 sein - eine zu späte Unterrichtung ist dort auch aufgeführt.
Die Maßnahme selbst ist nicht unwirksam - aber das weißt du als BR mit Sicherheit auch...

Jetzt kommt der wichtige Punkt. Auch wenn die Maßnahme schon vollzogen ist bleibt sie zwar wirksam, aber sie ist regelmäßig rechtswidrig und aufhebbar.
Les dir mal den Kommentar Nr. 40 und 41 zum § SBG IX $ 95 Abs. 2 (Kommentarfassung Knittel und Luchterhand) durch.

3. Bei Dienstunfähigkeitsuntersuchungen ist meiner Meinung nach das Beschäftigugnsverhältnis gefährdet - aus diesem Grunde kommt hier neben dem § 95 SGB IX auch noch der
§ 84 Abs. 1 hinzu - also gibt es zwei Vorschriften bei einer DU-Untersuchung.
Dies könnte man auch auf die Zuweisung ausdehen, denn wenn wieder eine Krankheit droht, sehe ich diesen Tatbestand...

Du bist doch im BR - bzw. hast gute Kontakte zu deinem BR - also jeder BR und auch die SBV müssen die Einhaltung der Gesetze überwachen - dies ergeht aus dem § 80 BetrVG und
§ 93 SGB IX - eine Überwachungspflicht der SBV entledigt im Übrigen nicht den Betriebsrat...


Was hier in diesem Lagen mit der Überwachungspflicht durch den BR und SBV abläuft, ist eine riesengroße Sauerei...
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Kater... das weiss ich ja alles, dass wissen auch ALLE Beteiligten, egal ob Arbeitgeber- oder BR/SchwBV-Seite. Bedeutet aber nicht, dass der Arbeitgeber dies auch immer beachtet, obwohl er immer wieder versichert, dass er das täte. Leider unterlaufen da anscheinend doch recht viele "Bearbeitungsfehler".

Egal wie... das amtsärztliche Gutachten liegt vor. Ich habe es heute im Briefkasten und in Bonn dürfte es auch heute vorliegen. Habe es per Mail an die Viventoleitung, Anwalt und alle anderen, die es wissen müssen, per Mail nochmal abgeschickt, mit der Aufforderung, die Zuweisung SOFORT zurückzuziehen und mir noch heute Nachricht zu geben, ob dies so erfolgt. Und dass ich die Zurückziehung nächste Woche in Schriftform erwarte. Ich bin zur nächsten BR-Sitzung als Vertretung eingeladen worden und muss wissen, ob ich zusagen kann oder ein anderes Ersatzmitglied geladen werden muss.

Jetzt warte ich mal ab, was heute abgeht.
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Bundesfreiwild,

nur wenn du als BRM nicht dagegen machst, wer dann???

Als Mitarbeiter kann ich in diesem Verfahren nicht eingreifen, wenn die Telekom rechtswidrige Handlungen vornimmt.
Gerade aber du, kannst den AG erst einmal darauf hinweisen und wenn er weiter Gesetzte verletzt, notfalls mit einer gerichtlichen Überprüfung und Unterlassung dazu bringen...

Das verstehe ich jetzt nicht ganz - wenn du als BR dieses Vorgehen kennst und noch duldest, dann stimmt doch was nicht...

Als BR kannst du dir die Unterlagen bei einer Zuweisung vorlegen lassen. Auch die Daten bei einer DDU - der AG muss doch die SBV unterrichten und die SBV und BR arbeiten z. B. nach § 93 SGB vertrauensvoll zusammen.
Wenn der AG die SBV nicht unterrichtet, dann musst du denen mal auf die Finger klopfen - du kannst den AG auf Grund der Anhörungspflicht auffordern, die Beteiligung der SBV nachzuholen - wenn er das nicht macht, kann gerichtlich die Aussetzung beantragt werden...

Das geht aber nur, wenn du als BR den AG auf die Pflichten hinweist und auch Druck aufbaust...

Und in deinem Fall alle Anschreiben und darauf zu hoffen, dass der AG die Zuweisung zurücknimmt, ist eher blauäugig...und dann auch noch heute eine Antwort zu erhalten...
Torquemada
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Beitrag von Torquemada »

ILO_29 hat geschrieben:@ Kater-Mikesch,

da muss man sich schon fragen: Wer sollte, könnte oder müsste uns überhaupt noch helfen? Oder besser - wer will uns noch helfen - ohne dass er gut daran verdient, egal was für uns herauskommt?

Eigentlich passend dazu: Das Thema Schließung von Telekom Direkt hat es nicht einmal auf die prot-in Startseite geschafft!

Gruß
ILO_29
Im prot-in Newsletter (aktuell von gestern) wird AUSGIEBIGST auf diese Sache bei Telekom Direkt eingegangen. Andere Top-News werden auch aufgegriffen.

Also bitte etwas "klassischer" denken: nicht alles muss sofort auf irgendeiner kostenfreien Homepage erscheinen.
Inzwischen träumen viele davon, zwischen den Nachrichten bei Spiegel-Online (Bombenanschlag in der Türkei, Joey Heindle ist gelernter Beikoch, bumm..bumm) und den News bei prot-in hin und her zu hoppen !!! Und das für lau.
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Beitrag von Rechtlerin »

Hallo zusammen,

ich kann nur aus der Erfahrung sprechen, dass weder BR noch SBV eine Unterstütung waren und sind.

Und wenn Bundesfreiwild als BR nichts erreichen kann, dann frage ich, was soll ein einzelnen Beschäftigter denn erreichen.
Oftmals sagt der AG, dass man mit den Absprachen und Einigungen zwischen BR und AG nichts zu tun hat bzw. kein Recht auf Mitwirkung hat - das ist schon merkwürdig. Um wen geht es eigentlich bei den Zuweisungen, DDU-Untersuchungen usw. eigentlich - ich dache eigentlich, dass es immer um den Betroffenen geht.

Aber langsam habe ich die Vermutung, das die Beteiligten sich selber am nächsten sind, und dass es bei den Absprachen oftmals nicht um den Betroffenen geht.
Und wie gesagt, wenn Bundesfreiwild als Schwerbehinderte nur darauf wetten kann, dass die SBV nicht informiert wurde, dann verstehe ich nicht, dass sie nicht einfach die Beteiligugnsrechts einfordert - wenn der AG dies nicht vorlegt, dann muss man halt nach der Gesetzeslage handeln und auch schon mal eine gerichtliche Überprüfung erzwingen.
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Bundesfreiwild
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Re: Ablehnung Zuweisung in Einigungsstelle - und dann?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Das Thema Schliessung T Direkt hat es ausführlich in den Februar-Newsletter von ProT-in "geschafft", der den Mitgliedern zugegangen ist.
Die Webseite/Forum/etc. von proT-in wird derzeit einer großräumigen Überarbeitung unterzogen und kann im Moment nicht voll genutzt werden. Das ist den Mitgliedern aber bekannt.

Ich bin derzeit mit dem BR vom TT in Kontakt und versuche rauszubekommen, wann und mit welchem Abstimmungsergebnis der dortige BR und die SchwBV überhaupt ordnungsgemäß beteiligt wurde (wie es in dem Zuweisungs-Pamphlet drin steht). Die Antworten stehen noch aus.
In unserem BR/SchwV weiss ich es, dass er der Zuweisung nicht zugestimmt hat.
Faktenlage schaffen und dann werde ich mit meinem Anwalt besprechen, ob und wie wir vorgehen.
Letzter Fakt ist, dass Vivento am Freitag um 18:35 noch eine Mail an mich abgeschickt hat, in der steht, dass man das Gutachten nun prüfen werde und mir kommende Woche Bescheid gibt, wie es weitergeht.

Derweil habe ist das normale Zuweisungsverfahren weitergelaufen und meine Kläger"betreuerin" in Stuttgart hat mir - dieses Mal per Unterschriftspflichtigem Einschreiben - mitgeteilt, wo ich am Rosenmontag in Bonn auflaufen soll und mir eine KontakttelefonNr. des TT mitgeteilt. Übrigens... Rosenmontag um 14 Uhr. Das ist schon ansich eine Unverschämtheit, weil man am Rosenmontag zwischen 12 und 16 Uhr durch kaum einen Ort an der B9 zwischen Mainz und Köln durchfahren kann, weil dort überall ein Rosenmontagszug zur mehrstündigenStrassensperrung führt.
Aber ist ja auch eigentlich egal, ich werde zu diesem Termin wahrscheinlich eh nicht antreten müssen - hoffe ich mal.
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