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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Verfasst: 26. Mär 2013, 11:55
von Andrea5
Hallo alle Zusammen,
die Person meines Vertrauens weiß, daß sie eventuell draußen bleiben muß. Für mich ist es aber trotzdem ein beruhigenderes Gefühl.
Aber mal etwas Anderes: Nochmals eine Frage zu diesen Vorschlag einmal vom Gericht (15.09.13) und Telekom (01.07.13) wegen der
Aussetzung des Sofortvollzuges, damit ich mich zeitlich (ha ha

sehr fraglich ob das so klappt) um einen wohnortsnäheren
Job kümmern soll. Kann mich das Gericht gerichtlich dazu verdonnern zu einer von ihnen bestimmten Frist mich um einen anderen Job
zu kümmern z.B bis 31.12.13 (das ist nur ein Beispiel von mir), danach setzt der Sofortvollzug der Zuweisung ein, wenn ich beruflich nichts
auf die Beine gestellt bekomme? Eigentlich muß man sich ja als Beamter ja nicht bewerben (gut ich tue es, weil es in meinem eigenen
Interesse ist). Aber so eine Entscheidung würde ich dem VG ja auch zutrauen, lieber schön Streit schlichten als eine Entscheidung treffen.
LG
Andrea
Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Verfasst: 26. Mär 2013, 12:20
von Rechtlerin
Liebe Andrea,
ich will ja nicht ungerecht sein, aber meinst du, dass du bei einer anderen Behörde oder einem anderen privaten Arbeitgeber eine Stelle bekommst.
Was macht dich so sicher, dass das klappt - vor allen Dingen ist so ein Vorstellungsgespräch ja nichts - denn damit kannst du dir nichts kaufen.
Meinst du allen Ernstes, dass du einen AG findest, der mit deiner Vorgeschichte und den Einschränkungen dies in Kauf nimmt - das würde ich mal bezweifeln...
Also ich meine z. B. deinen lebensgefährlich hohen Blutdruck - du bist dir aber schon im Klaren, dass die jeder neue AG vor einer Einstellung untersucht - oder????????????
Also hier ist etwas faul im Staate - entweder hat dein Anwalt von Verwaltungsrecht Null Ahnung oder an deinem Fall ist etwas gravierendes nicht richtig wieder gegeben !
Ich kann dich aber auch nicht verstehen:
Du willst eine Frist akzeptieren. Gehen wir mal davon aus, dass das dann mit einem neuen Job bei deiner Suche nicht klappt, dann kommst du ja anschließend in den
"Genuss" der Zuweisung zur VCS - das willst du ja nicht - oder???
Die Telekom bzw. der Dienstherr hat eine Beschäftigungspflicht dir gegenüber, aus welchem Grunde sollst du dich denn selber unter Druck setzen lassen und eine Frist überhaupt akzeptieren???
Ich verstehe dich und deinen Anwalt auch nicht, überhaupt die Überlegung einer Frist in Betracht zu ziehen...die Telekom ist in der Pflicht und du brauchst keine Frist anzuerkennen.
Langsam zweifel ich hier - weder ein vernünftiger Anwalt noch eine VG, welches die Rechtsprechung einigermaßen heranzieht, würde so einen Vorschlag machen - denn jeder Anwalt erkennt sofort, dass hier kein rechtliche Grundlage für eine Frist und der Suche nach einem anderen Beschäftigung seitens des Betroffenen gilt.
Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Verfasst: 26. Mär 2013, 12:43
von Andrea5
Hallo Rechtlerin,
wie du hoffentlich gelesen hast, lehne ich diese Fristen grundsätzlich ab. Das habe ich auch ganz deutlich geschrieben.
Und das gibt mein Anwalt auch so weiter. Ich würde mich ja selber unter Druck setzen. Und das mache ich ganz be-
stimmt nicht. Mir war nur wichtig zur wissen, ob das Gericht mir eine Frist setzen kann mir bis dahin einen Job zu
suchen, ansonsten Sofortvollzug. Mehr nicht. Das mit den Fristenvorschlag seitens der Telekom und des VG findet
mein Anwalt auch nur noch merkwürdig. Und darauf haben wir ja bereits geantwortet, machen wir nicht.
Ob ich nun einen Job bei einer anderen Behörde bekomme, daß weiß ich nicht. Und von mir aus kann ein neuer AG
mich neu untersuchen, ich habe nichts zu verbergen. Das mit dem Bluthochdruck ist nun mal so und ich bin auf normale
Werte jetzt eingestellt. Das ist Fakt. Und es kann nunmal jeden treffen.
LG
Andrea
Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Verfasst: 26. Mär 2013, 13:08
von Rechtlerin
Hallo Andrea,
der AG oder ggf. das Gericht können eine Frist vorschlagen - aber mehr auch nicht. Der AG hat deinen Beschäftigungsanspruch zu erfüllen:
Ende und Aus Da gibt es nichts zu diskutieren.
Zum Thema Krankheit:
Natürlich kann keiner etwas dafür - aber fakt ist, dass du i. d. R. vor einer (Neu)-Einstellung untersucht wirst bzw. auch selber Angaben machen
mussst - egal ob das jetzt in Behandlung ist oder nicht.
Kannst du dir denn nicht vorstellen, dass ein AG bei deiner Krankenvorgeschichte mit dem lebensgefährlich hohen Blutdruck (das war deine eigene
Erklärung) und ggf. noch mit den Krankenzeiten dich in keinem Fall einstellen würde.
Nochmals:
Die Vorgehensweise von dir bzw. deinem Anwalt ist für einen Fall im Verwaltungsrecht bei einer Zuweisung sehr sehr merkwürdig - so etwas mit
einem so konfusen Vorgehen auch seitens des Anwaltes, sehe ich als sehr kritisch an...
Ich höre auch immer wieder von dir "mein Anwalt kann die Vorgehensweise des AG nicht nachvollziehen" - das muss er auch nicht. Der Anwalt muss
innerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten alles in Bewegung setzen, so dass du zu deinen Recht kommst. Wenn sich dein Anwalt mehr Gedanken über
die Gegenseite macht und dir auch die rechtlichen Möglichkeiten nicht erklärt (denn dann würdest du ja auch nicht so viel hier fragen), dann würde
ich mir schon Gedanken über die richtige Anwaltsauswahl machen.
Es ist ja hier auch so, dass viele (einschließlich meiner Person) ein Halbwissen weitergeben, welches aber selten 1:1 auf den eigenen Fall übertragen
werden kann - aus diesem Grunde bringt es nur etwas, wenn du in deinem individuellen Fall immer deinen Anwalt fragst und dir auch alle Schriftstücke
übersenden läßt - denn nur so bekommst du eine gesamte Übersicht über den Fall deiner Zuweisung !
Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Verfasst: 26. Mär 2013, 14:30
von Torquemada
Rechtlerin hat geschrieben:Die Vorgehensweise von dir bzw. deinem Anwalt ist für einen Fall im Verwaltungsrecht bei einer Zuweisung sehr sehr merkwürdig - so etwas mit
einem so konfusen Vorgehen auch seitens des Anwaltes, sehe ich als sehr kritisch an...
...... Wenn sich dein Anwalt mehr Gedanken über
die Gegenseite macht und dir auch die rechtlichen Möglichkeiten nicht erklärt (denn dann würdest du ja auch nicht so viel hier fragen), dann würde
ich mir schon Gedanken über die richtige Anwaltsauswahl machen.
Mir kommt das immer komischer vor, seit ich das ganze Zeug hier seit Dezember verfolge. Ich kann mir bei der angeblichen Fallkonstellation nicht vorstellen, dass ein erfahrener Anwalt aus dem ProT-in-Netzwerk sich so sonderlich verhalten würde. Denn bei der angeblichen Fallkonstellation ist das für einen Profi-Anwalt ein Leichtes, die Interessen seiner Klientin im Eilverfahren zielgerichtet anzubringen. Es kann eigentlich nicht sein, dass das Verwaltungsgericht innerhalb von drei Monaten über den einstweiligen Rechtsschutz entscheidet.
Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Verfasst: 26. Mär 2013, 15:32
von Roadster
Ich denke Andrea geht es darum bei volle Bezügen zu Hause zu sein. 8)
Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Verfasst: 26. Mär 2013, 18:27
von Kater-Mikesch
Hallo Andrea,
an deiner Geschichte stimmt irgendwas nicht - zuerst bekommst du eine Zuweisung, dann werden absolut merkwürdige Thesen vertreten und dein Anwalt versuch die Telekom zu verstehen...???
Dann schreibst du, dass du eine lebensgefährliche Krankheit hast und meinst auch noch, dass du mit deiner Einschränkung bei der Arbeits- und Fahrtzeiten und jetzt noch mit einer Krankheit gerne einen anderen Job bekommen willst...?
Das passt alles nicht zusammen - vor allen Dingen frage ich mich, wie du überhaupt daran denken kannst, dass du mit dieser Vorgeschichte einen anderen Job bekommen willst - so etwas kann man aber auch positives Denken nennen...
Ich habe auch das Gefühl, dass du einfach keine Lust hast zu arbeiten - einmal willst du Vollzeit arbeiten, einmal halbtags, einmal willst du einen anderen Job haben...dann bekommst du von deinem Anwalt komische Schreiben - also entweder blickst du selber nicht mehr durch oder die ganze Geschichte ist ein großer Fake...
Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Verfasst: 26. Mär 2013, 18:53
von Andrea5
Hallo Mikesch,
nein die Geschichte ist kein Fake, sondern wahr. Sonst brauche ich hier nicht schreiben. Ich habe auch keine lebensgefährliche Krankheit,
sondern eine zeitlang lebensgefährlich hohen Blutdruck gehabt, der inzwischen auf Normalwert eingestellt worden ist. Und ich habe sonst
Teilzeit gearbeitet, sondern die Arbeitszeit auf mehr oder weniger ganze Tage verteilt.
Ich kann auch nichts dafür, daß es solche Schreiben von der Telekom oder vom VG so verfaßt werden. Ich werde euch auf dem Laufenden
halten wie es mit diesem Verfahren weitergeht. Das ich man mir hier unterstellt keine Lust auf Arbeit zu haben, finde ich ziemlich unfair.
Ich werde mich hier mal etwas zurückziehen. Kritik ist ok, da kann ich mit leben, aber bitte keine Angriffe hier.
LG
Andrea
Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Verfasst: 26. Mär 2013, 19:07
von Kater-Mikesch
Sorry - so habe ich es ja nicht gemeint - aber es ist schon ein wenig merkwürdig, wie es in deinem Fall abgeht...
Auf jeden Fall finde ist es gut, dass du dir so viele Sorgen machst - denn ansonsten wäre dir alles egal und das bringt einen auch nicht weiter...
Wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg !
Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Verfasst: 26. Mär 2013, 19:21
von Andrea5
Hallo Kater,
ich finde ja auch merkwürdig. Ich hoffe, es kommt mal zu einer Entscheidung und zwar bald. Und hoffentlich positiv, damit ich besser
schlafen kann. Für mich sind solche Sachen der blanke Horror, glaub mir das. Egal, wie die Entscheidung ausfallen wird mit der Zuweisung
zur VCS. Auch darüber werde ich schreiben. Selbst wenn ich eine Niederlage vor Gericht erdulden muß. Es ist ja alles offen.
LG
Andrea
Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Verfasst: 28. Mär 2013, 10:54
von Bundesfreiwild
Andrea, lass von dir hören, wenn es an irgendeiner Stelle neue Erkenntnisse gibt.
Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Verfasst: 6. Apr 2013, 11:11
von Brauner
Zum Thema:
Person des Vertrauens im Betriebsrat PBM NL bzw. SBR / CSS ua.
Wie kann es eigentlich sein, dass Betriebsräte im Betrieb PST ihre Aufgaben vernachlässigen weil sie als
nicht gewählter Betriebsrat woanders tätig sind.
Gab es das Wortmeldungen im Betriebsratsgremium PST ?
Widersprüche im Betriebsratsgremium PST ?
Viele Zuweisungen könnten gekippt werden, wenn das Betriebsratsgremium PST ihren
nicht gewählten Betriebsrat PBM NL bzw. SBR / CSS in die Wüste schicken würde.
Diese Möglichkeit bietet der § 23 BetrVG.
Ebenso können auch eine ausreichende Anzahl Beschäftigter bei PST die Abwahl des Betriebsrates durchsetzen.
http://dejure.org/gesetze/BetrVG/23.html
Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Verfasst: 8. Apr 2013, 08:57
von Kater-Mikesch
Hallo Brauner,
vor allen Dingen der BR der PBM NL ist kein BR sondern ein vom AG installiertes und gesteuertes Gremium - vor allen Dingen sollen die, die heute über eine sinnlose Zuweisung entscheiden und die vor allen Dingen vorhandene Gutachten nicht beachten, morgen genau diesen Mitarbeiter als BR vertreteten...
Das ist doch nur lachhaft...es wird sich erst etwas bei der PBM NL ändern, wenn diese (beschäftigungslosen) Mitarbeitern endlich mal ihren BR selber wählen können und somit die Pseydo-BRM Frau Stroh..... und Herr Nick.. ablösen...
Diese beiden Hampelmänner kriegen wir aber auch noch...
Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Verfasst: 19. Apr 2013, 14:28
von Andrea5
Hallo alle Zusammen,
richtig Neues gibt es nicht. Ich soll eine Wiedereingliederung bekommen lt. Telekom. Das Gericht möchte von der Telekom wissen, wie die
Wiedereingliederung durchgeführt werden soll. Wird an der angefochtenen Verfügung festgehalten bzw. den Sofortvollzug?
Und in dem BAD-Schreiben hab ich ja eh eine Gesamtwegezeitbeschränkung von maximal 1,5 Stunden und darf kein Schichtdienst machen.
Und die VCS ist ja fast 80 km von mir entfernt. Und eh nur mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen für mich. Gesamtwegezeit für mich
über 4 Stunden. Das wäre ja kontraproduktiv dort eine Wiedereingliederung zu machen.
Na, da bin ich ja mal gespannt. Mein Anwalt sagte nur, daß kann jetzt lange Zeit dauern bis da eine Entscheidung fällt. Auf jedenfall
brauch ich erstmal nicht hin zur VCS.
Meine Frage wäre : Muß sich die Telekom (haben ja den BAD beauftragt) an die Empfehlungen wegen der Gesamtwegezeitbeschränkung
vom BAD halten? Oder sagen nein, das machen wir nicht, die macht die Wiedereingliederung bei der VCS? Ich traue den ganzen immer
nicht.
Ehrlich gesagt finde ich es schon langsam nervig. Mein Anwalt sagte, daß es für einen Zuweisungs-Rechtsweg eine lange Zeit wäre. Was
solls, werde weiterhin durchhalten.
Gruß
Andrea
Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Verfasst: 19. Apr 2013, 16:50
von Kater-Mikesch
Hallo Andrea,
also eine (stufenweise) Wiedereingliederung muss du mit einem Plan bei dem AG beantragen - wird vermutlich i. d. R. genehmigt...
Deine Ärtzin schreibt den Plan (z. b. 2 Wochen = 1 Stunde, 2 Wochen = 2 Stunden usw...oder 1 Monat = 2 Stunden)
Einfach den Plan beim AG einreichen - bis zu 6 Monate st. WE sind möglich...dann muss/sollte die Arbeitsstelle aber in erreichbarer Entfernung sein und nicht bei der VCS liegen...bei denen darf meines Wissens keine WE gemacht werden, wenn die Versetzung/Zuweisung noch nicht rechtkräftig ist...